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Der Boden und dessen Nutzung in Uri

Boden, Raumplanung

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Uri gehörte zu den Kantonen, die sich erst spät mit einer umfassenden Raumplanung befassten. Es gab nur rudimentäre Vorschriften, und viele Gemeinden hatten keine detaillierten Zonenpläne. Traditionell war die Nutzung des Bodens in Uri stark von topografischen Gegebenheiten geprägt – der Talboden war stark bebaut, während die Berggebiete wenig reguliert wurden.

1969 wurde der Artikel 22quater in die alte Bundesverfassung aufgenommen: Dieser lautete: «Der Bund erlässt Vorschriften über die Raumplanung. Diese Vorschriften sind für die Kantone massgebend und berücksichtigen die besondere Lage der einzelnen Landesteile.»
Ein erstes eidgenössisches Raumplanungsgesetz wurde 1976 von den Stimmberechtigten abgelehnt. Alle Urner Gemeinden stimmten dagegen.

Uri gehörte zu den Kantonen, die sich erst spät mit einer umfassenden Raumplanung befassten. Es gab nur rudimentäre Vorschriften, und viele Gemeinden hatten keine detaillierten Zonenpläne. Traditionell war die Nutzung des Bodens in Uri stark von topografischen Gegebenheiten geprägt – der Talboden war stark bebaut, während die Berggebiete wenig reguliert wurden.

Die bevölkerungsmässige und wirtschaftliche Entwicklung des Landes benötigte Siedlungsgebiet. Der Streubauweise sollte entgegengetreten und das nicht zu besiedelnde Gebiet ausgeschieden werden.
Ein erstes eidgenössisches Raumplanungsgesetz wurde 1976 von den Stimmberechtigten abgelehnt. Alle Urner Gemeinden stimmten dagegen.

Die Raumplanung in der Schweiz basiert auf dem Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG), das am 22. Juni 1979 von der Bundesversammlung verabschiedet und am 1. Januar 1980 in Kraft gesetzt wurde. Gegen das Gesetz wurde diesmal das Referendum nicht ergriffen, es fand somit keine Volksabstimmung statt. Das Raumplanungsgesetz trat am 1. Januar 1980 in Kraft.

Ziel der Raumplanung ist es, eine nachhaltige Nutzung des Bodens sicherzustellen, die Siedlungsentwicklung zu steuern und die natürlichen Ressourcen zu schützen. Grundprinzipien der Raumplanung in der Schweiz:

- Trennung von Bau- und Nichtbauzonen: Bauzonen sind klar definiert und sollen kompakt gehalten werden, um die Zersiedelung zu vermeiden.
- Koordination zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden: Die Raumplanung erfolgt in einem föderalen System mit übergeordneten Vorgaben des Bundes und kantonalen sowie kommunalen Umsetzungskonzepten.
- Schutz der Landschaft und der Umwelt: Freiflächen, landwirtschaftlich genutzte Gebiete und Naturräume sollen erhalten bleiben.
- Förderung einer nachhaltigen Entwicklung: Der haushälterische Umgang mit dem Boden steht im Vordergrund.

Raumplanung im Kanton Uri
Als Gebirgskanton mit vielen Naturräumen steht Uri vor besonderen Herausforderungen in der Raumplanung. Etwa zwei Drittel der Kantonsfläche sind unproduktive Gebiete wie Felsen, Gletscher oder hochalpine Regionen. Daher muss der nutzbare Raum effizient verwaltet werden.

Die wichtigsten Aspekte der Raumplanung in Uri sind:

- Siedlungsentwicklung entlang bestehender Verkehrsachsen: Die Raumplanung konzentriert sich darauf, die Dörfer und Gemeinden entlang der Gotthard-Achse zu entwickeln, um eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten.
- Erhalt der Kulturlandschaft: Da Uri stark vom Tourismus abhängig ist, spielt der Schutz der Landschaft eine zentrale Rolle.
- Förderung des öffentlichen Verkehrs: Die Kantonsplanung unterstützt eine nachhaltige Mobilität durch den Ausbau von Bahn- und Busverbindungen.
- Anpassung an Naturgefahren: Aufgrund der alpinen Lage müssen Bauzonen besonders hinsichtlich Hochwasser-, Lawinen- und Erdrutschrisiken geplant werden.

