Gebäude und Anlagen im Detail
Gasthaus Treib
Seelisberg
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müM Karte: externer Link (swisstopo)
1906 -
Für das gefährdete Haus der Treib setzte sich 1894 als erste die Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler ein. Sie unterbreitete der Gemeinde Seelisberg ein Angebot, 50 Prozent der Baukosten zu übernehmen. Sie wurde bei ihrem Vorhaben vom Verein für Geschichte und Altertümer von Uri unterstützt, welcher der Gemeine den jungen Zürcher Architekten Johann Probst vorschlug. Sein Vorschlag für eine Rekonstruktion des baufälligen Hauses wurde von der Gemeindeversammlung Seelisberg genehmigt. Die Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler wollte die Subvention jedoch nur bei Erhaltung des alten Treibhauses bezahlen. Eugen Probst schlug der Gemeinde vor, auf die Subvention zu verzichten. Er verpflichtet sich im Bauvertrag von 1902 für rund die Hälfte der Baukosten von 39‘000 Franken durch Sammlungen zu sorgen.
Die Demontagearbeiten begannen im Oktober 1902. Gleichzeitig entbrannte in der «Neuen Zürcher Zeitung» eine heftige Kontroverse um das Haus zur Treib, welche zwischen der Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler und Eugen Probst als Sprecher der Gemeinde Seelisberg ausgefochten wurde. Es wurden Gutachten auf beiden Seiten erstellt. Durch die Kontroverse war dem von Eugen Probst erlassenen Aufruf zur Geldsammlung kein Erfolg mehr beschieden. Ende April 1903 Aufrichte. Die Einweihung des neuen Treibhauses erfolgte am 23. Juni 1903. werden. Die Schlussabrechnung betrug 48‘221 Franken. Gedeckt waren nur 26‘000 Franken (wovon Fr. 20‘000 als erhöhter Gemeindebeitrag). Die Eidgenössische Kommission lehnte eine Subventionierung einstimmig ab.
Wegen der grossen ungedeckten Summe erfolgte ein erneuter «Aufruf an das Schweizervolk». Zwei Beitragsgesuche wurden vom Bundesrat auf Antrag der Eidgenössischen Kommission abgelehnt. Ein drittes Beitragsgesuch wurde dann, ohne Beschlussfassung des Bundesrats, auf einen Antrag vom Urner Nationalrat Franz Schmid von der Bundesversammlung bewilligt. 1958/59 Instandstellung; 1981 war das rekonstruierte Treibhaus von tiefgreifenden Schäden befallen; 1981/82 umfassende Gesamtrestaurierung durch Architekt D. Widmer Luzern (Kosten 800‘000 Franken).
Die Rekonstruktion nahm in einigen masslichen und gestalterischen Details Veränderungen vor. Vom Originalbestand wurden nur mehr minime Elemente beigezogen, wie die Kassettendecke des Tagsatzungssaals sowie der Giebelbalken mit dem Datum 1658 (im Dachstock).
Das Haus erreicht mit seinen hochdimensionierten Stockwerken und dem steilen, dreigeschossigen Giebel eine markante Höhe. Seine vordere Hälfte ist in Blockbau errichtet, die hintere in Stein, der Giebel der Rückfront in Fachwerk. An der Hauptfront sind alle Öffnungen mit Zierverkleidungen und Ladenkästen ausgestattet und in den Urner Standesfarben reich dekoriert. Die Wandfront ist von unten nach oben von Zierelementen durchzogen. Das Innere enthält folgende Räume: Keller, Vorderhaus Bootseinfahrt, hinten ehemalige Sust. Im Hauptgeschoss: vorne kleine und grosse Gaststube, hinten Küche, Speicher und ehemalige Salzkammer. Im oberen Geschoss vorne die Wirtswohnung, hinten der langgestreckte Tagsatzungssaal. In seiner malerischen Stattlichkeit ist das Haus an der Treib eines der Wahrzeichen der Vierwaldstätterseeufer und zählt zu den berühmtesten Gasthäusern der Schweiz.
Literatur: Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430 ff.
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EREIGNISSE IM DETAIL
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1901
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Montag, 14. Oktober 1901
Vorschlag des Vereins für Geschichte und Altertümer zur Restaurierung des Treibhauses
Der Verein für Geschichte und Altertümer von Uri unter seinem Präsidenten Gustav Muheim wird bei der Gemeinde Seelisberg betreffend Restaurierung des Treibhauses vorstellig und schlägt für die Restauration den jungen Architekten Eugen Probst, Zürich, vor.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430.
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1901
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Montag, 18. November 1901
Architekt Eugen Probst erhält den Auftrag zur Restaurierung des Treibhauses
Der junge Architekt Eugen Probst, Zürich, erhält den Auftrag für Pläne und Kostenberechnung der Restaurierung des Hauses zur Treib. Er empfiehlt die Niederlegung und nachfolgende Rekonstruktion des Hauses.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430.
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1902
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Sonntag, 23. März 1902
Gemeindeversammlung Seelisberg spricht sich für Restauration des Treibhauses aus
Die Gemeindeversammmlung Seelisberg genehmigt die Vorarbeiten für die Restauration des Treibhauses, die eine Rekonstruktion vorsehen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430.
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1902
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Dienstag, 1. April 1902
Bundessubvention nur für Erhaltung des Treibhauses
Der in der Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler für die Subvention zuständige Professor J. Zemp kommt auf eigene Initiative an die Treib. Er wendet sich gegen eine Rekonstruktion. Eine 50%ige Subvention sei nur für eine Restaurierung erhältlich.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430.
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1902
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Montag, 30. Juni 1902
Verzicht auf die Bundessubvention bei der Restaurierung des Treibhauses
Architekt Eugen Probst schlägt der Gemeinde Seelisberg vor, auf den Bundesbeitrag zu verzichten (Auszahlung nur bei Erhaltung), und erklärt sich bereit, rund die Hälfte der Kosten auf sich zu nehmen und dann durch eine Geldsammlung wie bei der Tellskapelle und beim Rütli zu decken. Der Vertrag wird unterzeichnet. An die auf 39‘000 Franken veranschlagten Kosten zahlt die Gemeinde den festen Betrag von 15‘500 Franken. Architekt steht das alleinige Recht zu, freiwillige Beiträge zu sammeln. Steine und Bauholz liefert die Gemeinde.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430.
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1902
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Montag, 29. Dezember 1902
Architekt Probst kann Vertrag für Treibhaus nicht einhalten
Wegen heftiger öffentlicher Kontroverse betreffend Erhaltung oder Rekonstruktion des Treibhauses ist dem Aufruf von Architekt Eugen Probst zur Spende kein Erfolg beschieden. Er muss der Gemeinde Seelisberg mitteilen, dass er den Vertrag nicht einhalten könne.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 431.
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1906
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Samstag, 23. Juni 1906
Einweihung des rekonstruierten Treibhauses
Das rekonstruierte Treibhaus kann eingeweiht werden. Die Schlussabrechnung beträgt 48‘221 Franken. Gedeckt sind nur 26‘000 Franken (wovon Fr. 20‘000 als erhöhter Gemeindebeitrag). Inzwischen hatte die Eidgenössische Kommission eine Subventionierung einstimmig abgelehnt.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430 .
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GEMEINDEN
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