GESCHICHTE

Allgemeines Geschichtsforschung

ZEITGESCHICHTE

Zeitraum Steinzeit Bronzezeit Eisenzeit Kelten Römer Alemannen Früh- und Hochmittelalter Tells Legende Spätmittelalter Altes Uri Helvetik Mediation 1813 - 1848/50 1850 - 1888 1888 - heute

Das Früh- und Hochmittelalter in Uri
732 - 1290

Nach dem Ende der römischen Herrschaft gehörte das Gebiet des heutigen Kantons Uri zunächst zu den Randzonen der sich neu formierenden Herrschaftsräume nördlich der Alpen. Seit dem 6. und 7. Jahrhundert drangen alemannische Siedler vom Schweizer Mittelland und vom Vierwaldstättersee her in das untere Reusstal vor. Die Besiedlung konzentrierte sich zunächst auf die günstigeren Lagen im Talboden und an den Hängen. Das Urserntal entwickelte sich aufgrund seiner geografischen Lage teilweise eigenständig und blieb auch kirchlich und herrschaftlich enger mit dem Raum Chur und Graubünden verbunden.

Mit der Eingliederung Alemanniens in das Frankenreich gelangte auch Uri unter fränkische Herrschaft. Nach den Reichsteilungen des 9. Jahrhunderts wurde das Gebiet Teil des ostfränkischen Reiches und gehörte seit dem 10. Jahrhundert zum sich herausbildenden Heiligen Römischen Reich. Uri war damit keineswegs ein unabhängiges Gebiet. Königliche Rechte, kirchliche Grundherrschaften sowie die Besitzungen verschiedener weltlicher und geistlicher Herren überlagerten sich.

Von besonderer Bedeutung wurde die Fraumünsterabtei in Zürich. Im Jahr 853 schenkte König Ludwig der Deutsche dem von ihm für seine Töchter Hildegard und Bertha gegründeten beziehungsweise neu ausgestatteten Fraumünster umfangreichen Besitz. In der entsprechenden Urkunde erscheint auch «Uronia». Die Urkunde ist die erste bedeutende urkundliche Nennung im Zusammenhang mit den Herrschaftsverhältnissen Uris. Das Fraumünster erhielt dabei nicht den heutigen Kanton Uri als geschlossenes Territorium, sondern umfangreiche Güter und Herrschaftsrechte im Tal. Die Abtei bezog Abgaben und verfügte über grundherrliche Rechte. Für deren Verwaltung wurden lokale Amtsträger eingesetzt. Dadurch entstand eine Verbindung zwischen der weit entfernten Zürcher Abtei und der bäuerlichen Bevölkerung des Reusstals.

Neben dem Fraumünster bestanden weitere Besitz- und Herrschaftsrechte. Klöster, Adelige und andere Grundherren verfügten über Güter im Tal. Im Hochmittelalter gewann zugleich die lokale bäuerliche Oberschicht an Bedeutung. Die abgelegene Lage und die Notwendigkeit, viele Angelegenheiten innerhalb der Talschaft selbst zu regeln, begünstigten Formen gemeinschaftlicher Organisation. Aus solchen Strukturen entwickelten sich allmählich jene politischen Einrichtungen, die später für die Landsgemeinde und den eidgenössischen Länderort Uri charakteristisch wurden.

Eine entscheidende Veränderung brachte im 13. Jahrhundert die zunehmende Bedeutung des Gotthardpasses. Nachdem die schwierige Schöllenenschlucht durch Stege und Brücken besser passierbar geworden war, entwickelte sich die Route über Uri, Ursern und den Gotthard zu einer wichtigen Nord-Süd-Verbindung. Die Datierung des entscheidenden Wegausbaus ist nicht exakt bekannt; wahrscheinlich erfolgte er um 1200 oder in den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts. Damit gewann das zuvor eher abgelegene Reusstal plötzlich erhebliche strategische Bedeutung. Wer Uri kontrollierte, konnte Einfluss auf einen der kürzesten Verkehrswege zwischen dem deutschen Reichsgebiet und Oberitalien nehmen.

Für die deutschen Könige und Kaiser war diese Verbindung besonders wichtig, da ihre Herrschaft eng mit Italien verbunden war. Der Gotthardweg erhöhte deshalb auch das politische Gewicht der Urner. König Heinrich (VII.) stellte Uri 1231 einen Freiheitsbrief aus. Darin nahm er die Leute von Uri aus der Herrschaft des Grafen Rudolf von Habsburg heraus und stellte sie unmittelbar unter das Reich. Uri wurde damit reichsunmittelbar: Zwischen dem König beziehungsweise Kaiser und den Urnern sollte grundsätzlich kein weltlicher Herr mehr stehen.

