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Armut und Hunger in Uri

Uri war mit irdischen Gütern nie allzu reich gesegnet und schon immer gab es eine grosse Zahl von Armen. Trotzdem konnte die Eigenversorgung mit Lebensmitteln eigentliche Hungersnöte im Urnerland bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts verhindern. Später folgen sich immer wieder Zeiten der Teuerung, der Nahrungsmittelknappheit und damit natürlich auch des Hungers. Im ausgehenden 17. Jahrhundert herrschte eine länger andauernde Zeit der Teuerung. Die Nahrung vieler Urner soll zum grossen Teil nur aus Kräutern bestanden haben und man habe sich eine Art Brot aus Krüsch und Heublumen zubereitet, um überhaupt etwas zu essen zu haben! In Altdorf wurde seit 1583 aus der Stiftung des Josue Zumbrunnen jeden Freitag im Fremdenspital in Altdorf ein Mus an die Armen verteilt. Mancherorts wurde Brot verteilt.

Die schlimmste Zeit, die Uri je durchgemacht hat, war die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert. 1799, nach dem zweiten europäischen Koalitionskrieg, befand sich das Urnerland am Rande des Ruins. Es war Kriegsschauplatz ohne kriegsführende Partei zu sein. Zehntausende von fremden Soldaten durchzogen das Land: österreichische, russische, französische. In der Zeit der Helvetik mussten die Täler neben den Fleisch- und Heulieferungen auch einen grossen Teil ihrer Käse- und Butterproduktion, das vorrätige Getreide, Reis, Wein und Branntwein den Truppen zur Verfügung stellen. Das karge und steinige Bergland Uri konnte diese fremden Heere jedoch nicht ernähren. Die Truppen plünderten, raubten das Vieh und stahlen die Feld- und Gartenfrüchte. Die Soldaten waren von Hunger und Durst geplagt. Alles Ess- und Trinkbare, das ihnen in die Hände geriet, wurde gierig heruntergeschlungen. Käsespeicher, die an ihrem Wege lagen, plünderten sie vollständig aus. Die Früchte wurden von den Bäumen gerissen, lange bevor sie reif waren. Für die Urner Bevölkerung blieb praktisch nichts mehr übrig, womit sie sich ernähren konnten. Ein unbeschreibliches Elend brach über das schwergeprüfte Land herein.
Im Winter 1799/1800 hungerten weite Teile der Bevölkerung. Die Leute ernährten sich notdürftig von Milch, Zieger, etwas Käse und gedörrten Früchten
. Mehl, Fleisch und Gemüse waren für die geldlosen Bergbewohner unerschwinglich geworden. Innert Jahresfrist war infolge der Grenzsperren, des daniederliegenden Handels und der fehlenden Transportmittel der Preis für einen Zentner Weizen von etwa 8 Franken auf über 28 Franken angestiegen. Auch der Warenaustausch in den eigenen Tälern kam völlig zum Erliegen. Nur die Erträge aus der Sammelwirtschaft und die im Rahmen der Hilfsaktion Zschokkes aus vielen Schweizer Kantonen eingelaufenen Geld- und Nahrungsmittelspenden bewahrten die Bevölkerung vor dem Verhungern.
Die Armut weiter Bevölkerungskreise vermochte jedoch auch der initiative Regierungskommissar nicht mehr zu verhindern; allein im Flecken Altdorf zählte er 600 bettelarme Greise, Männer, Frauen und Kinder. Unterstatthalter Meyer sprach von 345 Armen (auf 1034 Einwohner) im Urserntal und von 464 (auf 1105 Einwohner) in den Dörfern Wassen, Göschenen und Meien. Zschokke selbst bezeichnete sogar zwei Drittel der Bewohner Urserns als bettelarm.

Viele Eltern vermochten ihre Kinder nicht mehr zu ernähren und folgten daher gerne der Einladung, selbe an menschenfreundliche Wohltäter ins Ausland, oder andere Kantone zu senden.
Diese Zeiten des Mangels mochten die Ehrfurcht des Urners vor dem Brot noch verstärken. Manche mögen ihre Not dem heiligen Panthaleon geklagt haben, der bei «hungerssnoth» anzurufen war.

