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Themen des Automobilwesens in Uri im Detail

Motorfahrzeuge während des Ersten Weltkrieges




Durch den Krieg wurde in der Schweiz auch die Entwicklung der Motorisierung arg gedämpft. Die einzige im Kanton dem Automobil geöffnete Durchgangsstrasse über den Gotthardpass wurde wegen den Festungsanlagen im August 1914 zum militärischen Sperrgebiet erklärt und der Zutritt den Ausländern verboten. Damit blieb auch der grosse Touristenstrom aus. Auf den Strassen herrschte in den Kriegsjahren somit nur schwacher ziviler Automobilverkehr.
Für die rund ein Duteznd Urner Motorfahrzeugbesitzer brachte der Krieg Einschränkungen. So verfügte im Juni 1917 das Militärdepartement "mit Rücksicht auf den spärlichen Vorrat an Benzin und den herrschenden Mangel an Gummireifen", dass die Veranstaltung von Motorwagenrennen und Automobilklubfahrten bis auf weiteres verboten waren. Der andauernde Benzinmangel führte dann auch dazu, dass von September 1917 an kein Motorfahrzeug ohne Brennstoffbezugskarte mehr verkehren durfte. Luxus- und Vergnügungsfahrten, ebenso Fahrten auswärtiger Taxis waren nun untersagt. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften wurden im Wiederholungsfalle mit einer Busse bis zu 10'000 Franken bestraft.

Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 72.

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 03.03.2021