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Die Behörden des Kantons Waldstätten

1798-1803
    
Gemäss Verfassung bestand die Helvetische Republik ursprünglich aus 21 Kantonen bestehen. Uri bildete wie allen bisherigen 13 Orten einen Kanton. Aus den ennetbirgischen Vogteien wurden die beiden Kantone Bellinzona (oberes Tessin) und Lugano (unteres Tessin) gebildet. Um den Einfluss der verfassungsfeindlichen Landesteile zu vermindern, wurden Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug zum Kanton Waldstätten zusammengefasst. Dieser war in die acht Distrikte Altdorf, Andermatt, Schwyz, Arth, Einsiedeln, Sarnen, Stans und Zug unterteilt. Hauptort war bis Anfang Mai 1799 Schwyz, danach Zug. Die wichtigsten Ämter wurden gleichmässig unter den ehemaligen Orten aufgeteilt. Erster Regierungsstatthalter wurde der Stanser Melchior Joseph Alois von Matt. Ihm folgte nach dem Staatsstreich vom Januar 1800 der Küssnachter Franz Josef Ignaz Trutmann. Die kantonale Wahlmännerversammlung nahm die Wahlen in die Zentral- und die Kantonsbehörden vor. Die Kantone sanken zu blossen Verwaltungseinheiten herab; sie verfügten zwar über eine Gerichtsorganisation (Kantonsgericht, Distriktsgerichte), nicht aber über eigene Legislativen. Die kantonale Administration lag in den Händen der fünfköpfigen Verwaltungskammer. Mittels der Regierungsstatthalter, der Distriktsstatthalter und der Agenten kontrollierte es theoretisch das ganze Land.
Historisches Lexikon der Schweiz, Band 6, S. 258 ff.

DIE VERWALTUNGSKAMMER 

1798-1803

Fünfköpfiges, in Departemente aufgeteiltes und von einer Kanzlei unterstütztes Exekutivgremium, das auf Kantonsebene für Land- und Volkswirtschaft, Finanzen, Bauwesen, Erziehung und Kultur zuständig war. Die Verwaltungskammer war dem Regierungsstatthalter unterstellt, der ihren Präsidenten ernannte und mit beratender Stimme an ihren Sitzungen teilnehmen durfte. Die von der kantonalen Wahlversammlung gewählte Behörde sollte jährlich zu einem Fünftel erneuert werden. Die kriegerischen Wirren und der Amtszwang verhinderten jedoch Ergänzungswahlen.
Historisches Lexikon der Schweiz, Band 6, S. 258 ff.

Regierungsstatthalter

1798 - 1803
In jedem Kanton war der vom Direktorium ernannte der Regierungsstatthalter oberster Magistrat und Statthalter der Zentralgewalt. Dieser ernannte die Distriktsstatthalter an der Spitze der Distrikte sowie die Präsidenten der Verwaltungskammer und des Kantonsgerichts. Er trug die Verantwortung für die Sicherheit und konnte kantonale Truppen ausheben. Bei Abwesenheit wurde er vom Distriktsstatthalter des Hauptorts (Unterstatthalter) vertreten.
Historisches Lexikon der Schweiz, Band 6, S. 258 ff.

Jahr Name / Vorname Ort
1798 - 1800 Vonmatt Melchior Josef Aloys (*1744)  
1800 - 1801 Trutmann Josef Franz Ignaz (*1752)  

Mitglied

Jahr Name / Vorname Ort
1798 -  Schmid Franz Martin (*)  

Suppleant

Jahr Name / Vorname Ort
1798 -  Imhof Josef (*)  

DAS KANTONSGERICHT

-


Mitglieder

Jahr Name / Vorname Ort
1798 -  Zgraggen Jakob Josef (*)  
1798 -  Müller Karl Sebastian (*)  
1798 -  Bessler Josef Alfons (*)  

Suppleanten

Jahr Name / Vorname Ort
1798 -  Crivelli Sebastian (*)  
1798 -  Christen Karl Sebastian (*)  
1798 -  Buhofer Franz Josef (*)  

