Rechtliches zum URIkon

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DATENSCHUTZ

Das URIkon will den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung tragen. Es werden nur solche Personendaten aufgeführt, die bereits veröffentlicht wurden (Urner Staatskalender, Rechenschaftsberichte des Kantons Uri, Urner Zeitungen usw.).
    

BENÜTZUNG UND COPYRIGHT

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FEHLER / ERGÄNZUNGEN

Errare humanum est! Haben Sie etwas im URIkon entdeckt, das nicht stimmt, oder wissen Sie etwas, das unbedingt erwähnt sein muss, ärgern Sie sich nicht, sondern melden Sie den Faux pas an nachfolgende Mail-Adresse: phideau@bluewin.ch
         

Betreiber und Inhaber der Webseite www.urikon.ch
Rolf Gisler-Jauch
Attinghauserstrasse 37
6460 Altdorf
phideau@bluewin.ch
     



Der Europäische Gerichtshof in Strassburg hat in seinem Urteil vom 13. Mai 2014 gegen den Suchmaschinenbetreiber Google entschieden, dass Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen sind und damit ein "Recht auf Vergessenwerden" bestätigt. Ein solches Recht leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab.
Das URIkon ist zwar viel, viel kleiner als Google möchte die gesetzlichen Datenschutz-Richtlinien jedoch einhalten. Sensible persönliche Daten sind deshalb im URIkon grundsätzlich nicht aufgeführt. Ereignisse, die unter den Personenschutz fallen, sind – wie bei den Tageszeitungen – anonymisiert. Auf ein umfassendes Personenregister wird im URIkon verzichtet. Sollten trotzdem Daten erscheinen, die unter den Personenschutz fallen, setzen Sie sich bitte mit dem Betreiber des URIkons in Verbindung.

Altdorf, 25. Oktober 2015