Nach der Helvetik errichteten die Gemeinden Armenhäuser mit der Unterstützung der Zentralarmenpflege. Die Bemühungen der Armenpflege Altdorf zur Einführung neuer Erwerbszweige war zwar kaum Erfolg beschieden, wirksam war hingegen das grosse, um 1850 fertig gestellte Bürgerheim, für dessen Führung die Kongregation von Ingenbohl Schwestern zur Verfügung stellte.
1843 wurde die Verwandtenunterstützungspflicht auf den zweiten Verwandtschaftsgrad vaterseits beschränkt. Die Gemeinden wurden zu vermehrten Leistungen verpflichtet. 1856 erklärt eine Verschärfung des Ehegesetz auch die Armut als Ehehindernis.
Die grossen staatlichen Bauvorhaben kamen auch den angeführten sozialpolitischen Massnahmen zugute. Denn die Investitionen für den Ausbau der Gotthardstrasse 1820-1836, die Bauten des Reusskanals 1850-1863, der Strassen durch den Axen und über Furka und Oberalp 1860-1865 und der Gotthardbahn 1872-1882 waren ein wirkungsvoller Beitrag zur Armutsbekämpfung . Zahlreiche Bauern und Taglöhner konnten dabei Arbeit und Verdienst finden.

Arnold, Helvetik, S. 183, 195 f.; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 90 f.; Iten Karl, Stadler Emil; Zeitungsserie «Rings um ds Ürner Chuchigänterli», in: GP Nr. 43, 7.11.1970.

DETAILS ZU ARMUT UND HUNGER



Almosen
In der volkstümlichen Almosenpraxis rechneten die Leute mit der Vergeltung ihrer Sünden und erhofften sich, das eigene Seelenheil zu erlangen und das ungewisse Schicksal zu besänftigen. Almosen wurden – bewusst oder unbewusst – gegeben, um daraus für sich oder auch für andere (z.B. zum Troste der Armen Seelen) einen Segen zu gewinnen.
Die unfreiwillige Mildtätigkeit (z.B. wenn ein Bettler unverhofft vor der Türe stand) war besonders in kritischen Zeiten gross, z.B. wenn eine Frau vor der Entbindung stand oder wenn ein Neugeborenes im Haus lag.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Kraft aus einer andern Welt, S. 27; Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 27 f.

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Die Legende von Jordanus von Sachsen und das Brotwunder von Ursern
«Jordanus von Sachsen (+1237) ging von der Lombardei nach Deutschland und kam in ein Dorf, Ursern genannt, das in den Alpen liegt. Bei sich hatte er zwei Brüder und einen Weltkleriker, der später Bruder geworden ist und der an jenem weltentlegenen Orte die Verpflegung bestritt. Sie kehrten also müde und hungrig in die Schenke eines Wirtes namens Hunthar ein und ersuchten ihn, ihnen recht bald ein Essen und was sonst notwendig war, zu besorgen. «Ich habe», sagte jener, «kein Brot, denn vor euch sind ihrer eine Anzahl hier durchgekommen, die haben alles, was sich vorfand, aufgezehrt, mit Ausnahme von zwei Broten, die ich für mich und meine Familie beiseitegelegt habe. Aber was wäre das für so viele?» Da sagten sie zu ihm kurzerhand: «Bringt herbei, lieber Mann, was ihr habt; denn wir leiden grosse Not.» Er setzte also die beiden Brote vor, und der Meister Jordanus sprach seinen Segen darüber und fing an, unter die herbeieilenden Armen recht reichlich Almosen auszuteilen. Das ärgerte denn doch den Gastwirt und die Brüder gehörig, und sie sprachen: «Was fällt Euch denn ein, Herr? Wisst Ihr denn nicht, dass kein Brot zu finden ist?» Der Wirt machte auch die Haustüre zu, damit keine Armen mehr herein kämen. Der Meister aber sagte ihm, er solle sie wieder offen machen und fing von neuem an auszuteilen, so dass er 30 Stück als Almosen weggab, so gross, dass jeder davon genug hatte. Sie assen auch selber zu viert und wurden satt, und es blieb ihnen noch so viel übrig, dass auch noch der Wirt samt seiner Frau und seiner ganzen Familie für eine Mahlzeit genug hatten. Da sagte der Gastwirt angesichts des Wunders: «Wahrhaftig, das ist ein Heiliger», und er wollte von dem genannten Kleriker keine Bezahlung für das Mittagessen annehmen, sondern füllte ihm noch seinen Krug mit Wein, damit er unterwegs den Brüdern zu trinken gebe.

Quelle: Nach der Handschrift «Vitae Fratrum Ordinis Praedicatorum» des Gerard de Frachet (+1271), der an der Reise selbst teilnahm, in: Iten Karl, Stadler Emil; Zeitungsserie «Rings um ds Ürner Chuchigänterli», in: GP Nr. 6, 7.2.1970.