EREIGNISSE AUF DER EBENE DES KANTONS WALDSTÄTTEN

1798  / Mittwoch, 30. Mai 1798
Konstituierung des Kantons Waldstätten
Die Wahlversammlung in Schwyz umfasst 188 Wahlmänner, darunter 32 Urner und 4 Talleute aus Ursern. Sie wählen die zwölf Abgeordneten ins helvetische Parlament und ihren Vertreter beim Obersten Gerichtshof. Sie besetzen die Stellen der Verwaltungskammer und des Kantonsgerichts. Um weiteren Spannungen vorzubeugen, beschliesst man, die zu vergebenden Mandate in die helvetischen Räte und die Beamtenstellen in Waldstätten gleichmässig auf die vier ehemaligen Länder zu verteilen. Die Wahlmänner eines jeden Standes tagen getrennt und einigen sich auf ihre Kandidaten, die sie dann der allgemeinen Wahlversammlung nur mehr zur Bestätigung vorlegen.
Dadurch kann jeder ehemalige Kanton einen Senator und zwei Grossräte, ein Mitglied und einen Suppleanten in die Verwaltungskammer und drei Mitglieder und Suppleanten ins Kantonsgericht stellen. Die restlichen Ämter und der Sitz im Obersten Gerichtshof werden unter die volksreichsten Stände Schwyz und Unterwalden aufgeteilt. Von Uri werden Landeshauptmann Anton Maria Schmid in den Senat, Altlandammann Jost Anton Müller und Karl Franz Bessler in den Grossen Rat gewählt. Da Jost Anton Müller sich weigert, seinen Sitz in Aarau einzunehmen, bleibt diese Stelle vakant.
In die fünfköpfige Verwaltungskammer werden von Uri Franz Martin Schmid als Verwalter und Josef Imhof als Suppleant, in das dreizehnköpfige Kantonsgericht Josef Alphons Bessler, Karl Sebastian Müller und Jakob Josef Zgraggen als Richter und Franz Josef Buhofer, Karl Sebastian Christen von Ursern und Sebastian Crivelli als Suppleanten gewählt.

Arnold Werner, Helvetik, S. 57 f.
        
1798  / Montag, 9. Juli 1798
Direktorium lehnt Anschluss der Leventina an Uri ab
Uri musste mit der Abtrennung der Leventina, die in den Kanton Bellinzona eingefügt wurde, den grössten Gebietsverlust hinnehmen. Zwar gibt es eine Strömung, die unter der Führung Gian Antonio Camossis den Anschluss an Waldstätten herbeiführen möchte. Ein diesbezügliches Gesuch wird trotz Unterstützung der Waldstätter Regierung vom Direktorium jedoch abgelehnt.
Arnold Werner, Helvetik, S. 61.
        
1799  / Donnerstag, 14. März 1799
Kantonsgericht wird gesäubert
Auf Betreiben des Regierungsstatthalters Vonmatt wird das Kantonsgericht gesäubert. Das Direktorium suspendiert acht Richter. Acht Suppleanten werden ersetzt. Der Grund für diese Massnahme ist die mangelnde Unterstützung des Regierungsstatthalters von Seiten des Kantonsgerichtes durch die milden Urteile gegen angeklagte Ruhestörer.
Arnold, Helvetik, S. 107.
        
1799  / Dienstag, 7. Mai 1799
Zug ersetzt Schwyz als Hauptort
Zug wird anstelle von Schwyz neuer Hauptort des Kantons Waldstätten
Arnold, Helvetik, S. 170.
        
1800  / Samstag, 14. Juni 1800
Kantonsgericht und Distriktgericht stellen Gerichtsverhandlungen ein
Das Kantonsgericht stellt aus Protest gegen die ausbleibende Entschädigung einen ganzen Monat die Sitzungen ein. Das Distriktsgericht von Altdorf folgt diesem Beispiel und stellt eine Zeitlang die Gerichtsverhandlungen ebenfalls ein.
Arnold, Helvetik, S. 381 ff.
        
1801  / Montag, 16. März 1801
Bleibt Schwyz ruhig, bleibt Waldstätten ruhig
Statthalter Trutmann beruhigt in einem Schreiben an den Justiz- und Polizeiminister Meyer die Regierung erneut über die Lage im Kanton Waldstätten. Es gelinge ihm gut, die Übelgesinnten im Distrikt Schwyz unter Kontrolle zu halten: Wenn Schwyz ruhig bleibe, so bleibe der ganze Kanton Waldstätten ruhig. Die Ereignisse kurz vor und nach der Revolution hätten ja gezeigt, dass die anderen Distrikte ohne Schwyz nichts wagten.
Arnold, Helvetik, S. 240.
        

 
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Arnold Werner
Uri und Ursern zur Zeit
der Helvetik 1798-1803

Historisches Neujahrsblatt Uri
1984/1985

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / letzte Aktualisierung: 6.1.2019