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Die Landammänner des Kantons Uri



Huber Werner
1913 - 1978
Wohnort: Altdorf
Beruf: Kaufmann
       

POLITISCHE ÄMTER IN BUND UND KANTON / MILITÄR

1952-1964 Landrat CVP
1960-1961 Landratspräsident CVP
1967-1978 Regierungsrat CVP
1970-1972 Landammann CVP

PRÄSIDIEN IN URNER GEMEINDEN

ANSPRACHEN UND ZITATE

1971
Landammann Werner Huber
Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1971
   
«Getreue, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Der Tag des 1. August naht und wir gedenken der 680. Wieder¬ kehr der ersten Bundesgründung. Der Regierungsrat möchte auch dieses Jahr die Gelegenheit benützen, um sich an Euch zu wenden.

Gewiß, der Anlaß ist gegeben, um sich in Verehrung und Dank¬ barkeit der Gründer des ewigen Bundes von 1291 zu erinnern, welche damit den Grundstein zur Eidgenossenschaft mit ihrer seitherigen Entwicklung und heutigen Struktur gelegt haben. Es waren die hervorragendsten Männer der drei Länder Uri, Schwyz und Unterwalden, welche gewissermaßen als allererster Bundesrat dem Schutz und Trutzbündnis von 1291 zu Gevatter standen und sich für dessen getreulichen Vollzug tatkräftig einsetzten. Im unvermeidlichen Auf und Ab der geschichtlichen Gezeiten — Kämpfe zur Erhaltung der Freiheit, Behauptung der Großmachtstellung in Europa, Auseinandersetzungen im Innern, Einmischungen fremder Staaten, schließlich innere Bewährung und internationale Behauptung — wußte sich die Schweiz mit dem neuen Bundesstaat von 1848 die grundsätzlich endgültige und sichernde Staatsform zu geben, den festen Rahmen für eine innere Vielfalt und für all das, was man mit dem immer noch guten Wort von der Freiheit in der Ordnung zu charakterisieren pflegt. Politisch und wirtschaftlich gesichert, die ganze Hochkonjunktur der jüngsten Zeit miterlebend, darf sich die Schweiz einer bis anhin nie für möglich gehaltenen Prosperität erfreuen.

Und doch: alles ist im Umbruch. Ein Wort des greisen Freiherrn Werner von Attinghausen aus Friedrich Schillers «Wilhelm Teil», welcher gerade in diesem Jahr wieder über die Bühne des Tellspielhauses in Altdorf gehen wird, sagt treffend: «Das Neue dringt her ein mit Macht, das Alte, Würd’ge scheidet, andre Zeiten kommen, es lebt ein andersdenkendes Geschlecht». Tatsächlich wirkt das weite Spannungsfeld zwischen Tradition und Progression, welches die Diskussion zeitnaher erscheinen läßt, wie ein Flammenbogen über den zeitumspannenden Gegebenheiten der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Die Behörden des Landes müssen sich Rechenschaft darüber geben, daß heute Vieles, vielleicht Allzuvieles, nicht mehr ist wie früher, daß andere Maßstäbe anzulegen sind, daß neue Ueberlegungen gemacht werden müssen. Aus der Ueberfülle der auf uns hereinbrechenden Probleme möchte der Regierungsrat nur drei Gedanken herausnehmen, da sie ihm von besonderer staatspolitischer Bedeutung zu sein scheinen. Zum ersten geht es um die politische Gleichberechtigung der Schweizerfrau. Der Regierungsrat wendet sich heute ganz besonders auch an die getreuen, lieben Mitbürgerinnen, und er darf ihnen sagen, daß dies für ihn keineswegs leere Worte sind. Wir haben uns, trotz des klaren Neins des männlichen Urnervolkes, sehr darüber gefreut, daß die Schweizerfrau vorderhand wenigstens in Bundessachen die politische Gleichstellung erhalten hat. Die erfreuliche Teilnahme der Urnerinnen am ersten ihnen ebenfalls offen stehenden eidgenössischen Urnengang vom 6. Juni 1971 hat gezeigt, daß die Frau im Kanton Uri gewillt ist, sich der öffentlichen Belange und Probleme anzunehmen. Wir zweifeln keinen Moment daran, daß dieses Interesse noch bedeutend größer sein wird, wenn einmal die politische Gleichberechtigung auch auf kantonaler Ebene verwirklicht sein wird. Am Regierungsrat soll es nicht fehlen, diesen fälligen Ausbau der politischen Volksrechte noch im laufenden Jahr an die Hand zu nehmen, um die diesbezügliche Volksbefragung so bald als möglich durchführen zu können.

