GESCHICHTE

Allgemeines Geschichtsforschung

ZEITGESCHICHTE

Zeitraum Frühzeit Römer und Alemannen Früh- und Hochmittelalter Tells Legende Spätmittelalter Altes Uri Helvetik Mediation 1813 - 1848/50 1850 - 1888 1888 - heute

Landammänner von Uri

Dietli Heinrich

-
Erstfeld-Schattdorf

Beruf:

Heinrich Dietli, von Erstfeld, Landammann 1458-59, + um 1485. In spätern Jahren verlegte Dietli seinen Wohnsitz nach Schattdorf, wo er grössern Grundbesitz hatte. Heinrich war Vertreter der 4. Genossame im Landrat und in den Jahren 1454 bis 1472 Tagsatzungsgesandter. Er wurde von der Tagsatzung als eidgenössischer Bote und Schiedsrichter bestimmt in den Streitfällen zwischen den Appenzellern einerseits und dem Domkapitel Konstanz und dem Kloster St. Gallen anderseits, 1454 und 1455. Bei den Schiedsverhandlungen am 20. Juli 1472 über Schlichtung des alten Spans zwischen Uri und dem Kloster Engelberg wegen Alprechten vertrat Dietli seinen Heimatkanton; er siegelte am 23. Mai 1477 die Urkunde über die Abkurung Erstfelds von der Mutterkirche Altdorf. Wappen: in Gold ein schwarzes Sparrenkreuz (GÖppelkreuz). (Siehe auch bei No. 33.) In der Geschlechterbeschreibung von 1822 schreibt Landschreiber Karl Franz Schmid der Familie Dietli folgendes Wappen zu: "in Blau ein weisser Halbmond über weissem Totenkopf, überhöht von zwei goldenen Lilien und sechszackigem Stern". Diese Darstellung ist aber dem Wappen der "Erb" zu eigen. Am Rechtsspruch der eidgenössischen Boten über die Grenzen zwischen Appenzell und dem Rheintal, zu Rapperswil am 17. September 1465 gefällt (Landesarchiv Appenzell, A. In. No. 44) befindet sich das Rundsiegel Dietlis auf weissem vVachs; es hat 29 mm Durchmesser; im Schild von 13 X 12 mm ist ein Hauszeichen (2 gekreuzte Stäbe). Die Umschrift auf fliegendem Band in 3-3 Y2 mm hohen gotischen Minuskeln lautet: ,,6 * ~dnr. * öidli + 1465 + 11. (Siegel-Abb. 26). Im Staats archiv Luzern ist der von 8 eidgenössischen Boten besiegelte Rechtsspruch wegen Steuern, Bussen, Fischenzen etc. derer von Weggis, vom Freitag nach Kreuzauffindung 1472, mit dem Siegel von Heinrich Dietli (Siegel-Abb. 25).

LANDAMMANN VON URI

1458 - 1459    Landammann

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.10.2023