Die Raumplanung in Uri orientiert sich an den Vorgaben des Bundes, hat jedoch kantonale Eigenheiten, die den geografischen und wirtschaftlichen Besonderheiten Rechnung tragen. Durch eine gezielte Entwicklungsstrategie soll die Balance zwischen Fortschritt und Naturschutz gewahrt werden.

Eine zentrale Rolle spielen in der Raumplanung die Richtpläne und Nutzungspläne. Sie dienen der geordneten Entwicklung des Raumes und der nachhaltigen Nutzung des Bodens. Ihre Funktionen unterscheiden sich dabei wesentlich:

Richtpläne (übergeordnete Planung, strategisch)
- Ebenen: Bund, Kantone (kantonale Richtpläne), teilweise Regionen;
- Funktion: Langfristige, strategische Planung der Raumentwicklung;
- Inhalt: Grobe Festlegung der zukünftigen Nutzungen (z. B. Siedlungsgebiete, Landwirtschaftsflächen, Verkehrsachsen);
- Verbindlichkeit: Bindend für Behörden, aber nicht direkt für Private.
Der kantonale Richtplan legt beispielsweise fest, wo neue Bauzonen entstehen dürfen und wo Grünräume erhalten bleiben müssen.

Nutzungspläne (detaillierte Planung, operativ)
- Ebenen: Gemeinden (kommunale Nutzungspläne, Zonenpläne);
- Funktion: Konkrete Regelung der Bodennutzung auf Parzellenebene;
- Inhalt: Einteilung des Gebiets in Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen sowie spezifische Bauvorschriften (z. B. maximale Gebäudehöhe);
- Verbindlichkeit: Rechtlich bindend für Private und Behörden.
Ein kommunaler Nutzungsplan bestimmt beispielsweise, dass ein bestimmtes Grundstück nur für Wohnzwecke genutzt werden darf.

Die Richtpläne geben den übergeordneten Rahmen vor, innerhalb dessen die Nutzungspläne konkretisiert werden. Die Gemeinden müssen ihre Nutzungspläne so gestalten, dass sie mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmen. Während Richtpläne laufend angepasst werden können, sind Änderungen an Nutzungsplänen oft mit Volksabstimmungen oder aufwändigen Verfahren verbunden. Insgesamt stellen Richt- und Nutzungspläne sicher, dass die Raumplanung koordiniert und nachhaltig erfolgt.

An der Volksabstimmung vom 3. März 2013 über eine Revision des Raumplanungsgesetzes, sprachen sich 62,9 % der Stimmberechtigten für die Vorlage aus. Diese Revision führte zu strengeren Regeln zur Eindämmung der Zersiedelung.

Rechenschaftsbericht des Kantons Uri; Amtsblatt des Kantons Uri; https://chatgpt.com (26.03.2015).

EREIGNISSE

1997  / Mittwoch, 12. November 1997
VCS und WWF zu Leitbild Wirtschafts- und Raumordnung Uri
Anlässlich einer Pressekonferenz nehmen die Umweltverbände VCS und WWF zum Leitbild Wirtschafts- und Raumordnung Uri (LWRU) Stellung. Weil darin keine nachhaltige Entwicklungsperspektive für Uri aufgezeigt werde, sei das Werk Makulatur und "nicht zukunftsfähig".
UW 90/15.11.1997
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2009  / Donnerstag, 28. Mai 2009
Flüelen - Eine Entwicklung ist kurzfristig möglich
Flüelen-West ist ein Entwicklungsschwerpunkt der Raumplanung unteres Reusstal. Der Regierungsrat, der Gemeinderat Flüelen und die betroffenen Grundeigentümer haben die umfassende Machbarkeitsstudie erhalten. Diese bestätigt, dass im nördlichen Teil des Industrieareals westlich der Bahnlinie eine Entwicklung für Wohnen und Tourismus kurzfristig möglich ist.
Planer, Hansueli Remund spricht an der Gemeindeversammlung von einem Potenzial für zirka 400 Wohnungen. Flüelen könnte in den nächsten 10 bis 20 Jahren um rund 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner wachsen.
Bevor die Areale den erwünschten Nutzungen zugeführt werden können, müssen aber weitere Abklärungen getroffen und verschiedene Aufgaben gelöst werden. In erster Linie gilt es, die Umsiedlung der Gewerbebetriebe zu klären. Lösungen müssen auch für die Schiessanlage und die Altlastensituation im Bereich der ehemaligen Deponie gefunden werden.