Zum zweiten geht es um die Herausforderung der Jugend zum Mitspracherecht auf allen Stufen des privaten und öffentlichen Lebens. Die Jugend, zukunftsbejahend und zukunftsbewußt, hat das Bestreben nach vermehrter Selbständigkeit und den Willen, den eigenen Weg zu suchen. Der neue Zeitgeist hat für uns etwas Erschreckendes, er ruft nach Demokratisierung in allen Lebensbereichen, also bereits in der Familie, dann an der Mittel- und Hochschule, schließlich im Staat und in der Gesellschaft. Immer wieder drängt in der Suche nach dem Dialog eine von der Tradition abweichende Denkart und Handlungsweise hervor, und es ist meist recht schwer und mühsam, diesen Tendenzen zu begegnen. Der Regierungsrat ist durchaus der Meinung, daß die Zeit des autoritären Diktates endgültig vorbei und der Moment für das allgemeine Gespräch als Ausgangspunkt für fruchtbare Lösungen gekommen ist. Mitreden heißt allerdings auch Mitverantwortung tragen und hier stellen sich Faktoren ein, welche bei den Entscheidungen der zuständigen Instanzen maßgebend sind und welche auch die Jugend ihrerseits zu berücksichtigen hat: die Reife des Urteils, die Kompetenz zum Handeln und die praktische Realisierbarkeit. Zu einem übereinstimmenden Entschluß braucht es also beidseits Anpassungsfähigkeit, Umdenkvermögen und der gute Wille zu Entscheidungen unter Berücksichtigung aller Aspekte.

Zum dritten geht es um die Zukunftsplanung mit der Erarbeitung von vorausschauenden Lösungen. Zu wiederholten Malen haben wir kund getan, daß wir gewillt sind, der Zukunft ins Auge zu blicken, die kommende Entwicklung zu erforschen und zukunftsgerechte Lösungen zu suchen. Die grundlegende Strukturwandlung vom reinen Agrarstaat zum ausgeprägten Industriestaat, welche der kleine Bergkanton Uri in den letzten rund 80 Jahren durchgemacht hat, hat Folgen gezeitigt, welche heute als eigentlicher Nachholbedarf noch lange nicht alle verkraftet sind. Und schon kommt die Gegenwart und die bereits begonnene Zukunft, um neue Probleme den bereits bestehenden Belastungen hinzuzufügen. Daß der Regierungsrat unter diesen Umständen hier vor Aufgaben steht, welche in ihrer wechselseitigen Verflechtung und Schwere alles bisher Dagewesene übersteigen, ist sicher allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern schon längst klar geworden. Es kann einfach nicht alles auf einmal gelöst und verwirklicht werden, es gilt vielmehr, Prioritäten, Schwerpunkte zu setzen. Um diese Prioritätenordnung erarbeiten und prospektive Lösungen treffen zu können, bedarf es der umfassenden Grundlagenforschung. Der Regierungsrat hat schon vor geraumer Zeit die entsprechenden Fachgutachten in Auftrag gegeben — über die Wirtschaftsförderung, ein Touristikleitbild und eine Raumplanung — doch braucht jede Grundlagenforschung viel Zeit und Geduld. Sobald die drei Expertisen abgeliefert sind, wird es möglich sein, die sich ergebenden Schlüsse zu ziehen und die realisierbaren Maßnahmen zu beschließen. Auf jeden Fall kann eine umfassende Förderungskonzeption sowohl für den Kanton als Ganzes wie auch für die einzelnen Gemeinden einzig und allein auf Grund eines Gesamtbildes erfolgen, das zu beschaffen alle Fachkräfte eingesetzt sind.

