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ABGEGANGENE BAUTEN

Gemeinden Übersicht

Katholische Pfarrkirchen in Uri

Im kanonischen Recht ist eine Kirche (lateinisch ecclesia) als geweihter Ort definiert, der für den Gottesdienst bestimmt und für Gläubige öffentlich zugänglich ist. Die Errichtung einer Kirche bedarf der Zustimmung des zuständigen Diözesanbischofs (Bischof von Chur). Die Kirche wird im Rahmen der Kirchweihe ordentlich eingerichtet und mit einem unveränderlichen Titel (Patrozinium) versehen. Wenn die Nutzung als Gottesdienstraum nicht mehr möglich ist, kann eine Kirche dem profanen Gebrauch zurückgegeben werden. Im Codex Iuris Canonici erwähnte Kirchen mit besonderer Rechtsstellung sind Kathedralen (Bischofskirchen), Kollegiatkirchen (Stiftskirchen) und Pfarrkirchen. In Uri gibt es nur die 24 Pfarrkirchen der katholischen Pfarreien sowie die vier reformierten Kirchen. Zur Unterscheidung kann das Kreuz (katholisch) oder der Hahn (reformiert) auf der Kirchturmspitze dienen, es gibt allerdings Ausnahmen (Pfarrkirche Bürglen).
Für Pfarrkirchen ist eine feierliche Weihe vorgeschrieben und muss nebst der ordentlichen Ausstattung einen Taufstein haben.
Daneben gab es noch Filialkirchen mit einer ständigen Kaplanei. Bis zu den einzelnen Abkurungen, Loslösung von der Mutterkirche, zu einer eigenen Pfarrei war dieser Status relativ häufig. Der Rechtsstatus ist zwar mit dem Inkrafttreten des Codex Iuris Canonici 1983 weggefallen, die Bezeichnung hat sich teilweise noch erhalten: Urnerboden (Spiringen) oder Meien (Wassen).

BESTEHENDE KATHOLISCHE PFARRKIRCHEN IN URI



Pfarrkirche St. Martin
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche Bruder Klaus
Altdorf  / Attinghauserstrasse
Kirchen
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Pfarrkirche Peter und Paul
Bürglen  / 
Kirchen
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Pfarrkirche Ambrosius und Othmar
Erstfeld  / 
Kirchen
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Pfarrkirche Herz Jesu
Flüelen  / Grundbüel
Kirchen
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Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt
Hospental  / Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche Heilig Kreuz
Realp  / Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche St. Idda
Seedorf  / 
Kirchen
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Pfarrkirche St. Michael
Seelisberg  / Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche Maria zum guten Rat
Silenen  / 
Kirchen
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Pfarrkirche Ägidius
Sisikon  / Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche Erzengel Michael
Spiringen  / 
Kirchen
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EHEMALIGE KATHOLISCHE PFARRKIRCHEN IN URI



Erste Kirche (Vorgängerbaute Pfarrkirche St. Martin)
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Zweite Kirche (Vorgängerbaute Pfarrkirche St. Martin)
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Romanische Kirche (Vorgängerbaute Pfarrkirche St. Martin)
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Gotische Kirche (Vorgängerbaute Pfarrkirche St. Martin)
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Fünfte Kirche (Vorgängerbaute Pfarrkirche St. Martin)
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Alte Pfarrkirche
Erstfeld  / 
Kirchen
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Pfarrkirche St. Georg und Nikolaus
Flüelen  / Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche alt
Seelisberg  / Dorf
Kirchen
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Alte Pfarrkirche
Spiringen  / 
Kirchen
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DETAILS ZU DEN KATHOLISCHEN PFARRKIRCHEN

Patrozinium
Der Kirchenraum wird der Verehrung des dreifaltigen Gottes geweiht. Das Kirchenrecht bestimmt, dass jede Kirche ihren «Titel» (Patrozinium) haben muss, der nach vollzogener Weihe nicht mehr geändert werden kann.

Titel einer Kirche können sein:
- Heiligste Dreifaltigkeit;
- Jesus Christus mit Nennung eines seiner Mysterien oder seines Namens;
- der Heilige Geist;
- Jungfrau Maria mit einem ihrer liturgischen Titel;
- heilige Engel;
- in das Römische Martyrologium aufgenommene Heilige.

Die Kirche soll nur einen einzigen Titel haben, mit Ausnahme von Heiligen, die gemeinsam im Kalender aufgeführt sind. Der Titel einer Kirche lässt heute keine Rückschlüsse auf die Herkunft der im Altar beigesetzten Reliquien zu. Auch die Altäre, mit denen Heilige geehrt werden sollen, werden Gott geweiht.

In den evangelischen Kirchen hat die Einweihung eines Kirchengebäudes keinen sakramentalen Charakter. Der Protestantismus lehnt die Kirchweihe im Sinne einer Consecratio ab. Insbesondere lehnt die Reformation ebenso wie die Anrufung von Heiligen auch die Unterstellung von Kirchen unter deren Schutz (Patrozinium) ab. Die Einweihung einer evangelischen Kirche erfolgt im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes.

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Kirchweihe
Bei der Kirchenweihe (kirchenrechtlich: dedicatio, consecratio) wird durch einen festlichen Akt der Kirchenraum der Kirchengemeinde zum liturgischen Gebrauch übergeben. Eine Kirchweihe findet statt, wenn eine Kirche neu erbaut oder renoviert wurde und erstmals darin wieder ein Gottesdienst stattfindet. Die Kirche oder Kapelle wird nach römisch-katholischer Auffassung durch die Weihe «weltlicher Zweckbestimmung entzogen und für den Gottesdienst bestimmt».

Die eigentliche Kirchweihe begann mit der feierlichen Reinigung der Kirche von aussen (Lustration). Nach den Einzugsritus erfolgte die Besprengung des Altars und des Innenraums mit Gregoriuswasser. Daran schlossen sich die Übertragung und die Beisetzung von Reliquien im und unter dem Altar sowie die Salbung desselben und die Salbung bestimmter Stellen in der Kirche mit Chrisam an. Es folgte das Weihrauchopfer auf dem Altar (Weihepräfation), die erneute Salbung und anschliessende Reinigung und Bekleidung des Altares. Zum Abschluss erfolgt das erste heilige Messopfer.
Dieser komplexe Ritus wurde mit der Liturgiereform im Jahre 1977 wesentlich vereinfacht. Die erste Eucharistiefeier in einer Kirche gilt demnach wieder als die entscheidende und allein notwendige Weihehandlung. Weihegebete über Kirche und Altar, Salbung und Beräucherung des Altars und der Wände oder das festliche Anzünden aller Lichter in der Kirche können die Bedeutung des Kirchengebäudes illustrieren.

Der Jahrestag der Weihe einer Kirche und das Fest ihres Titelheiligen («Patrozinium», «Titularfest») werden jährlich als Hochfeste begangen. Der weltliche Teil dieses Festes ist die «Chilbi», wobei sich das Datum zum Teil nicht auf die Kirchweihe, sondern auf den Namenspatron bezieht (St. Martin Altdorf).

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Grundsteinlegung
Der Kirchweihe voraus geht die Grundsteinlegung, deren Ritus im 10. bis 13. Jahrhundert herausgebildet wurde.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 30.01.2021