Diese Reichsfreiheit bedeutete allerdings noch keine Unabhängigkeit vom Heiligen Römischen Reich. Im Gegenteil: Die Urner verstanden ihre Freiheit gerade als eine vom König gewährte und geschützte Stellung innerhalb des Reiches. Der König blieb oberster Herr. Reichsunmittelbarkeit bedeutete vor allem Schutz vor der Unterordnung unter regionale Adelsgeschlechter. Gerade die aufstrebenden Habsburger, die im Gebiet der heutigen Schweiz zahlreiche Rechte und Besitzungen besassen, wurden für die Waldstätten zunehmend zu einem bedeutenden Machtfaktor.

Auch das Urserntal nahm eine besondere Stellung ein. Es gehörte nicht zur Grundherrschaft des Zürcher Fraumünsters, sondern stand wesentlich unter dem Einfluss der Abtei Disentis. Über den Oberalppass bestanden enge Beziehungen nach Graubünden. Damit trafen im Gebiet des heutigen Kantons Uri unterschiedliche historische Herrschaftsräume aufeinander: das Reusstal mit seinen Beziehungen nach Zürich und zum Reich sowie Ursern mit seiner Verbindung zu Disentis und dem rätischen Raum. Erst später wurden Uri und Ursern politisch enger miteinander verbunden.

Im Verlauf des 13. Jahrhunderts verstärkte sich die Selbstorganisation der Talschaften. Gleichzeitig versuchten die Habsburger, ihre Stellung in der Innerschweiz auszubauen. Besonders nach der Wahl Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König im Jahr 1273 gewann dieser Gegensatz an Bedeutung. Rudolf war nun zugleich Angehöriger eines mächtigen regionalen Adelsgeschlechts und König des Reiches. Die Waldstätten wollten ihre überlieferten und königlich bestätigten Rechte bewahren, ohne sich einer habsburgischen Territorialherrschaft unterzuordnen.

Um 1290 befand sich Uri somit an einem Wendepunkt. Aus einem frühmittelalterlichen, von kirchlichen Grundherrschaften geprägten Alpental war eine zunehmend selbstbewusste Talschaft geworden. Die Herrschaft des Fraumünsters hatte die Entwicklung über Jahrhunderte geprägt, während die Erschliessung des Gotthardwegs Uri eine neue wirtschaftliche und strategische Bedeutung verlieh. Der Freiheitsbrief von 1231 stärkte die Stellung der Urner innerhalb des Heiligen Römischen Reiches entscheidend. Die politische Entwicklung zielte dabei zunächst nicht auf eine Loslösung vom Reich, sondern auf die Bewahrung der Reichsunmittelbarkeit und der eigenen Rechte gegenüber regionalen Herrschaftsansprüchen.

Damit waren gegen Ende des 13. Jahrhunderts wesentliche Voraussetzungen für die weitere Geschichte geschaffen. Der Tod König Rudolfs von Habsburg 1291, die darauf folgenden politischen Unsicherheiten und das Zusammengehen der Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden führten in die Frühgeschichte der Eidgenossenschaft. Der spätere Bund entstand somit nicht ausserhalb der mittelalterlichen Reichsordnung, sondern zunächst innerhalb des Heiligen Römischen Reiches und unter Berufung auf alte, vom Reich gewährte Freiheiten.

    
Literatur: Rolf Gisler-Jauch; unterstützt durch ChatGPT.Nach dem Ende der römischen Herrschaft gehörte das Gebiet des heutigen Kantons Uri zunächst zu den Randzonen der sich neu formierenden Herrschaftsräume nördlich der Alpen. Seit dem 6. und 7. Jahrhundert drangen alemannische Siedler vom Schweizer Mittelland und vom Vierwaldstättersee her in das untere Reusstal vor. Die Besiedlung konzentrierte sich zunächst auf die günstigeren Lagen im Talboden und an den Hängen. Das Urserntal entwickelte sich aufgrund seiner geografischen Lage teilweise eigenständig und blieb auch kirchlich und herrschaftlich enger mit dem Raum Chur und Graubünden verbunden.

