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Das Bauwesen im Kanton Uri

In einem Bergkanton mit Naturgefahren und der Lage an der internationalen Gotthard-Transitachse bildete das Bauwesen von Anfang an ein Schwergewicht der Verwaltung. Kanton und Bezirke teilten sich anfänglich die Aufgaben. 1836 wurde das gesamte Bauwesen, das bisher im Kompetenzbereich des Landessäckelmeisters lag, dem neu geschaffenen Amt des «Bauherrn» zugewiesen. 1866, ein Jahr nach Inbetriebnahme der Axenstrasse sowie den neuen Passstrassen (Furka, Oberalp), wurde der «Bau-Inspektor» als vollamtlicher Beamter angestellt. Rund 40 Strassenakkordanten und Wegknechte sorgten für den Unterhalt des kantonalen Strassennetzes. Ein kantonales Baugesetz wurde zwar bereits in der Kantonsverfassung von 1888 verankert, jedoch erst 1970 geschaffen. Bei aussergewöhnlichen Ereignissen wie der Hochwasserkatastrophe 1910 wurde zusätzliches Personal angestellt. 1917 wurden die Stellen des Motorlastwagenführers und 1921 die des kantonalen Strassen-Aufsehers geschaffen. Der durch den zunehmenden Automobilverkehr nötige Ausbau der Axen- sowie der Passstrassen liessen Aufgaben und Personal weiter zunehmen. Mit dem vom Bund zu 97 Prozent finanzierten Bau der Nationalstrassen (ab 1961) wurde eine eigene Abteilung unter Oberaufsicht von Baudirektion und Kantonsingenieur geschaffen (1977 Nationalstrassen-Personal: 34 Personen). Die Eröffnung der Gotthardautobahn (N2/A2) 1980 hatte einerseits einen Stellenabbau zur Folge, andererseits wurden die dazugehörenden Werkhöfe in Göschenen und Flüelen in Betrieb genommen. Mit der Umsetzung der NFA wurden der Bau und der Betrieb der Nationalstrasse ab 2008 zur Bundessache (Leistungsvereinbarung mit Uri).

Die Verantwortlichkeit im Bereich Wuhren und Wasserbau lag bei den Bezirken und Wuhrgenossenschaften. Als Führungs- und Aufsichtsorgan bestanden in den Bezirken eigene Gerichte (Uri das «Gericht zu Reuss und Schächen» und in Ursern die «Herren zu Reuss und Wehri»). Diese Gremien beaufsichtigten die ihnen unterstellten Wehrevögte und Wehremeister. Die Wehreordnung regelte die Frondienste und übrigen zu leistenden Arbeiten. 1865 führte ein Siebengeschlechtsbegehren an der Landsgemeinde zur Abschaffung der Wuhrgerichte und Zuweisung an die ordentlichen Gerichte. Die Kantonsverfassung von 1888 erklärte Flüsse und Seen zum Staatsgut. In der Wuhrpflicht trat der Kanton neben die bestehenden Genossenschaften. Die Verwaltungstätigkeit wurde neu den Baukommissionen zugewiesen. Das Wuhrwesen war somit ganz im Bauwesen integriert. 1897 gab es fünf kantonale Wehremeister, Als Folge dieser Verschiebungen kletterten nicht nur die Kantonsausgaben für diesen Bereich in die Höhe, sondern diverse wichtige Verbauungen wurden nun in Angriff genommen. Es erfolgten wichtige Verbauungen wie am Schächen (1910-1913).
Die Unwetterkatastrophe von 1977 zeigte mit aller Deutlichkeit, dass die Anlagen und Strukturen nicht mehr zeitgemäss waren. Diese Erkenntnis führte zur Erarbeitung eines Wasserbaugesetzes (1980) und eines Hochwasserschutzprogramms. Dadurch wurde die Ablösung der bisherigen Träger der Wuhrpflicht durch das Gemeinwesen (Kanton, Gemeinden) vollzogen. Die Hochwasser 1987/2005 zwangen sodann den Kanton zu weiteren, grossen Schutzanlagen.

Gisler-Jauch Rolf, Text für Kantonsartikel www.hls.ch; Siehe auch: Aebersold Rolf, Die Entwicklung der Organisation und Gesetzgebung des Kantons Uri in den Bereichen Bauwesen und Energiewirtschaft 1803-ca.1980, Altdorf 1981.

ZUSTÄNDIGE DIREKTIONEN

1888 - 2024 Baudirektion

AKTUELLER DIREKTIONSVORSTEHER

DIE AKTUELLEN ÄMTER DER BAUDIREKTION

Direktionssekretariat BD
Amt für Tiefbau
Amt für Energie
Amt für Hochbau
Amt für Betrieb Nationalstrassen

DIE BAULICHEN AUFGABEN

Direktionssekretariat

 Kauf und Verkauf von Liegenschaften
 Regelungen von Rechten und Lasten auf Kantonseigentum
 Betreuung des Archivs
 Aufgaben nach Artikel 26 dieses Reglements