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Eheverbote
Uri verfolgte wie andere Kantone und Länder eine Politik der Abschreckung gegenüber bestimmten Gruppen aus der Unterschicht. Diese Politik des Eheverbots, die ihren Höhepunkt Mitte des 19. Jahrhunderts erreichte, zielte in erster Linie auf die Personengruppen ab, die der Öffentlichkeit potenziell zur Last fallen konnten. Das Urner Landbuch untersagte die Verehelichung denjenigen Personen, die „in Liederlichkeit und sittenlos“ oder „im trägen Bettel oder in Ausschweifung“ dahinlebten. Die Ehe war auch den geistig und körperlich behinderten Personen untersagt, die nicht fähig wären, ihre Kinder zu ernähren und zu erziehen. Schliesslich war die Ehe Verwitweten verwehrt, die sich in der früheren Ehe untauglich zeigten, ihre Kinder zu ernähren und zu erziehen.
Für nicht Landesangehörige war bei einer Heirat dem Pfarrer eine besondere obrigkeitliche Bewilligung vorzuweisen.
Quelle: LB UR (1823 ff.), Bd 1.

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Allmendgärten
Um 1833 verlangte man, die Allmende in der Reussebene müsse besser genutzt werden. Den ärmeren Familien, die ohne Viehbestand kaum Nutzen aus der Gemeinmarch ziehen konnten, sollte grosszügig Gartenland zur Verfügung gestellt werden. Sozialer Ausgleich, gerechter Nutzen für alle Allmendgenossen, innovative Ökonomie waren die Motive der Gärtenbewegung. Bisher durfte jeder Allmendgenosse unbeachtet seines Vermögens und Viehstandes einen kleinen Garten beanspruchen, den er selber urbar machen musste. Der Garten wurde nicht sein Eigen, der Boden blieb Eigentum der Allmendgenosssame. Der Bittsteller erhielt lediglich das persönliche Sondernutzungsrecht. Initianten forderten, dass die ärmsten Familien und diejenigen, die von der Allmend keinerlei Nutzen zogen, bevorzugt und grosszügig mit Gartenland bedacht werden mussten. Auch diese neuen Gärten durften nicht in gutem Weideland angelegt werden, sondern waren möglichst dem unfruchtbaren Boden in Gestrüpp oder sonst schlechtem Grund abzuringen. Die Landsgemeinde entsprach 1834 diesem Begehren.
Bald setzte in allen Gemeinden ein eigentlicher Landesausbau ein. Die Nachfrage nach Gartenland war gross. 1853 erfolgte eine weitere Besserstellung. Die Gärten wurden seither, abgestuft nach Bedürftigkeit der Bittsteller und unter differenzierter Berücksichtigung von Familiengrösse und Viehstand, noch grosszügiger zugewiesen. Nachdem die Bedeutung der Allmendgärten im ausgehenden 19. Jahrhundert nachgelassen hatte, waren sie in den Kriegszeiten wieder gefragter und spielten in der kriegswirtschaftlichen Landesversorgung eine bedeutende Rolle. Den Allmendgärten kommt auch heute in vielen Gemeinden eine erhebliche wirtschaftliche und vor allem gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung zu.
Heute hat grundsätzlich jeder KorporationsbürgerAnrecht auf einen Garten. Wenn genügend Gartenland zur Verfügung steht, kann die Korporationsbürgergemeinde auch Nicht-Korporationsbürgern Gärten zuteilen. Priorität haben jedoch in jedem Fall die Korporationsbürger.
Die Korporationsbürgergemeinden regeln die Zuweisung der Gärten in einem Reglement. Dieses nennt die Nutzungsberechtigten, die Grösse der Gärten, die Nutzungsdauer und die Gebühren. Früher wurden in den Gärten vor allem Kartoffeln angepflanzt.
Quelle: Rechtsammlung der Korporation Uri: Verordnung betreffend Allmendgärten vom 13. Mai 1923 (752.221); Literatur: Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 94 f.

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Ehegericht
Das Ehegericht war seit 1810 beauftragt die Vermählung liederlicher Paare zu verhindern. 1856 wurde das Ehegesetz verschärft. Neu war auch Armut ein Ehehindernis . Bettlern und von Verwandten oder Armenpflegen Unterstützten wurde die Heirat verweigert. Die Obrigkeit hoffte, dadurch die Zahl der Armen etwas tiefer halten zu können.
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 91.