Mit der Eingliederung Alemanniens in das Frankenreich gelangte auch Uri unter fränkische Herrschaft. Nach den Reichsteilungen des 9. Jahrhunderts wurde das Gebiet Teil des ostfränkischen Reiches und gehörte seit dem 10. Jahrhundert zum sich herausbildenden Heiligen Römischen Reich. Uri war damit keineswegs ein unabhängiges Gebiet. Königliche Rechte, kirchliche Grundherrschaften sowie die Besitzungen verschiedener weltlicher und geistlicher Herren überlagerten sich.

Von besonderer Bedeutung wurde die Fraumünsterabtei in Zürich. Im Jahr 853 schenkte König Ludwig der Deutsche dem von ihm für seine Töchter Hildegard und Bertha gegründeten beziehungsweise neu ausgestatteten Fraumünster umfangreichen Besitz. In der entsprechenden Urkunde erscheint auch «Uronia». Die Urkunde ist die erste bedeutende urkundliche Nennung im Zusammenhang mit den Herrschaftsverhältnissen Uris. Das Fraumünster erhielt dabei nicht den heutigen Kanton Uri als geschlossenes Territorium, sondern umfangreiche Güter und Herrschaftsrechte im Tal. Die Abtei bezog Abgaben und verfügte über grundherrliche Rechte. Für deren Verwaltung wurden lokale Amtsträger eingesetzt. Dadurch entstand eine Verbindung zwischen der weit entfernten Zürcher Abtei und der bäuerlichen Bevölkerung des Reusstals.

Neben dem Fraumünster bestanden weitere Besitz- und Herrschaftsrechte. Klöster, Adelige und andere Grundherren verfügten über Güter im Tal. Im Hochmittelalter gewann zugleich die lokale bäuerliche Oberschicht an Bedeutung. Die abgelegene Lage und die Notwendigkeit, viele Angelegenheiten innerhalb der Talschaft selbst zu regeln, begünstigten Formen gemeinschaftlicher Organisation. Aus solchen Strukturen entwickelten sich allmählich jene politischen Einrichtungen, die später für die Landsgemeinde und den eidgenössischen Länderort Uri charakteristisch wurden.

Eine entscheidende Veränderung brachte im 13. Jahrhundert die zunehmende Bedeutung des Gotthardpasses. Nachdem die schwierige Schöllenenschlucht durch Stege und Brücken besser passierbar geworden war, entwickelte sich die Route über Uri, Ursern und den Gotthard zu einer wichtigen Nord-Süd-Verbindung. Die Datierung des entscheidenden Wegausbaus ist nicht exakt bekannt; wahrscheinlich erfolgte er um 1200 oder in den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts. Damit gewann das zuvor eher abgelegene Reusstal plötzlich erhebliche strategische Bedeutung. Wer Uri kontrollierte, konnte Einfluss auf einen der kürzesten Verkehrswege zwischen dem deutschen Reichsgebiet und Oberitalien nehmen.

Für die deutschen Könige und Kaiser war diese Verbindung besonders wichtig, da ihre Herrschaft eng mit Italien verbunden war. Der Gotthardweg erhöhte deshalb auch das politische Gewicht der Urner. König Heinrich (VII.) stellte Uri 1231 einen Freiheitsbrief aus. Darin nahm er die Leute von Uri aus der Herrschaft des Grafen Rudolf von Habsburg heraus und stellte sie unmittelbar unter das Reich. Uri wurde damit reichsunmittelbar: Zwischen dem König beziehungsweise Kaiser und den Urnern sollte grundsätzlich kein weltlicher Herr mehr stehen.

Diese Reichsfreiheit bedeutete allerdings noch keine Unabhängigkeit vom Heiligen Römischen Reich. Im Gegenteil: Die Urner verstanden ihre Freiheit gerade als eine vom König gewährte und geschützte Stellung innerhalb des Reiches. Der König blieb oberster Herr. Reichsunmittelbarkeit bedeutete vor allem Schutz vor der Unterordnung unter regionale Adelsgeschlechter. Gerade die aufstrebenden Habsburger, die im Gebiet der heutigen Schweiz zahlreiche Rechte und Besitzungen besassen, wurden für die Waldstätten zunehmend zu einem bedeutenden Machtfaktor.

