1931
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Freitag, 30. Oktober 1931
Der Bau der Seedorfer-Reussbrücke vor Landrat
Im Landrat steht der Seedorfer-Reussbrücke zur Diskussion. Die Tragkraft der Brücke muss für die Anforderungen des Automobilverkehrs erhöht werden. Der Rat entscheidet sich für den Bau einer Betonbrücke, weil sich diese besser als eine Eisenbrücke der Landschaft anpassen würde und vor allem, weil 60 Prozent der auszugebenden Kosten (Kredit 41'000 Franken) im Kanton bleiben und damit dem in dieser Zeit wichtigen Moment der Arbeitsbeschaffung Rechnung getragen werden kann.
StAUR LL 25/673, 678a, 687.Abl UR Nr. 45, 5.11.1931, S. 645
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