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Verwandtenunterstützungspflicht
Im Armenwesen bestand die althergebrachte Pflicht aller, die Armen und Gebrechlichen innerhalb der Familie selber und allein zu erhalten. Dazu hatten die Verwandten bis zum fünften Grad vater- und mutterseits subsidiär beizusteuern. Die Armenlasten waren den Kreisen aufgebürdet, die selber arm waren. Das konnte keine guten Lösungen hervorbringen.
1843 wurde die Verwandtenunterstützungspflicht von der Bezirksgemeinde modifiziert. Das neue Gesetz engte die subsidiäre Unterstützungspflicht der Angehörigen auf den zweiten Verwandtschaftsgrad vaterseits ein und verpflichtete die Gemeinden zu vermehrten Leistungen.
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 90 f.

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Armenfürsorge
Die traditionelle Fürsorge bestand in der Verwandtenunterstützung, der kirchliche Caritas und in Almosen (Bettelei). Anfangs des 19. Jahrhunderts genügten diese nicht mehr. Uri war von drückender Not und Armut gezeichnet. 1805 ersuchten Pannerherr Emanuel Jauch und der Altdorfer Pfarrer Anton Dewaya den Landrat und die Landsgemeinde, neue Wege gegen die Armut zu suchen. Die Armenfürsorge musste eine Aufgabe des Staates werden. Im gleichen Jahr erfolgte die Gründung der Armenpflege Altdorf. Die Ursachen der Bedürftigkeit sollten durch Erziehung und Betteleiverbot, Ernährungshilfe sowie Arbeitsbeschaffung behoben werden.
1810 führte die Landsgemeinde das Ehegericht ein, das die Aufgabe hatte, die Verheiratung liederlicher Armen zu verhindern. Um Kanton und Gemeinden zu stärkerer Fürsorge zu verpflichten, wurden eine Zentralarmenpflegekommission des Bezirkes und Gemeindearmenpflegen in jeder Dorfschaft vorgesehen. 1812 fasste die Landsgemeinde die Grundsatzbeschlüsse für diese neue Armen- und Fürsorgepolitik. Die Massnahmen brachten allerdings keinen durchschlagenden Erfolg.
Mit der einsetzenden Industrialisierung nach der Eröffnung der Gotthardbahn konnte im 20. Jahrhundert die weit verbreitete materielle Bedürftigkeit überwunden werden.
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 54.

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ZITATE  ZU ARMUT UND HUNGER

EREIGNISSE ZU HUNGER UND ARMUT


Teuerung der Lebensmittel
Es beginnt eine weitere Teuerung der Lebensmittel.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 13.


Hungersnot und grosses Sterben
Ein grosses Landessterben ergeht über die Eidgenossenschaft. Dieses hält über zwei Jahre an. Da die Äcker nicht mehr bebaut werden, entsteht eine grosse Hungersnot.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 13.


Sehr trockener Sommer mit nachfolgender Hungersnot
Es ist ein äusserst dürrer Sommer. Während 13 Wochen fällt kein Tropfen Regen, darauf folgt eine grosse Teuerung, Hungersnot und Sterblichkeit. Es muss für die Eidgenossenschaft und bis nach Deutschland Korn aus Sizilien eingeführt werden.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 13.


Chaos wegen Hungersnot
Die Hungersnot dauert unvermindert fort. Verdorbenes Aas, Hunde, Katzen und Pferde werden gegessen und die Menschen sind auf den Strassen nicht mehr sicher. Es gibt ein so schreckliches Sterben, dass viele Felder unbebaut bleiben, und auch das folgende Jahr nicht besser wird.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 13 f.


Seuche und Hungersnot
Die Seuche hält immer noch an und es sterben auch viele Menschen infolge des erlittenen Hungers und der schlechten Nahrung.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 14.


Nach Regenzeit folgt Teuerung
Auf das dreijährige, fast stets andauernde Regenwetter folgt eine weitere siebenjährige Teuerung.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 14.


Teuerung durch Frost
Alle Lebensmittel werden teuer, da der Frost viele Früchte verdirbt.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 34.


Frühjahreshitze mit Schnee im Mai
Es donnert im März und es wird sehr heiss, doch im Mai fällt ein grosser Schnee. In den Bergen, als auch in den Tälern muss das Vieh an grossem Hunger leiden.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 34.

Samstag, 14. April 1534
Ausweisung von Landstreichern, Heiden und Bettler
Die Tagsatzung in Baden verordnet, dass Landstreicher, Heiden und Bettler, welche die armen Leute brennen, schädigen und zwingen, ihnen etwas zu geben, aus dem Land gewiesen werden sollen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 18.