Auch das Urserntal nahm eine besondere Stellung ein. Es gehörte nicht zur Grundherrschaft des Zürcher Fraumünsters, sondern stand wesentlich unter dem Einfluss der Abtei Disentis. Über den Oberalppass bestanden enge Beziehungen nach Graubünden. Damit trafen im Gebiet des heutigen Kantons Uri unterschiedliche historische Herrschaftsräume aufeinander: das Reusstal mit seinen Beziehungen nach Zürich und zum Reich sowie Ursern mit seiner Verbindung zu Disentis und dem rätischen Raum. Erst später wurden Uri und Ursern politisch enger miteinander verbunden.

Im Verlauf des 13. Jahrhunderts verstärkte sich die Selbstorganisation der Talschaften. Gleichzeitig versuchten die Habsburger, ihre Stellung in der Innerschweiz auszubauen. Besonders nach der Wahl Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König im Jahr 1273 gewann dieser Gegensatz an Bedeutung. Rudolf war nun zugleich Angehöriger eines mächtigen regionalen Adelsgeschlechts und König des Reiches. Die Waldstätten wollten ihre überlieferten und königlich bestätigten Rechte bewahren, ohne sich einer habsburgischen Territorialherrschaft unterzuordnen.

Um 1290 befand sich Uri somit an einem Wendepunkt. Aus einem frühmittelalterlichen, von kirchlichen Grundherrschaften geprägten Alpental war eine zunehmend selbstbewusste Talschaft geworden. Die Herrschaft des Fraumünsters hatte die Entwicklung über Jahrhunderte geprägt, während die Erschliessung des Gotthardwegs Uri eine neue wirtschaftliche und strategische Bedeutung verlieh. Der Freiheitsbrief von 1231 stärkte die Stellung der Urner innerhalb des Heiligen Römischen Reiches entscheidend. Die politische Entwicklung zielte dabei zunächst nicht auf eine Loslösung vom Reich, sondern auf die Bewahrung der Reichsunmittelbarkeit und der eigenen Rechte gegenüber regionalen Herrschaftsansprüchen.

Damit waren gegen Ende des 13. Jahrhunderts wesentliche Voraussetzungen für die weitere Geschichte geschaffen. Der Tod König Rudolfs von Habsburg 1291, die darauf folgenden politischen Unsicherheiten und das Zusammengehen der Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden führten in die Frühgeschichte der Eidgenossenschaft. Der spätere Bund entstand somit nicht ausserhalb der mittelalterlichen Reichsordnung, sondern zunächst innerhalb des Heiligen Römischen Reiches und unter Berufung auf alte, vom Reich gewährte Freiheiten.

BEGRIFFE DES FRÜH- UND HOCHMITTELALTERS

Alpstreitigkeiten / > Detailangaben
Der Zehnte / > Detailangaben
Freier Weidgang / > Detailangaben
Geiselschaft / > Detailangaben
Gotteshausleute / > Detailangaben
Grundbesitz / > Detailangaben
Grundherrlicher Zins / > Detailangaben
Grundherrschaft / Landesausbau / > Detailangaben
Kreuzzüge ins Heilige Land / > Detailangaben
Lehenswesen / > Detailangaben
Meier / > Detailangaben
Meieramt, Meier / > Detailangaben
Recht zur Pfarrwahl / > Detailangaben
Recht zur Pfarrwahl / > Detailangaben
Urbar / > Detailangaben
Urbarisierung, Rodung / > Detailangaben
Weisse Handschuhe / > Detailangaben

ÄMTER DES LANDES URI

Landammänner

DEUTSCHE KÖNIGE MIT BEZIEHUNGEN ZU URI

Ludwig II. der Deutsche
0806 - 0876
Karolinger
> Nähere Angaben
-------------------------

Otto I.
0912 - 0973
Liudolfinger bzw. Ottonen
> Nähere Angaben
-------------------------

Heinrich IV.
1050 - 1106
Salier
> Nähere Angaben
-------------------------

Rudolf von Schwaben (Rheinfelden)
1025 - 1080
Salier
> Nähere Angaben
-------------------------

Heinrich (VII.)
1211 - 1242
Staufer
> Nähere Angaben
-------------------------

 
MITTELALTER ALLGEMEIN

Grafschaften, Adelige
Klösterliche Grundherrschaften
Meierämter
Begriffe des Mittelalters

Ennetbirgische Vogteien
Die deutschen Vogteien

FRÜH- UND HOCHMITTELALTER

Übersicht
Ereignisse
Personen
Gebäude
Gegenstände

SPÄTMITTELALTER

Übersicht
Ereignisse
Personen
Gebäude
Gegenstände

Die Alte Eidgenossenschaft

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 09.08.2026