Haus Von Roll

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BESTEHENDES GEBÄUDE




Tellsgasse 1  
1990 -

1989/90 Instandstellung des Innern. Herrichtung für die Finanzdirektion des Kantons Uri.

Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 181ff.

EREIGNISSE IM DETAIL

1562  - Samstag, 31. März 1562
Schiedsgerichtsurteil legt Nachbarstreit zwischen Von Roll und Bessler bei
Ein Schiedsgericht legt in der Nachbar-Streitigkeit von Walter von Roll gegen Jakob Bessler fest, dass Von Roll beim Neubau zum Haus Bessler einen Abstand in der Breite einer gewöhnlichen Karrenachse halten muss. Dieses Gässlein bleibt Eigentum Von Rolls. Die ehemalige Scheidmauer zur Liegenschaft Bessler geht ganz in dessen Eigentum über. Im Erdgeschoss darf Bessler gegen dieses Gässlein keine Fenster ausbrechen, in den oberen Geschossen ist ihm dies gestattet. Beide Parteien dürfen keine ins Gässlein ragenden Dachtraufen anbringen, sie müssen in diesem Bereich auch auf „Klebedächlein“ verzichten. Als Ausnahme kann Von Roll im Erdgeschoss ein solches anbringen, zum Schutz von dort gelagertem Holz. Von Roll kann an der Front zum Gässlein auch nach Belieben Fenster anbringen. Beide Parteien dürfen jedoch weder Ab- noch Nachtwasser ins Gässlein schütten. Im hinteren Bereich, wo der Neubau an den Hof von Bessler stösst, muss Von Roll im Erdgeschoss seine Fenster vergittern. Ansonsten darf er bauen, so hoch er will. Weiter kann er auf der Rückseite des Hauses einen Gang beziehungsweise ein Gewölbe in seinen Garten erstellen. Dieser muss jedoch als Brücke errichtet werden, so dass die hinter dem Haus durchführende Gasse für einen mit Heu oder Streue beladenen Wagen passierbar bleibt. Roll steht frei, in seinem Garten ein Gebäude zu errichten.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 181 f.

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1564  - Dienstag, 1. Dezember 1564
Rechtshändel wegen Steinlieferung für Von Roll-Haus
Walter von Roll lässt zum Bau seines Hauses in Altdorf in seinem Steinbruch in Merlischachen Steine brechen. Mit Baumeister Martin Spariöl ergibt sich eine Rechtsstreitigkeit betreffend Löhne und Vergütung der Werkzeuge. Spariöl und seine Zeugen sagten in Luzern Anfang Dezember (Sonntag nach Andreas) aus.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.

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1564  - Freitag, 18. Dezember 1564
Zeugenaussage im Rechtshändel zwischen Von Roll gegen Spariöl
Im Rechtshändel zwischen Bauherr Walter von Roll und Baumeister Martin Spariöl (Steinbruch Marlischachen) sagen die am Hausbau beteiligten Werkleute in Altdorf als Zeugen aus.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.

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1565  - Sonntag, 10. Januar 1565
Gerichtsentscheid im Rechtshändel zwischen Von Roll gegen Spariöl
Der Rat von Luzern setzt in der Streitsache zwischen Bauherr Walter von Roll und Baumeister Martin Spariöl (Steinbruch Marlischachen) fest, dass Von Roll die noch ausstehende Rechnung von 98 Gulden bezahlen müsse, wie er auch für das benötigte Werkzeug (Schmiedearbeiten und Material) aufzukommen habe. Die Angelegenheit zieht sich noch bis gegen März hin.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.

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1565  - Sonntag, 25. April 1565
Ständige Lieferverzögerungen beim Bau des Von-Roll-Hauses
An St. Marx (25.4.) kauft Walter von Roll für den Bau seines Hauses in Altdorf bei Steinmetz Leodegar Widmer und Jacob Buhlmann in Luzern Steinplatten für Gänge und Erdgeschossräume, die „auf Johannes Täufer“ (24. Juni) geliefert werden sollen. Auch hier säumen die Lieferanten, und wiederum ergeben sich Bauverzögerungen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.

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1566  - Montag, 25. April 1566
Rat von Uri setzt sich für Hausbau von Walter von Roll ein
Da Walter von Roll durch verspätete Steinlieferungen aus Luzern Schaden entsteht, wendet sich der Rat von Uri an den Rat von Luzern mit der Bitte, Von Roll behilflich zu sein und allenfalls Schiffe zur Verfügung zu stellen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.