Sonntag, 21. Mai 1578
Errichtung des Fideikomisses A Pro
Nachdem die Landsgemeinde der Errichtung eines Fideikommisses A Pro zugestimmt hat, errichtet Landesstatthalter Hans Zumbrunnen die Stiftungsurkunde und hängt zur öffentlichen Anerkennung an diese das Landessiegel.
LB UR 1826 Bd II, S. 159 ff.

Dienstag, 17. Januar 1584
Stiftung von Josue zum Brunnen für das Fremdenspital
Vor den nach altem Brauch im Rathaus versammelten Dorfleuten vergibt Landschreiber Josue zum Brunnen auf ewige Zeit eine Stiftung von 1000 Gulden. Demnach soll jeden Freitag nach dem Amt in der Pfarrkirche jedem Armen, fremd oder einheimisch, "ein Hafflöffel" warmes Mus, was etwa eine Essschüssel fasse, ausgeteilt wird.
Furrer Felix, Die „Ewige Muossspende“ von 1584 zu Altdorf, in: HNBl UR 1969/70, S. 107 ff.

Freitag, 15. März 1799
Bettler werden ausgeschafft
Mitte März werden in einer Blitzaktion über 200 Bettler, Landstreicher, Kessler, Korbflicker und Schleifer zusammengetrieben und aus dem Kanton Waldstätten weggeführt.
Arnold, Helvetik, S. 104.

Sonntag, 7. April 1799
Nur die Hälfte des für die Brandgeschädigten gesprochenen Geldes ist verfügbar
Die sofort eingeleiteten staatlichen Hilfsmassnahmen fallen bei dem bedenklichen Zustand der helvetischen Staatsfinanzen äusserst bescheiden aus. Das Direktorium bewilligt 6'000 Franken, um die grösste Not der Brandgeschädigten von Altdorf zu lindern, aber nur 3'000 Franken sind verfügbar.
Arnold, Helvetik, S. 207.

Mittwoch, 10. April 1799
Zum Wiederaufbau von Altdorf fehlen die Mittel
Die gesetzgebenden Räte beauftragen das Direktorium, die Bewohner Altdorfs mit allen Kräften zu unterstützen und ihnen die Mittel zu geben, ihre abgebrannten Wohnungen so bald wie möglich wiederaufzubauen. Um diesen Auftrag auszuführen, fehlen jedoch die finanziellen Mittel.
Arnold, Helvetik, S. 207.

Montag, 22. April 1799
Geld aus der Pensionskasse für die notwendigsten Arbeiten
Das Direktorium entspricht dem Begehren der Altdorfer Munizipalität, 20'000 Franken der noch in Altdorf liegenden Pensionskasse entnehmen zu dürfen, um mit den Aufräumungsarbeiten zu beginnen, die Strassen und Brunnen freizulegen und die dringendsten Schulden bezahlen zu können. Diese Hilfe wird aber wegen des Urner Aufstandes dahinfallen.
Arnold, Helvetik, S. 207.

Mittwoch, 15. Mai 1799
Bevölkerung leidet an Hunger
Nach dem niedergeschlagenen Aufstand wird Uri und Ursern wieder von zahlreichen Franzosen besetzt. Die Speisekammern werden von den Besatzungstruppen besetzt. Die Einheimischen leiden an Hunger. In Ursern klagt Unterstatthalter Meyer über den Kommandant Durant: „Ein solcher Mensch habe ich noch nie gesehen, er hat kein Gefühl für Menschheit nur für sein Magen und Gurgel.“
Arnold, Helvetik, S.150.

Samstag, 1. Juni 1799
Das Volk leidet unter den ständigen Einquartierungen
In den Monaten Juni bis Ende September 1799 lösen sich französische, österreichische und russische Truppen in den engen Tälern der Distrikte Altdorf und Andermatt ab. Das politische Leben kommt völlig zum Stillstand. Die Behörden haben sich den jeweils gerade anwesenden Besatzungstruppen als Verpflegungsbeamte zur Verfügung zu stellen. Ihnen fällt die Hass eintragende Arbeit zu, die Häuser der Einwohner mit Soldaten vollzustopfen und der verarmten Bevölkerung Lebensmittel, Schlachtvieh und Heuvorräte wegzunehmen, um sie den notleidenden Truppen zuzuführen.
Arnold, Helvetik, S. 151.