Damit möchte der Regierungsrat seine Bundesfeierbetrachtung für diesmal beschließen. Wir möchten indessen nicht verfehlen, auf die diesjährige Sammlung des Schweizerischen Bundesfeierkomitees hinzuweisen: der Ertrag ist für die Förderung der Volksgesundheit bestimmt und er wird vor allem jenen schweizerischen Ligen zur Verfügung gehalten, welche sich mit der Bekämpfung verschiedener heute noch gefährlicher und schwer heilbarer Krankheiten wie Tuberkulose und Krebs befassen. Hier harrt ein weites Feld der Menschenheilkunde der weiteren Erforschung und Erschließung und so empfehlen wir diese Bundesfeierspende recht angelegentlich der Gebefreudigkeit der Bevölkerung. Schließlich möchten wir wie jedes Jahr die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter einladen, für das traditionelle Festgeläute am Abend des Bundesfeiertages von 20.00 bis 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialgemeinden besorgt zu sein. Am Abend unseres vaterländischen Gedenktages sollen auch die Höhenfeuer lodern, nicht nur als Zeichen der äussern Freiheit und Unabhängigkeit sondern auch als Symbol der gegenseitigen Verbundenheit und Hilfsbereitschaft. Wir bitten die Gebäude zu beflaggen, damit so Glocken, Banner und Feuerzeichen vereint von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zur angestammten Heimat künden. In diesem Sinne empfehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, samt uns und alle Behörden in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»

22.07.1971 / Abl UR 1971, S.681 ff.
 
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1970
Landammann Werner Huber
Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1970
   
«Getreue, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Wie jedes Jahr seit der ersten offiziellen Bundesfeier von 1891, rüstet sich das Land Uri, um auch seinerseits den Tag der Bundesgründung in schlichter, aber würdiger Feierlichkeit zu begehen. Und wie jedes Jahr, möchte sich der Regierungsrat auch diesmal wieder an die Mitbürgerinnen und Mitbürger wenden, um die Besonderheit des Anlasses in Erinnerung zu rufen.

An und für sich bedeutet der Tag der Bundesfeier dankbares Gedenken an die nunmehr 679jährige Geschichte der Eidgenossenschaft. Wie kaum ein anderer ist dieser Tag dazu bestimmt, sich auf die Fundamente des schweizerischen Staatswesens zu besinnen, der Liebe zur angestammten Heimat und zur eigenen Scholle beredten Ausdruck zu geben. Wir haben uns gefragt, ob wir heute einmal mehr unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger an diese Grundlagen unseres Staatswesens erinnern sollen, ob wir Freiheit, Unabhängigkeit, Demokratie, Christentum und Heimatliebe in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen stellen sollen. Denn der Weg von der Besiegelung des ersten Bundesbriefes von 1291 bis zur jetzigen Staatsform war ein langer, beschwerlicher und bewegter. Wir befinden uns heute im wohlbehüteten Besitz dessen, was unsere Vorfahren in den vergangenen Jahrhunderten erstritten, erworben und oft unter Verlust von Blut und Leben verteidigt haben. Es wäre somit Anlaß genug, der Vergangenheit zu gedenken.

Dennoch möchten wir auf solche Gedanken verzichten, wissend, daß sie in eines jeden Schweizers Herz unauslöschlich eingegraben sind. Wir möchten dafür an die zeitnahen Gegebenheiten erinnern, wie sie aus dem unerhörten Spannungsfeld der Gegenwart hervorgehen. In einer weltweit unruhevollen, feindlichen, ja kriegerischen Umwelt gilt es, die eigenen Probleme zu meistern, sich mit der anders denkenden Jugend zu befassen, die Wohlfahrt des Volkes zu fördern und zu sichern, den Individualismus gegenüber der immer weiter um sich greifenden Vermassung nicht verkümmern zu lassen, Lösungen zu suchen, welche nicht nur den Erfordernissen der Gegenwart, sondern auch den voraussehbaren künftigen Anforderungen so gut als möglich gerecht zu werden vermögen. Denn unsere größte Sorge ist die Bewältigung der Zukunft; darüber müssen sich die Schweizer von heute Gedanken machen, wenn sie im Zeichen des weißen Kreuzes im roten Feld Zusammenkommen. Nur jene Behörde, welche einen möglichst breiten Gesamtüberblick hat, ist in der Lage, erfolgreich, zukunftsweisend zu wirken. Es sind neue Ideen zu suchen, neue Formen zu gestalten und neue Lösungen zu verwirklichen. Behörden und Volk, Vertreter aller Stände und jeden Alters, sind zum Grundsatzgespräch aufgerufen. Dazu braucht es Mut, Anpassungsfähigkeit, oft ein Umdenken und die Teilnahme aller. Möge der Tag der Bundesfeier dazu angetan sein, Volk und Behörden, gestärkt durch die ruhmreiche Vergangenheit, den eigenen Wagemut und die Hilfe des Allerhöchsten, die Kraft zu geben, die Gegenwart zu erkennen und die Zukunft zu meistern.

