Uri
Kirche
Wirtschaft
Brauchtum
Kultur
Personen
Fauna
Gemeinden
Behörden
Verkehr
Fasnacht
Sport
Freizeit
Urikon
Korporationen
Lebensbereiche
Umwelt
Folklore
Geschichte
Gebäude
Auch das noch
ÜBERSICHT
Datum
Wahlen
EIDGENOSSENSCHAFT
Bundesrat
Ständerat
Nationalrat
Bundesgericht
KANTON
Allgemeines
Regierungsrat
Kantonale Verwaltung
Landrat
Gerichtsbarkeit
GEMEINDEN
Gemeindebehörden
AUCH DAS NOCH
Gekrönte Häupter
Das Landgericht Uri
LANDGERICHT URI
Das Landgericht Uri wird von den Stimmberechtigten des Gerichtsbezirks Uri gewählt. Es besteht aus zehn Mitgliedern (Präsidenten, Vizepräsidenten und acht Richter). Der Amtssitz ist Altdorf. Der Regierungsrat wählt die Gerichtsschreiber und das Kanzleipersonal.
Das Landgericht Uri tagt als Gesamtgericht und seit 1995 in Abteilungen (Zivilrecht und Strafrecht). Jede Abteilung besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei Richtern. Vorsitzender der zivilrechtlichen Abteilung ist der Landgerichtspräsident Uri, Vorsitzender der strafrechtlichen Abteilung der Landgerichts-Vizepräsident.
Als Gesamtgericht hat das Landgericht Uri sich zu konstituieren und zu organisieren; die Abteilungen zu bilden sowie weitere Aufgaben zu erfüllen, die die Gesetzgebung dem Gesamtgericht überträgt.
Die zivilrechtliche Abteilung beurteilt Zivilrechtsstreitigkeiten, die strafrechtliche Abteilung Straffälle. In Zweifelsfällen verteilt der Landgerichtspräsident Uri die Geschäfte auf die beiden Abteilungen. Die zivilrechtliche Abteilung des Landgerichts Uri beurteilt Streitigkeiten, deren Streitwert 30’000 Franken übersteigt; Streitigkeiten über die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes; Scheidungen und eingetragene Partnerschaften auf gemeinsames Begehren mit Teileinigung sowie auf Klage eines Ehegatten.
Die strafrechtliche Abteilung des Landgerichts Uri beurteilt als erstinstanzliches Gericht Straffälle, soweit nicht das Landgerichtsvizepräsidium Uri zuständig ist.
Die Landgerichtskommissionen wurden 1995 abgeschafft.
Quellen / Literatur:
Quellen: KV UR (1984), Art. 102-105a; GOG (1992) Art. 20-25b.
LANDGERICHTSPRÄSIDIUM URI (seit 1925)
Das Landgericht Uri wird von den Stimmberechtigten des Gerichtsbezirks Uri gewählt. Es besteht aus zehn Mitgliedern (Präsidenten, Vizepräsidenten und acht Richter). Der Amtssitz ist Altdorf. Der Regierungsrat wählt die Gerichtsschreiber und das Kanzleipersonal.
Das Landgericht Uri tagt als Gesamtgericht und seit 1995 in Abteilungen (Zivilrecht und Strafrecht). Jede Abteilung besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei Richtern. Vorsitzender der zivilrechtlichen Abteilung ist der Landgerichtspräsident Uri, Vorsitzender der strafrechtlichen Abteilung der Landgerichts-Vizepräsident.
Als Gesamtgericht hat das Landgericht Uri sich zu konstituieren und zu organisieren; die Abteilungen zu bilden sowie weitere Aufgaben zu erfüllen, die die Gesetzgebung dem Gesamtgericht überträgt.
Die zivilrechtliche Abteilung beurteilt Zivilrechtsstreitigkeiten, die strafrechtliche Abteilung Straffälle. In Zweifelsfällen verteilt der Landgerichtspräsident Uri die Geschäfte auf die beiden Abteilungen. Die zivilrechtliche Abteilung des Landgerichts Uri beurteilt Streitigkeiten, deren Streitwert 30’000 Franken übersteigt; Streitigkeiten über die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes; Scheidungen und eingetragene Partnerschaften auf gemeinsames Begehren mit Teileinigung sowie auf Klage eines Ehegatten.
Die strafrechtliche Abteilung des Landgerichts Uri beurteilt als erstinstanzliches Gericht Straffälle, soweit nicht das Landgerichtsvizepräsidium Uri zuständig ist.
Die Landgerichtskommissionen wurden 1995 abgeschafft.
Quellen / Literatur:
Quellen: KV UR (1984), Art. 102-105a; GOG (1992) Art. 20-25b.
GERICHTSPRÄSIDENTEN LANDGERICHT URI (ab 1925)
Imholz Johann (1880), Attinghausen
1926-1943
Haas Ernst (1889), Altdorf
1943-1959
Schuler Josef (1918), Unterschächen
1959-1983
Regli Robert (1933), Bürglen
1983-1997
Aschwanden Bruno (1948), Sisikon
1997-2003
Planzer Stüssi Agnes H. (1961), Flüelen
2003-2019
VORSITZ ZIVILRECHTLICHE ABTEILUNG (ab 1995)
Regli Robert (1933), Bürglen
1995-1997
Aschwanden Bruno (1948), Sisikon
1997-2003
Planzer Stüssi Agnes H. (1961), Flüelen
2003-2019
VORSITZ STRAFRECHTLICHE ABTEILUNG (ab 1995)
Planzer Stüssi Agnes H. (1961), Flüelen
1995-2003
Stadler Karl (1949), Altdorf
2003-2011
Gisler Heinz (1951), Bürglen
2011-2019
JUSTIZWESEN
Allgemeines
Rechtsbegriffe
GERICHTSWESEN
Die Gerichtsbarkeit in Uri
Das Obergericht
Das Landgericht Uri
Das Landgericht Ursern
Staatsanwaltschaft und Verhöramt
Jugendgerichtsbarkeit
Schlichtungsbehörde
Ehemalige Gerichtsinstanzen
BUNDESGESETZGEBUNG
Bundesverfassung
(externer Link)
Gesetzgebung
(externer Link)
KANTONALE GESETZGEBUNG
Verfassungen
Gesetzgebung
(externer Link)
Das alte Urner Landbuch
Das Urner Landbuch von 1823 ff.
Amtliche Sammlung der Gesetze
Das Landbuch von 1891
Sammlung der Gesetze, 1891-1958
Das Urner Rechtsbuch
(Link)
STRAFRECHT
Allgemeines
Polizei
Strafrecht
Strafgerichtsbarkeit
Strafanstalten und Richtstätten
STRAFTATEN
Kriminalstatistik
Einzelne Delikte mit Statistik
Todesstrafe
Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr /
Impressum
/ Letzte Aktualisierung: 5.9.2018