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1566  - Dienstag, 20. September 1566
Luzerner Nuss- und Kirschbaumbretter für das Haus Von Roll
Der Rat von Uri bittet in einem Schreiben den von Luzern dafür, dass Walter von Roll die auf Luzerner Gebiet gekauften Nuss- und Kirschbaumbretter für seinen Hausbau in Altdorf ausführen dürfe.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.

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1568  - Freitag, 12. Januar 1568
Der Rat wird wegen Von Rolls Hausbau nochmals in Bern vorstellig
Der Händel um die Luzerner Steinplattenlieferungen für den Innenausbau des Von-Roll-Hauses zieht sich weiter hin. Der Rat von Uri wird deshalb nochmals beim Rat von Luzern vorstellig, da Walter von Roll seinen Bau zu Ende bringen will. Im selben Jahr erfolgt zwar noch eine Lieferung. Diese ist jedoch nicht in allen Teilen befriedigend, wie der Rat von Uri dem Rat von Luzern auf Ersuchen Rolls im September mitteilt. Nur eine einzige Platte habe das vereinbarte Mass von 5 landesüblichen Urner Schuh Breite und 9 Schuh Länge aufgewiesen. Etliche seien gebrochen, etliche nicht währschaft genug. Wenn der Rat von Luzern sich dafür verwende, dass Steinmetz Leodegar Widmer die vertraglich vereinbarten Bedingungen einhalte, werde der Rat seinen Mitrat Walter von Roll Roll zum Zahlen veranlassen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.

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1569  - Donnerstag, 23. Oktober 1569
Scheibenschenkung für Von Roll-Haus
Walter von Roll ersucht an der XIII-örtigen Tagsatzung in Baden um Fenster und Wappen für sein „neues Haus im Lande Uri“. Alle Orte beteiligen sich an der Scheibenstiftung.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.

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1570  - Freitag, 21. August 1570
Kardinal Karl Borromäus übernachtet bei Walter von Roll
Auf seiner Schweizerreise wohnt Kardinal Karl Borromäus auf seiner Schweizer Reise am 21./22. August im Haus von Ritter Roll.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.

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1570  - Dienstag, 1. September 1570
Kardinal Karl Borromäus wohnt nochmals bei Walter von Roll
Am und 1./2. September wohnt Kardinal Karl Borromäus nochmals bei Walter von Roll. Als Dank für die Beherbergung beschenkt er Von Rolls Gemahlin, Ursula Zolligkofer, mit einem Agnus Dei an goldener Kette, das er ihr im März 1571 durch den spanischen Gesandten Pompeo della Croce überbringen lässt.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.

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1784  - Sonntag, 18. April 1784
Gesuch um Gasse mit einem Tor zu schliessen
Jost Antoni Müller-Gerig, der Besitzer des Von Roll-Hauses ersucht die Dorfgemeinde vom darum, die Gasse hinter seinem Haus durch ein Tor am Hauseck verschliessen zu dürfen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 184.

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1805  - Freitag, 15. Februar 1805
Liegenschaft Von Roll wird für Neubau des Rathauses angeboten
Witwe Waldburga Müller-Gehrig hat das Areal des ausgebrannten Von-Roll-Hauses für den Neubau des Rathauses zum Kauf angeboten. Es ist zudem eine Neubauvariante für diesen Platz erstellt worden. Der Landrat entscheidet sich jedoch für den alten Standort. Für die Instandstellung gibt die Gemeinde.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 184 f.

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1954  - Samstag, 27. März 1954
Umbau der Urner Kantonalbank
Der Umbau der Kantonalbank Uri im von Roll'schen Haus kann nach drei Jahren beendet werden.
UW 24, 27.3.1954