Alljährlich tritt auf den Tag der Bundesgründung das Schweizerische Bundesfeierkomitee mit einer speziellen Spendeaktion vor die Oeffentlichkeit. Dieses Jahr ist die Sammlung bestimmt für die Unterstützung und Förderung der vielfältigen Tätigkeit gemeinnütziger, kultureller und sozialer Art der schweizerischen Frauenorganisationen. Die Zweckbestimmung der diesjährigen Bundesfeiersammlung und die Tatsache, daß unter unsern Amtsgeschäften die Erreichung der Gleichberechtigung der Frau in vorderster Dringlichkeit steht, veranlaßt uns, entgegen der bisherigen Gepflogenheit unsere lieben Mitbürgerinnen direkt anzusprechen. Wir sind der Auffassung, daß die integrale Gleichstellung der Frau ein berechtigtes Erfordernis unserer Zeit ist und wir werden nicht verfehlen, dem Urnervolk diese Frage zum Entscheid vorzulegen. In diesem Sinne sei die diesjährige Spendeaktion des Bundesfeierkomitees ganz besonders empfohlen.

Schließlich möchten wir wie jedes Jahr die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter einladen, für das traditionelle Festgeläute von 20.00 bis 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialgemeinden besorgt zu sein. Am Abend unseres vaterländischen Gedenktages sollen auch die Höhenfeuer lodern, nicht nur als Zeichen der äußeren Freiheit und Unabhängigkeit, der wir uns nach wie vor uneingeschränkt erfreuen dürfen, sondern auch als Symbol der gegenseitigen Verbundenheit und Gemeinschaft. Wir bitten die Bevölkerung, die Gebäude zu beflaggen, damit so Glocken, Banner und Feuerzeichen vereint von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zur angestammten Heimat künden. Vertrauensvoll empfehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unser Land und das ganze Volk der Eidgenossen samt uns und alle Behörden in den immerwährenden Machtschutz Gottes.»

27.07.1970 / Abl UR 1970, S. 653 ff.
 
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1969
Landesstatthalter Werner Huber
Wort zur Bundesfeier 1969
   
Getreue, liebe Mitbürger,
Einmal mehr naht der Tag des 1. August, an welchem sich das Schweizervolk anschickt, der Bundesgründung zu gedenken. Und einmal mehr wendet sich der Regierungsrat an Euch, um auf die Besonderheit des Tages hinzuweisen. Wie kaum je zuvor fällt der diesjährige 1. August in eine Zeit der Umwertung aller Werte, was den Regierungsrat veranlaßt, einige Gedanken in diesem Zusammenhang zum Ausdruck zu bringen.

Wenn man den Tag der Bundesgründung als einen kurzen Marschhalt und als einen Moment der Standortbestimmung betrachten will, so muß man feststellen, daß die gegenwärtige Zeit eine Zeit des Umbruchs ist. Gekennzeichnet wird diese Epoche durch drei Hauptelemente: die Opposition der Jugend, der Organverpflanzung beim Menschen und die Eroberung des Weltalls. Eines ist gewiß: es ist nichts zu sagen gegen ein nutzbringendes Gespräch zwischen alt und jung, gegen die bestmögliche Verlängerung des menschlichen Lebens und gegen einen vernünftigen Fortschritt der Technik. Unserer Generation ist es aufgegeben, die Probleme und Konflikte anzupacken, welche sich aus einer immer größer werdenden Konfrontation der Jugend mit den stabilen Elementen der menschlichen Gesellschaft ergeben, die Erhaltung des menschlichen Lebens gehört zu den Grundelementen unserer Existenz, die ständige Entwicklung der Technik soll dem Menschen dienlich sein. In diesen Tagen ist das sicher kolossalste Unternehmen der Menschheit erfolgreich abgeschlossen worden: der erste Mensch hat den Mond betreten, ein geradezu titanenhafter technischer Apparat von einer bewunderungswürdigen höchsten Präzision hat diesen erstmaligen Erfolg ermöglicht und damit den Ansporn gegeben, andere der Menschheit nützliche Unternehmen anzupacken.