UW 41, 30.5.2009
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2010  / Mittwoch, 24. Februar 2010
Bericht über nachhaltige Entwicklung
Der Landrat diskutiert den Bericht «für ein Konzept zur nachhaltigen Entwicklung und Förderung im Urner Berggebiet und entsprechende Massnahmen». Dieser wurde hinsichtlich der Beurteilung von Handlungsmöglichkeiten und Strategien für so genannte «potenzialarme Räume» im Kanton Uri in Auftrag geben. Positiv beurteilt der Regierungsrat die Zukunftschancen von Andermatt, den beiden andern Gemeinden des Urserentals sowie den vier Gemeinden im oberen Reusstal. Andermatt erfährt als Standortgemeinde des Tourismusresorts die direkteste Aufwertung. Sowohl bezüglich Tourismus und Wohnen wie auch als Zulieferer könnten auch Hospental und Realp, als unmittelbare Nachbarn von Andermatt, vom Resort profitieren. Insbesondere für Angestellte des Tourismusresorts könnten auch die Gemeinden Göschenen, Wassen, Gurtnellen und Silenen attraktive Wohnorte sein. Weniger optimistisch beurteilt der Regierungsrat die Zukunftsaussichten für die beiden Schächentaler Gemeinden sowie für Bauen und Isenthal. «Sie werden zwar via Tourismus und Land-/Forstwirtschaft ebenfalls punktuell vom Tourismusresort profitieren können, ob diese Impulse jedoch ausreichen, um die Gemeinden langfristig zu stabilisieren oder wachsen zu lassen, ist eher ungewiss.» Insgesamt kommt der Regierungsrat in seinem Bericht an den Landrat zum Schluss, dass keine zusätzlichen Finanzmittel und keine neuen Instrumente notwendig seien, um einzelne Gemeinden oder Regionen zu fördern. Er orientiere sich auf die «Strategie der Gleichbehandlung», die keine strategische Sonderbehandlung einzelner Räume vorsehe.

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2010  / Mittwoch, 1. September 2010
Entwicklungsschwerpunkt Urner Talboden
Der Regierungsrat kann die Projektphase zum Entwicklungsschwerpunkt Urner Talboden mit dem Gebiet des Bahnhofs Altdorf bis im Sommer 2001 konkretisieren. Der Landrat bewilligte einen Verpflichtungskredit von 225`000 und einen Nachtragskredit von 75`000 Franken. Der «Big bang» des Entwicklungsschwerpunkts ist dann 2017 nach der Eröffnung des Neat-Basistunnels am Gotthard.
UW 69, 4.9.2010
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2010  / Freitag, 1. Oktober 2010
Raumplanung - Uri wird als gutes Beispiel erwähnt
Lange wurde die Raumplanung vernachlässigt. «In der Reussebene, wo sich Siedlungen und Infrastruktur konzentrieren, gibt es massive Zersiedlungserscheinungen», sagt Daniel Müller-Jentsch von Avenir Suisse. Nun will der Regierungsrat die Siedlungsentwicklung lenken – und erntet auch viel Lob.
Das eidgenössische Raumplanungsgesetz steht auf der Traktandenliste des Nationalrates für die kommende Wintersession. Die Schlüsselrolle bei der Raumplanung haben aber die Kantone zu übernehmen.
Daniel Müller-Jentsch, der Projektleiter des Kantonsmonitorings «Raumplanung zwischen Vorgaben und Vollzug» von Avenir Suisse, anerkennt die jüngsten Bemühungen des Kantons, die Zersiedelung der Urner Landschaft einzugrenzen: «Was den Kanton Uri auszeichnet, ist die Tatsache, dass man ernsthaft versucht, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Uri liegt in unserem Kantonsvergleich zwar nur an 16. Stelle, aber dank jüngster Reformen deutlich besser als andere Zentralschweizer Kantone.» Im Gespräch mit dem «Urner Wochenblatt» macht er aber auch auf die Gefahr aufmerksam, dass die Strategie des Kantons durch «Partikularinteressen in den Gemeinden verwässert wird».