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EHEMALIGE NUTZUNGEN




Haus Von Roll

1560 - 1799

1560 erste Erwähnung eines bebauten Grundstückes. Kurz danach kommt die gesamt Liegenschaft in den Besitz von Ritter Walter von Roll. Ein Schiedsgerichtsurteil legt den Streit mit seinem Nachbar Jakob Bessler bei. Für das grosse Bauvorhaben mussten Material und Arbeitskräfte zum Teil von auswärts herbeigeholt werden. Steine liess Von Roll in luzernischem Gebiet brechen. Unter anderem besass er einen eigenen Steinbruch bei Merlischachen. Er beauftragte Martin Spariöl die Steine zu brechen. Diese wurden per Schiff nach Flüelen geführt. Steinmetze heuerte Roll im „Welschland“ (Norditalien) an. Die Bauarbeiten gingen nicht besonders zügig voran. Zum einen war der Bauherr in politischen und geschäftlichen Missionen häufig abwesend, zum andern trafen die Steinlieferungen nur stockend ein und waren manchmal unbrauchbar. Die Werkleute konnten manchmal zwei oder drei Tage nicht arbeiten, Von Roll musste sie gleichwohl bezahlen. Spariöl beschwerte sich über magere Entlöhnung. Roll zog schliesslich für die Arbeiten im Steinbruch noch einen zusätzlichen Baumeister aus Zug bei. Mit Spariöl entspann sich ein Rechtshändel, der auch die Vergütung für Werkzeug betraf. Gegen Frühsommer 1565 stand das Haus wohl unter Dach. Die inneren Ausstattungsarbeiten kamen wohl 1569 zum Abschluss. Das Haus (Grundriss 16 x 17 m) ist ein herausragender Steinbau („Palazzo der Herren Roll“) mit drei Vollgeschossen und einem Mezzanin (Halb- oder Zwischengeschoss), von einem niedrigen Walm überdeckt. Es wies erstmals italienische, zukunftweisende Stilformen auf. Die grossen, hochrechteckigen Fenster sind streng achsial angeordnet, die Strassenfront hat fünf Öffnungsachsen, in der mittleren das Eingangsportal, darüber im 1. und 2. Stock eine Balkontür. An den Gebäudeecken befindet eine grosse Wappenkartusche.



Im Lauf des 17. Jahrhunderts Erwerb einer Röhre Wasser von einer privaten Wasserleite, der so genannten „Lumpenleite“. Der Dorfbrand von 1693 machte unmittelbar vor dem Roll‘schen Haus Halt. 1696 wurde das Haus als „Palast der Herren von Roll“ bezeichnet.

Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 181 ff.; Bildnachweise: «Der Uhr-alte Haubt Flecken Altorff, nach einem alten Gemähl vopiert von F. Xav. Triner 1593.» (HMU); Carl Aloys Triner, Umrissradierung (1785), in: HNBl UR 1899, Beilage.


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Haus von Roll

1804 - 1906

Im Dorfbrand 1799 wurde das Haus in seinen obersten Partien zerstört. Die Familie, die in den Landsitz „Huon“ zog, sah sich nicht in der Lage, mit der Wiederherstellung sogleich zu beginnen. Die bewohnbaren Räume des Roll‘schen Hauses wurden vermietet. Ende 1804 wird das Areal für den Neubau des Rathauses angeboten, jedoch abschlägig beurteilt. Die neuen Besitzer, die Gebrüder Jakob und Valentin Castelli von Schwyz, lassen das Haus wieder herstellen, allerdings unter Verzicht auf Mezzanin und Walmdach, es erhielt einen auf die Strasse gerichteten mächtigen Giebel mit Krüppelwalm, glich sich hierin vermehrt dem herkömmlichen Aussehen eines Patriziersitzes an.
Im spätem 19. Jahrhundert wies die Hauptfassade gemalte architektonische Verzierungen auf. Um 1894 waren beidseits des Eingangs bereits grosse Schaufenster angebracht.

Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 181ff.


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Ersparniskasse Uri

1906 - 1915



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Urner Kantonalbank (ehemaliger Hauptsitz)

1915 - 1989

1906 erfolgten bauliche Herrichtungen, u.a. für Unterbringung der Ersparniskasse. Seit 1915 war das Haus Sitz der Urner Kantonalbank. 1924 Renovation. Entfernung der Schaufenster zu Seiten des Hauptportals. Verzicht auf die gemalten Fensterarchitekturen. 1951/1953 eingreifender Umbau durch Architekt Vinzenz Fischer, Luzern. Am Äusseren an der Vorderfassade Anfertigung von Kopien der Wappenkartuschen, die nun wieder an die Gebäudeecken versetzt wurden. An der unteren Seitenfront wechselte man im Erdgeschoss die originalen, sich dem Quadrat nähernden Fenster durch ebensolche in gestrecktem Format aus. Abbruch der Hinterfassade und des Annexbaus, Neuerrichtung der Rückfront auf der Flucht der Annexfassade. Im Inneren Ausbruch der Gewölbekeller, Verlegung der Schalterhalle ins Erdgeschoss.

Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 181ff.


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