Und doch, haben alle diese neuen, in der Geschichte der Menschheit zum Teil erstmalige Ereignisse nicht auch etwas Beängstigendes an sich, müssen sie nicht alle verantwortungsbewußten Menschen und Behörden mit Sorge erfüllen. Diese Sorge liegt in der offenen Frage, wohin dies allesführen mag, sie liegt darin, daß die Konsequenzen all dieses menschlichen Tuns noch nicht voll überblickbar sind. Der Gedanke würde zur bedrückenden Last, wenn befürchtet werden müßte, daß die Technik den festen Händen verantwortungsbewußter Menschen entgleiten würde und eines Tages nicht mehr nur friedlichen Zwecken dienstbar gemacht werden könnte, wenn es dazu kommen sollte, daß das Maß aller Dinge nicht mehr gewahrt wäre und die letzte Ehrfurcht vor den höchsten Dingen verloren ginge. Sollte das Verhütenswerte passieren und den Mensch in seinem ungehemmten Vorwärtsdrang nach ihm verschlossenen Sphären greifen wollen, dann müßten unweigerlich Gesetzlosigkeit und Zerstörung die Folge davon sein.

Solche Ueberlegungen sind es, welche grosse Sorgen aufkommen lassen. Deshalb möchte der Regierungsrat am heutigen Tage wünschen, daß sich das Volk auf die Fundamente seiner persönlichen Existenz und seines Staatswesens beginnt. Die Achtung vor der Würde und den Rechten des Menschen, die Freiheit in der Ordnung, die Nächstenliebe, die allgemeine Wohlfahrt und die Ehrfurcht vor den höchsten Einrichtungen sind jene Grundlagen, welche dem Menschen als Richtschnur seines Tuns gelten sollen. Ein Blick in die Zukunft zeigt, daß neue Ideen und neue Formen zu verwirklichen sind. Die zielstrebige, zukunftsweisende Lösung wird nur dann möglich sein, wenn bei allen Maßnahmen die bewährten Fundamente beachtet werden. Letztlich muß die Gesetzmäßigkeit jener Zaun sein, welcher, nicht zu weit gesteckt, das kommende Gemeinschaftsleben umschließt, ein Gemeinschaftsleben, dessen Ausgestaltung auf breitester Basis im Rahmen eben dieser Gesetzmäßigkeit zur Parole für die Zukunft werden soll. In diesen Zusammenhang hineingestellt, scheint der diesjährige 1. August seine ganz bestimmte zukunftweisende Prägnanz zu erhalten.

Alljährlich tritt auf den Tag der Bundesgründung das Schweizerische Bundesfeierkomitee mit einer speziellen Spendeaktion vor die Oeffentlichkeit. Dieses Jahr ist die Sammlung bestimmt für die Inlandaufgaben des Schweizerischen Roten Kreuzes, insbesondere für den Samariterdienst und die Berufskrankenpflege. Hier harrt ein weites Feld der Nächstenliebe der Betreuung, eine Aufgabe, welche ganz im Sinn und Geist der Fundamente unserer menschlichen Gemeinschaft liegt. Wir möchten diese Sammlung der Gebefreudigkeit der Bevölkerung angelegentlich empfehlen.

Schließlich möchten wir wie jedes Jahr die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter einladen, für das traditionelle Festgeläute von 20.00 bis 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialgemeinden besorgt zu sein. Am Abend unseres vaterländischen Gedenktages sollen auch die Höhenfeuer auf den Bergen lodern, nicht nur als Zeichen der äußeren Freiheit und Unabhängigkeit, der wir uns erfreuen dürfen, sondern auch als Symbol der gegenseitigen Verbundenheit und Gemeinschaft. Schließlich bitten wir die Bevölkerung, die Gebäude zu beflaggen, damit so Glocken, Feuerzeichen und Banner der Heimat vereint von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zur angestammten Heimat künden. Vertrauensvoll empfehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürger, unser Land und das ganze Volk der Eidgenossen samt uns und alle Behörden in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»

21.07.1969 / Abl UR 1969, S. 613 ff.
 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 30.08.2021