GESCHICHTE

Allgemeines Geschichtsforschung

ZEITGESCHICHTE

Zeitraum Frühzeit Römer und Alemannen Früh- und Hochmittelalter Tells Legende Spätmittelalter Altes Uri Helvetik Mediation 1813 - 1848/50 1850 - 1888 1888 - heute

Landammänner von Uri

von Attinghausen Werner II.

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Attinghausen

Beruf:

geboren wohl vor 1255 , 13.8. zwischen 1322 und 1329. Sohn Werners I. oo Margretha. Ritter, 1288 Herr zu Wartenstein. Nach 1288 in Uri tätig. Er gehörte bereits 1290 zu den Führern der Urner Politik und trat als solcher vermutlich beim Bündnis von 1291 auf. Spätestens 1294 war er Landammann von Uri, welches Amt er wahrscheinlich bis zu seinem Tode innehatte.

LANDAMMANN VON URI

1294 - 1325    Landammann

WEITERE ÄMTER

EREIGNISSE

1275  / Sonntag, 11. August 1275
Entscheid zu den Streitigkeiten zwischen Uri und dem Kloster Engelberg
In Altdorf entscheidet Markwart von Wolhusen, Richter König Rudolfs im Aar- und Zürichgau, die Zwietracht zwischen Uri und dem Kloster Engelberg betreffend die Alpen auf den Surenen. Abt Walther (II.) kann das Eigentum und den Besitz der Alpen vom Stäubi herab bis an den Tätschbach durch Briefe, Zeugen und Kundschaften beweisen. Deshalb darf das Kloster dieses Gebiet frei und ruhig besitzen und bewohnen. Die Urner aber erhalten die Erlaubnis, bei Unwetter mit ihrem Vieh Zuflucht in den Alpen des Klosters zu nehmen. Die Zäune dürfen aber nicht beschädigt werden, und bei Wetterbesserung müssen die Urner unverzüglich zurückkehren. Bei erlittenem Unrecht hat der Abt von Engelberg vor dem Ammann von Uri zu klagen, die Urner vom Abt von Engelberg Recht zu nehmen. Zahlreiche angesehene Männer nehmen am Schiedsgericht teil. Die Urner werden angeführt von Freiherr Werner I. von Attinghausen und Landammann Burkard Schüpfer.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 1176, S. 530 ff.; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 71.
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1309  / Dienstag, 25. Juni 1309
Erneuter Schiedsspruch um Alprechte auf Surenen
Nach der Heimsuchung von Urner Bauern gegenüber dem Kloster Engelberg tritt ein siebenköpfiges Gericht zusammen. Landammann Konrad ab Iberg von Schwyz amtet als Obmann. Die Landleute von Uri entsenden Landammann Werner II. von Attinghausen, Arnold den Meier von Silenen und Rudolf Stauffacher. Die Voraussetzungen sind für Uri günstig, da die Schwyzer Schiedsrichter zur selben Zeit mit dem Kloster Einsiedeln in einen Marchenstreit verwickelt sind und die Anliegen der Urner Miteidgenossen zu würdigen wissen. Der Schiedsspruch besagt, dass die Alpen vom Stäubi abwärts bis zum Tätschbach das Gotteshaus und die Urner gemeinsam nutzen sollen. Eigentliche Stäfel mit Hütten und Ställen stehen nur dem Kloster zu. Es darf nur mit eigenem Heu gewintertes Vieh gesömmert werden. Dies entspricht dem Auftrieb von rund 70 Kühen, 100 Rindern, 200 bis 250 Schafen und 15 Pferden mit Füllen. Der Umfang der Weide- und Schneefluchtrechte werden bezogen auf die Örtlichkeit geregelt.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.2 Nr. 485; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 71; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 28.
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SPÄTMITTELALTER

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.10.2023