UW 79, 9.10.2010
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2011  / Montag, 19. September 2011
Richtplan - Kanton will Gewerbezonen konzentrieren
175 Seiten stark ist der Bericht zum Kantonalen Richtplan, den die Justizdirektion der Öffentlichkeit vorstellt. Im Grundsatz will die Regierung zwei Entwicklungsschwerpunkte festlegen. Der Talboden im unteren Reusstal soll «als hauptsächlicher Lebensraum für den grössten Teil der Bevölkerung und für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe» gestärkt werden. Als zweiten Schwerpunkt definiert der Bericht Andermatt und das Urserntal. Dort soll vor allem der Tourismus gefördert werden. Von diesen beiden Schwerpunkten sollen gemäss Richtplan Impulse für den gesamten Kanton ausgehen.
Konkret bezeichnet der Richtplan sieben Standorte, an denen die Siedlungsentwicklung speziell gefördert werden soll. Vier davon sind vor allem für das Gewerbe vorgesehen. Es sind dies der Kantonalbahnhof Altdorf sowie die Gewerbegebiete Schattdorf, Erstfeld (Gygen) und Amsteg. Weitere Schwerpunkte sind das Dorfzentrum Altdorf (Dienstleistungen, Wohnen und zentralörtliche Funktionen), Flüelen West und See (Wohnen, Dienstleistungen und Tourismus) sowie Andermatt (nicht touristische Siedlungsentwicklung, Erstwohnungen). Im Richtplan hält der Kanton weitere Massnahmen fest: So will sich die Regierung langfristig für die Neat in den Berg, mittelfristig für eine Bahnumfahrung von Flüelen und für das Projekt «Unesco-Weltkulturerbe Gotthard-Bergstrecke» einsetzen. Auch die umstrittene Schächenspange und die Verlagerung des Kreisels in Flüelen sind im Richtplan enthalten, ebenso die Erhöhung des Göscheneralp-Staudammes. Die Regierung will sich auch gegen einen Heli-Gebirgslandeplatz im Gebiet Grassen einsetzen.

UW 73, 17.9.2011
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2011  / Mittwoch, 26. Oktober 2011
Beim Bahnhof Altdorf gibt es zum Wohnen und Arbeiten enormes Entwicklungspotenzial
Der geplante Kantonsbahnhof in Altdorf soll zur zentralen Drehscheibe für den Urner Bahn- und Busverkehr werden. Damit einher gehen ein neu gestalteter Bahnhofplatz und ein neues Bahnhofgebäude. Im Gebiet westlich davon (Eyschachen und Regierungsschachen) sollen Nutzungen durch Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnungen entstehen. Das Grossvorhaben soll dem ganzen Kanton dienen und Uri zum Wohnen und Arbeiten noch attraktiver machen. Bis Anfang 2013 stehen Planungsinvestitionen von 2 Millionen Franken an.
UW 85, 29.10.2011
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2012  / Mittwoch, 4. April 2012
Der Landrat sangt nach engagierter Debatte klar Ja zum Richtplan
Der Landrat genehmigt den neuen kantonalen Richtplan. Trotz einzelnen Vorbehalten blieb ein Rückweisungsantrag chancenlos. Hinfällig wurden damit auch vier beschlossene Empfehlungen.
Mit 38 zu 13 stimmte der Landrat dem neuen kantonalen Richtplan zu. Zuvor hatte er einen Rückweisungsantrag klar abgelehnt. Bestandteil dieses Rückweisungsantrags waren auch vier Empfehlungen (Direktiven). Diese wurden somit hinfällig, obwohl sie vom Landrat im Lauf der vorangehenden Debatte gutgeheissen worden waren.
1. das geplante regionale Sportzentrum im unteren Reusstal;
2. Einstufung der Furkapassstrasse neu als Nationalstrasse der 4. Klasse;
3. Verbesserung der Wintersicherheit der Kantonsstrassen;
4. Verkleinerung des Schutzgebietes Widen in Hospental/Realp.