Freitag, 30. August 1799
Zschokke soll Hilfsmassnahmen organisieren
Das Direktorium sendet den jungen Heinrich Zschokke als bevollmächtigten Regierungskommissar in die Innerschweiz. Er soll die politische Ordnung wiederherstellen und Hilfsmassnahmen organisieren, um die drohende Hungersnot vom Kanton Waldstätten abzuwenden. Da der Staat nur unbedeutende Geldmittel zur Verfügung stellen kann, gibt ihm Innenminister Rengger den Auftrag, sich an die private Wohltätigkeit zu wenden.
Arnold, Helvetik, S. 200.

Dienstag, 8. Oktober 1799
Grosses Elend in Altdorf und Umgebung
Aus Altdorf wird berichtet, dass die Häuser, Scheunen und Ställe ausgeraubt sind. Die Böden, Dächer, Wände, Fenster und Gerätschaften sind zertrümmert. Die Zäune sind weggerissen und verbrannt. Das Vieh wurde geschlachtet, das Heu gestohlen, verschleudert und verbraucht. Käse, Butter, Baum- und Erdfrüchte sind weggenommen und, was an den entferntesten Orten lag, ist aufgesucht und entfremdet. Fast alle brauchbaren Pferde wurden weggeführt. Alle Fuhrwerke wurden zerbrochen oder genommen. Kleinere Truppenkontingente machen eigentliche Raubzüge durch die Alpen, schlachten Vieh und spüren verborgenes Geld auf. Selbst die Trümmerhaufen Altdorfs werden wiederholt von plündernden Soldaten durchgekämmt.
Arnold, Helvetik, S. 188.

Samstag, 12. Oktober 1799
Zschokke lanciert Waldstätter Kollekte
Regierungskommissar Zschokke erlässt einen "Aufruf zum Erbarmen für die leidende Menschheit in den verheerten Gegenden des Cantons Waldstätten“. In diesem wirkungsvollen Appell an die Hilfsbereitschaft der übrigen Kantone entwirft er ein lebendiges Bild von der unmenschlichen Not in den Distrikten Altdorf, Andermatt, Schwyz und Einsiedeln. Es kommt ihm vor allem auf Kleider, Lebensmittel und Hausgeräte an. Von Geldspenden spricht er kaum.
Arnold, Helvetik, S. 202.

Dienstag, 15. Oktober 1799
Zschokkes Hilferuf hat ein gewaltiges Echo
Zschokkes Aufruf zur Hilfeleistung findet in der Bevölkerung ein überwältigendes Echo. Im Hauptmagazin in Luzern treffen die ersten Spenden ein. Ganze Frachtwagen voll Güter strömen in der zentralen Sammelstelle zusammen. Vom Luzerner Magazin aus gelangen die Kleider und Lebensmittel in ganzen Schiffsladungen nach Flüelen und Brunnen.
Arnold, Helvetik, S. 202.

Freitag, 1. November 1799
Erster Transport mit Hilfsgütern
Der erste Transport von Hilfsgütern kann erfolgen. Er ist für das Urserntal bestimmt. Jardon, der französische General in Ursern, unterstützt die Verteilung der Güter, die sich wegen des grossen Mangels an Transportmitteln schwierig gestaltet. Unter starken Eskorten lässt er die Gaben von Flüelen nach Amsteg und Andermatt führen. In den Monaten November und Dezember treffen noch vier Schiffsladungen in Flüelen ein. Weitere Sendungen für die Distrikte Altdorf und Andermatt folgen im Februar 1800.
Arnold, Helvetik, S. 202.

Samstag, 30. November 1799
Nahrungsmittel fehlen
Die Verwaltungskammer des Kantons Waldstätten stellt fest, dass dem Distrikt Altdorf 6000 bis 8000 Viertel Erdäpfel und 2000 bis 3000 Viertel Dörrobst fehlen, um sich über den Winter ernähren zu können. Im Distrikt Andermatt sind für 2000 Menschen keine Lebensmittel mehr vorhanden.
Arnold, Helvetik, S. 193.

Mittwoch, 4. Dezember 1799
Thierachern bietet Aufnahme über den Winter an
Die Munizipalität von Thierachern macht der Gemeinde Altdorf das Angebot, 45 bis 50 Personen jeden Alters über den Winter aufzunehmen, und sichert ihnen die uneingeschränkte Ausübung ihrer religiösen Bräuche zu. Altdorf scheint dieses Angebot angenommen zu haben, nachdem ein Priester gefunden werden konnte, der den Zug begleitete.
Arnold, Helvetik, S. 206.

