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BESTEHENDES GEBÄUDE
Herrengasse 16
1551 -
Die beim Schiesshüttenplatz gelegene «Hofstatt» wurde 1551 erstmals erwähnt als im Besitz von Hauptmann Romanus Erb; sie wies 1578 ein Haus mit eigener Wasserleitung auf. Es handelt sich um jene Liegenschaft, in welcher spätestens seit dem Ende des 16. Jahrhundert das Büchsenschützenhaus stand. Hauptmann Hans Heinrich Erb (+ 1612 ), Sohn des Vorgenannten, erbaute hier 1586 «ein hübsch lustigs Hus», aus dem er ein Wirtshaus «mit dem Zeichen des guldinen Crützes» machen wollte, das, am Schützenplatz gelegen, einheimische und fremde Schützen bewirten, auch beherbergen konnte.
Als Anghehöriger Altdorfer Oberschicht errichtete er einen ansehnlichen Steinbau. Zu einem Ofen 1600 erhielt das Gebäude eine steinerne Haustürumrahmung (Baudatum), möglicherweise erfolgte damals ein weiterer Ausbau. Das Haus blieb mit grosser Wahrscheinlichkeit bis zum Ableben von Erbs Sohn, Fähnrich Sebastian, 1627 im Besitz der Familie. Die Schützen hatten bis in die Neuzeit eine Zinspflicht gegenüber dem Eigentümer der Liegenschaft, Schützenmeister und Schützenwirt mussten jährlich je 1 Gulden entrichten.
Das stattliche, zur Landstrasse giebelständige Haus war an der privaten Schiesshüttenwasserleite beteiligt.
Das nah an die Landstrasse vorgeschobene Haus wendet dieser seine stattliche Giebelseite zu. Es ist dreigeschossig und wird von einem Krüppelwalm überdeckt. Die Hauptfront hat fünf Fensterachsen, die Traufseiten vier, rückseitig mit Abortturm. An der Hauptfront ist der Eingang in der Mittelachse angeordnet. Diese wird auch durch die zwei darüber befindlichen Öffnungen betont, die als Balkontüren ausgebildet sind. Im 2. Dachgeschoss grosser Okulus. Kostbarster Bestandteil der Hauptfront ist das schön proportionierte Spätrenaissanceportal, neben dem Scheitelstein datiert 16/00. Der Hochrechteckform der Sandsteineinfassung ist ein Rundbogentor eingelassen, das von Pfeilern mit toskanischen Kapitellen getragen wird. Über dem Bogen mit Scheitelstein ein Gebälk mit breitem Fries. An allen vier Gebäudeecken sind zwischen Erdgeschoss und 1. Stock sowie zwischen 1. Stock und 2. Stock sichernde Eisenklammern angebracht.
1693: als Eigentümer ist Landammann Johann Martin Schmid von Bellikon und Böttstein (1648-1712) belegt.
1712: das Wohnhaus gelangt mit 4’000 Gulden an den Sohn, Landschreiber Franz Ernst Schmid von Bellikon und Böttstein (1685-1736).
nach 1736: Aus dessen Hinterlassenschaft erwirbt es Friedrich Alphons Bessler von Wattingen (1703-1754), später Pannerherr, Landammann und Feldmarschall in spanischen Diensten.
Nach 1754: Erbweise geht es an den einzigen Sohn Carl Alphons II. (1734-1784), Landammann, über.
1785: das Wohnhaus wird auf 5’000 Gilden geschätzt und entspricht weitgehend dem heute erhaltenen.
Dessen Witwe, Maria Anna Katharina Müller, übernimmt das Haus; dann der Sohn Carl Joseph Bessler (1774-1834), später Landammann. 1799: beim Dorfbrand zerstört; Wiederherstellung.
1803: die Arbeiten sind abgeschlossen. Das Haus verbleibt in der Familie bis zum Tod von Eugen Bessler (+ 1915), Letzter der Familie Bessler von Wattingen;
Nach 1915: im Besitz von Nachkommen seiner Schwester Philomena, verehelicht mit Leonhard Christen.
Literatur: Gasser Helmi, Die Kunstdenkmäler des Kantons Uri, Altdorf Bd I.II S. 115-120; Bildnachweis: Carl Aloys Triner, Umrissradierung (1785), in: HNBl UR 1899, Beilage. Foto: Rolf Gisler-Jauch.
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EREIGNISSE IM DETAIL
1835
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Mittwoch, 22. Juli 1835
Das alte Schützenhaus wird verkauft
Das alte Schützenhaus auf dem Besslerschen Anwesen an der Landstrasse nach Flüelen wird um 350 Gulden an Alphons Bessler, Hauptmann in Neapel, verkauft.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 84.
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1866
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Samstag, 19. Mai 1866
Das alte Schützenhaus wird zum Wohnhaus umgebaut
Alphons Bessler veräussert das alte Schützenhaus um 2‘300 Franken an Schreinermeister Johann Wipfli ohne Umgelände, u.a. unter folgenden Bedingungen: Das zu erstellende Wohnhaus, zu dem bereits ein Plan vorlag, darf zu keiner Zeit höher gebaut werden als das bestehende Schützenhaus, gegen das Mätteli des Verkäufers darf keine Türe angebracht werden. Dem Käufer wird jedoch gestattet, das Haus rückseits in ganzer Länge um 6 Schuh zu verbreitern. Aus Gründen der Feuersicherheit war die Bretterwand gegen die Stallmauer des Verkäufers durch eine Steinmauer zu ersetzen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 84.
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