UW 26, 7.4.2012
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2013  / Dienstag, 1. Januar 2013
Zweitwohnungsinitiative tritt in Kraft
Zur Umsetzung gelangt die Zweitwohnungsinitiative. Rund 570 Gemeinden dürfen ab dem 1. Januar nach dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative keine Baubewilligungen mehr für Zweitwohnungen erteilen, da sie die Quote von 20 Prozent Zweitwohnungen bereits überschritten haben.
www.20min.ch
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2013  / Montag, 22. April 2013
Andermatt-Sedrun: Umweltverbände reichen Beschwerde ein
Die Umweltverbände fürchten, dass der Teilzonenplan der Gemeinde Andermatt Tür und Tore für eine intensive touristische Nutzung im Skigebiet eröffnet. Jetzt haben sie Beschwerde eingereicht. Der Teilzonenplan als raumplanerische Grundlage für das neue Skigebiet Andermatt-Sedrun gehe in einigen Punkten viel weiter, als man sich grundsätzlich geeinigt hatte.
UW 32, 26.4.2013
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2017  / Freitag, 31. März 2017
Unterschächen neu mit einem Zweiwohnungsanteil über 20 Prozent
422 von insgesamt 2255 Gemeinden in der Schweiz haben offiziell einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent und dürfen somit keine Zweitwohnungen mehr bewilligen. Neu hinzugekommen sind in Uri die beiden Gemeinden Sisikon und Unterschächen.
UW 26, 1.4.2017, S. 20.
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2017  / Samstag, 10. Juni 2017
Bauprofile auf dem Arni sorgen für Unmut
Elf Ferienhäuser umfasst das Bauvorhaben der Arnihaus AG. Die Bauprofile für die Ferienhaussiedlung im Torli sorgen für Unmut. Für die Bauherren und Grundbesitzerin EWA unverständlich. Sie berufen sich auf den bewilligten Quartiergestaltungsplan gegen den keine einzige Einsprache eingegangen sei. Ausserdem habe man sich gegenüber den Ferienhausbesitzern immer um Transparenz bemüht.
UW Nr. 46, 10.6.2017, S. 3.
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EIDGENÖSSISCHE BODENSTÄNDIGE ABSTIMMUNGEN

Sonntag, 14. September 1969
Verfassungsrechtliche Ordnung des Bodenrechts
CH: Ja / UR: Ja
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Sonntag, 13. Juni 1976
Raumplanungsgesetz
CH: Nein / UR: Nein
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Sonntag, 7. Februar 1999
Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung
CH: Ja / UR: Ja
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Sonntag, 3. März 2013
Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung
CH: Ja / UR: Ja
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KANTONALE BODENSTÄNDIGE ABSTIMMUNGEN

GEBÄUDE, WOHNUNGEN

Statistik

BODEN

Bodenbelastung
Bodenverbesserung, Melioration
Raumplanung

AREALSTATISITIKEN

Auf eidgenössischer Ebene bestehen folgende Statistiken:

Arealstatistik 2004/09
Arealstatistik 1992/97
Arealstatistik 1979/85
Arealstatistik 1972
Arealstatistik 1952
Arealstatistik 1923/24
Arealstatistik 1912

Die nächste Arealstatistik umfasst die Jahre 2013/18.

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 25.03.2025