Dienstag, 31. Dezember 1799
Urner Kinder kommen zu Pflegeeltern
Kinder verlassen die Distrikte Altdorf und Andermatt und finden hauptsächlich in den Kantonen Luzern, Solothurn und Bern gute Aufnahme. Deren Zahl ist nicht bekannt. Die Dauer ihres Aufenthalts ist unterschiedlich. Ein Teil tritt bereits im Herbst 1800 die Rückreise an, die meisten blieben bis ins Frühjahr 1801 bei ihren Pflegefamilien. Da sich auch Erwachsene, Kranke und Behinderte zu den Zügen drängen, wird die eingeleitete Hilfe auf diese Bevölkerungsgruppen ausgedehnt.
Arnold, Helvetik, S. 206.

Freitag, 28. März 1800
Misstrauen gegen Hilfsaktion für Kinder
In einigen Urner Gemeinden stösst die Hilfsaktion Zschokkes für die Kriegswaisen und die Kinder der verarmten Familien auf starkes Misstrauen. Viele Leute glauben, man verfolge damit nur die Absicht, die Kinder in einer anderen Religion zu unterrichten. Bezirksstatthalter Raedle bedauert in einem Schreiben an den Pfarrer von Unterschächen, dass aus dieser Gemeinde noch niemand das grosszügige Hilfsangebot angenommen habe, obwohl sie viele unterstützungsbedürftige Kinder zähle.
Arnold, Helvetik, S. 203.

Samstag, 31. Mai 1800
Geldspenden aus dem Ausland
Der Regierungsstatthalter und die Verwaltungskammer des Kantons Waldstätten versorgen Altdorf von Schwyz aus mit Mehl und Brot. Nach und nach treffen von allen Seiten kleinere oder grössere Geld- und Naturalspenden ein. Die Geldspenden, die zum Teil an staatliche Beamte, zum Teil an Pfarrer Ringold gelangen, belaufen sich bis Mai 1800 auf rund 13'500 Franken. 5‘900 Franken stammen dabei aus dem Ausland (Nordeuropa, Neuenburg, Spanien, Biel, Strassburg) 7‘600 Franken aus der Schweiz (Zürich, Basler Hilfsgesellschaft).
Arnold, Helvetik, S. 207.

Sonntag, 13. Januar 1805
Wieder Musausteilung
Nachdem die Musausteilung während der Helvetik ausgesetzt hat, wird nach dem Ende Helvetik, einmal wöchentlich wieder eine warme Mahlzeit an die Armen abgegeben.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 74.

Sonntag, 14. Mai 1843
Beschränkung der Verwandtenunterstützungspflicht
Die Bezirksgemeinde modifiziert die Verwandtenunterstützungspflicht. Das neue Gesetz engte die subsidiäre Unterstützungspflicht der Angehörigen auf den zweiten Verwandtschaftsgrad vaterseits ein. Bisher waren die Verwandten bis zum fünften Grad vater- und mutterseits subsidiär unterstützungspflichtig. Das Gesetz verpflichtet auch die Gemeinden zu vermehrten Leistungen.
LB UR 1856, S. 23 ff.

Dienstag, 29. März 1853
Anstellung eines Betteljägers
Als Folge des durch den zunehmenden und immer frecher betriebenen Bettel in Altdorf beschliesst die Armenpflege die Anstellung eines „thätigen und intelligenten Betteljägers“. Die Bewohner werden aufgefordert, diesen zu unterstützen.
Abl UR 1853, S. 61.

Freitag, 18. März 1892
Vereinbarung betreffend den Armentransport
Die Direktion der Gotthardbahn teilt mit, dass die von autorisierten Behörden oder Verwaltungen formrichtig ausgestellten Empfehlungsscheine an Arme abgegeben werden können, welche mit öffentlicher Unterstützung in die Heimat, zu Angehörigen, Kranken- oder Verpflegungsanstalten, Bädern u. s. w. transportiert werden müssen. Die Armenbehörde hat nur die halbe Taxe zu bezahlen. Die für solche Armentransporte vorgeschriebenen Empfehlungsscheine können bei der Standeskanzlei bezogen werden.
LB UR Bd V, S. 26 f.

