Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Dienstag, 21. Mai 1737
Gegenseitiges Recht für Urner und Urschner
Die Talleute von Ursern erklären, dass das Fischen, Jagen und Strahlnen für die Urner dort nicht verboten sei, weil ihre Talleute im Lande Uri auch geduldet werden.
Quellen / Literatur:
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 81.
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DAS HEUTIGE DATUM
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