Amt für Tiefbau

 Bewirtschaftung, Infrastruktur und Verkehr
 Strassenbau
 Strassenunterhalt
 Strassensicherheit
 Elektromechanik
 Verkehr
 Lärmschutz
 Geomatik
 Betrieb der Kantonsstrassen
 betriebliche Instandhaltung der Kantonsstrassen
 Betriebssicherheit der Kantonsstrassen
 Unterhalt Werkhof
 Bewirtschaftung und Infrastruktur der Gewässer
 Koordination des Hochwasserschutzes
 Wasserbau
 Gewässerunterhalt
 Vollzug der Gesetzgebung über den Wasserbau
 kantonale Fachstelle für Wasserwirtschaft (ohne Nutzung der Wasserkraft)
 Prävention/Notfallplanung
 Kantonale Fachstelle für Stauanlagen

Amt für Energie

 kantonale Fachstelle für Energiewirtschaft, Nutzung der Wasserkraft sowie der Wärme aus Grundwasser und Untergrund
 Führung des Katasters der Wasserkraftanlagen und Wärmepumpen
 Vorbereitung und Koordination des Konzessionsverfahrens zur Nutzung von Kantonsgewässern, Grundwasser und Erdwärme
 kantonale Energiefachstelle, Sachbearbeitung und Beratung in Bezug auf Erzeugung, Umwandlung und sparsamen Einsatz von Energie für Kanton, Gemeinden und Private
 Aufsicht über den Vollzug von Erlassen im Bereich der Energie

Amt für Hochbau

 Projektierung und Projektleitung bei Neu-, Um- und Anbauten, Ausbau und Unterhalt kantonaler Liegenschaften und Gebäude
 Verwaltung kantonaler Liegenschaften und Mietobjekte
 Verpachtung kantonaler landwirtschaftlicher Grundstücke
 Bearbeitung der Gebäudeversicherung
 Fachstelle für die Unterbringung der Kantonsverwaltung
 Zentralstelle für Büromobiliar der Kantonsverwaltung

Amt für Betrieb Nationalstrassen

 Erfüllung der zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Uri geschlossenen Leistungsvereinbarung über den betrieblichen Unterhalt, den projektfreien baulichen Unterhalt auf den Nationalstrassen und ihren Bestandteilen und den Objekten nach Unterhalts- und Betriebsperimeter der Gebietseinheit XI.

Angaben gemäss dem Reglement über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsreglement, ORR, RB UR 2.3322 vom 29.8.2007).

DIE DIREKTIONSVORSTEHER

1888-1890
Gamma Johann Josef (1837), Schattdorf
Baudirektion
       
1890-1898
Gehrig-Gamma Jost (1849), Wassen
Baudirektion
       
1898-1904
Furrer Josef (1869), Silenen
Baudirektion
       
1904-1908
Gisler Karl (1859), Spiringen
Baudirektion
       
1908-1915
Wipfli Josef (1863), Erstfeld
Baudirektion
       
1915-1920
Loretz Franz (1862), Silenen
Baudirektion
       
1920-1940
Gerig Karl (1871), Wassen
Baudirektion
       
1940-1958
Arnold-Beeler Franz (1897), Flüelen
Baudirektion
       
1958-1968
Villiger Hans (1899), Erstfeld
Baudirektion
       
1968-1978
Huber Werner (1913), Altdorf
Baudirektion
       
1978-1988
Brücker Josef (1923), Altdorf
Baudirektion
       
1989-2000
Stadelmann Anton (1939), Altdorf
Baudirektion
       
2000-2004
Epp Oskar (1944), Erstfeld
Baudirektion
       
2004-2016
Züst Markus (1952), Altdorf
Baudirektion
       
2016-
Nager Roger (1970), Andermatt
Baudirektion
       

DIE DIREKTIONSSEKRETÄRE

Auf der Maur Josef (1928), Altdorf 1968-1981
Gisler Ambros (1941), Schattdorf 1982-1984
Mathis Jost (1943), Altdorf 1984-2005
Tarelli Tino (1960), Altdorf 2005-

KANTONSINGENIEURE VON URI

Gisler Martin (1820), Altdorf 1867-1891
Müller Johann (1846), Altdorf 1892-1905
Epp Willy (1877), Altdorf 1905-1912
Ammann Eduard (1844), Altdorf 1913-1922
Epp Dominik III. (1874), Altdorf 1922-1950
Knobel August (1914), Altdorf 1950-1978
Püntener Peter (1941), Bürglen, Altdorf 1978-2005
Hurter Andreas (1960), Zürich 2005-2010
Flury Stefan (1954), Altdorf 2010-

EHEMALIGE BESTIMMUNGEN ZUM BAUWESEN

Mittwoch, 1. Januar 1823
Pflichten hinsichtlich Unterhalt der Strassen (Art. 319 LB)
LB UR (1826) Bd II S. 081-082
Link: Gesetzestext
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BAULICHE EREIGNISSE IM DETAIL

ABSTIMMUNGEN ZUM BAUWESEN

 
ÖFFENTLICHES BAUWESEN

Allgemeines

PRIVATES BAUWESEN

Baugewerbe
Baufirmen
Sand und Kies
Steinbrüche

Bauen, Wohnen, Haushalt
Wohnungsstatistik
Vereine und Genossenschaften

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 16.3.2018