Samstag, 31. März 2018
Frist für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen läuft ab
Ende März läuft die Frist aus, innert der die ehemaligen Verdingkinder und Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beim Bund ein Gesuch für eine Solidaritätszahlung einreichen können. Über 8000 Betroffene haben ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag eingereicht. Wer Hilfe brauchte, konnte sich an kantonale Anlaufstellen und an die Staatsarchive wenden. Sie boten Unterstützung an beim Ausfüllen der Gesuche und bei der Beschaffung allfälliger Akten. Die Opferberatungsstelle Schwyz-Uri als Anlaufstelle hat Kenntnis von sieben Gesuchen, die aus Uri beim Bund für einen Solidaritätsbeitrag eingereicht worden sind. Beim Staatsarchiv Uri wurden rund 30 Gesuche um Akteneinsicht angegeben.
UW 28, 11.4.2018, S. 3.

ABSTIMMUNGEN ZU HUNGER UND ARMUT

GESCHÄFTE ZUHANDEN DER LANDS- UND BEZIRKSGEMEINDE

Siebengeschlechtsbegehren zu Gunsten der Armenverwaltung Altdorfs
Bezirksgemeinde vom 13. Mai 1849
> Detailangaben
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Siebengeschlechtsbegehren betreffend das A Prosche Fideikommiss-Stift
Bezirksgemeinde vom 9. Mai 1850
> Detailangaben
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Siebengeschlechtsbegehren um Herabsetzung des Ohmgeldes
Bezirksgemeinde vom 9. Mai 1850
> Detailangaben
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Erhöhung dss Staatsbeitrages an die Gemeindearmenpflegen.
Landesgemeinde vom 6. Mai 1928 (letzte Urner Landsgemeinde)
> Detailangaben
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GESETZESBESTIMMUNGEN ZUM ARMENWESEN

Mittwoch, 1. Januar 1823
Ordnung und Verfahren für Unterhaltung und Besteurung vaterloser Kinder, Alter, Krankner und presthafter Leute (Art. 101 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 085-088
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 1. Januar 1823
Kompetenz des Landrats im Armenrecht (Art. 102)
LB UR (1823) Bd I S. 088.
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 1. Januar 1823
Eheverbot für arme und «liederliche Leute» (Art. 103 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 088-091.
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 1. Januar 1823
Armenanstalten der Gemeinden (Art. 104 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 091-092.
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 1. Januar 1823
Zentralarmenpflege und ihre Hilfsmittel (Art. 105 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 092-093
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 1. Januar 1823
Bettelverbot (Art. 106 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 093-094.
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 1. Januar 1823
Verantwortlichkeit der Gemeinden im Armenrecht (Art. 107 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 094.
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 1. Januar 1823
Allmendgärten für Witwen und Waisen (Art. 108 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 094-095.
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 1. Januar 1823
Strafrecht der Armenpflegen (Art. 109 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 095-096.
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 1. Januar 1823
Verbot des Verkaufs von Arbeitswerkzeugen der Armenpflege (Art. 110 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 096.
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 1. Januar 1823
Stift-Brief des A Pro'schen Fideikommiss (Art. 424 LB)
LB UR (1826) Bd II S. 154-160.
Link: Gesetzestext
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Donnerstag, 1. Januar 1824
Heirat mit einem Hintersassen (zu Art. 105 I c LB)
LB UR (1826) Bd II S. 021
Link: Gesetzestext
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Samstag, 28. Dezember 1833
Besteuerung gemäss Armenrecht (zu Art. 101 c LB)
LB UR (1842) Bd III S. 032-033
Link: Gesetzestext
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Sonntag, 6. Mai 1928
Staatsbeitrag an die Armenpflegen
LB UR Bd 09 (1922-1929) S. 404.
Link: Gesetzestext
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BESTIMMUNGEN ZUR ZENTRALARMENPFLEGE (LANDBUCH)

Mittwoch, 23. Juni 1830
Besetzung der Zentral-Armenpflege (zu Art. 105 LB)
LB UR (1842) Bd III S. 034
Link: Gesetzestext
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SOZIALWESEN

Öffentliches Sozialwesen

GESELLSCHAFT

Die Urner Gesellschaft
Ab- und Auswanderung
Abtreibung der Leibesfrucht
Armut und Hunger
Digitalisierung
Ethik und Gentechnik
Feste und Feierlichkeiten
Flüchtlings- und Asylwesen
Gleichberechtigung
Homosexualität
Invalidität / Körperbehinderung
Katastrophenhilfe
Kult
Rassismus
Schönheitsideal
Selbstmord, Suizid
Sitte und Moral
Soziale Vereine und Serviceclubs
Sozialhilfe, Sozialdienste, Wohltätigkeit
Sozialversicherungen
Vormundschafrtswesen
Vormundschafrtswesen
Zuwanderung, Ausländer

MODE

Kleidermode
Uniformen
Frisurenmode

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 04.06.2023