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Samstag, 26. September 2026

Sonntag, 26. September 2010
Kantonsvertreter fordern konkrete Projekte
Die Gotthardkonferenz bewege sich noch zu stark im theoretischen Bereich, stellt Regierungsrat Stefan Fryberg fest. Der Forderung des Urner Regierungsrates nach guten Konzepten schliessen sich in Brig noch mehrere Redner an. Die Idee eines zusammenhängenden Gotthardraumes sei weder in den Gemeinden noch in der Wirtschaft verwurzelt. Ohne diese verwurzelung sei es schwierig zur Praxis überzugehen.
Quellen / Literatur: UW 76, 29.9.2010

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Sonntag, 26. September 2010
Regierung setzt das letzte Ziel der Steuerstrategie um
Einfachheit und Transparenz mit insgesamt 60 Artikeln weniger strebt der Regierungsrat an. Steuerentlastungen und formelle Zusammenführung von drei Steuergesetzen sind die Schwerpunkte der Vorlage. Die Vernehmlassung ist grossmehrheitlich positiv ausgefallen. Der Regierungsrat legt die Totalrevision der Urner Steuergesetze per 1. Januar 2011 vor. Der Landrat wird sich am 30. Juni damit befassen. Die Volksabstimmung findet am 26. September statt. Der Regierungsrat will mit der Totalrevision das Urner Steuergesetz über die direkten Steuern, das Grundstückgewinnsteuergesetz sowie das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz künftig in einem Rechtserlass zusammenfassen. Damit setzt er das dritte und letzte Ziel der Steuerstrategie aus dem Jahr 2006 um. Insbesondere hat der Regierungsrat das Verfahren bei der Grundstückgewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuer weitgehend an die allgemeinen steuerlichen Verfahrensbestimmungen angepasst. Ebenfalls hat er die einmalige Chance genutzt, sämtliche Bestimmungen in Bezug auf Einfachheit und Transparenz zu hinterfragen. Deshalb erscheinen zahlreiche Bestimmungen formell überarbeitet und an übergeordnetes Bundesrecht angepasst. Das neue Steuergesetz weist rund 60 Artikel weniger auf als die heute bestehenden drei Gesetze zusammen. Der Regierungsrat schlägt im Rahmen der Steuerstrategie 2010 verschiedene materielle Massnahmen für eine massvoll reduzierte Steuerbelastung vor. Dabei sind nebst mehreren Steuersenkungen auch geringfügige Anpassungen mit Steuermehrbelastungen vorgesehen, soweit dies neue Erkenntnisse empfehlen. Schwerpunkte der Steuervorlage Bei den natürlichen Personen ist eine Senkung des Einkommenssteuersatzes von 15,4 Prozent auf 15,2 Prozent vorgesehen. Zusätzlich sollen die Grundstückeigentümer steuerlich entlastet werden, indem der steuerbare Eigenmietwert neu auf 75 Prozent der Marktmiete festgelegt wird. Der Vermögenssteuersatz soll von 2,6 auf 2,1 Promille sinken. Der Sozialabzug soll beim Vermögen für Verheiratete von 160 000 auf 180 000 Franken und für Alleinstehende von 80 000 auf 90 000 erhöht werden. Zudem ist bei der Besteuerung von Dividendeneinkünften eine Anpassung an die gesetzliche Bestimmung der direkten Bundessteuer vorgesehen. Schliesslich soll auch die bisherige steuerliche Besserstellung der Konkubinatspaare gegenüber den Ehepaaren beseitigt werden. Der Gewinnsteuersatz bei den juristischen Personen soll von insgesamt 10,4 auf 9,4 Prozent sinken. Neu ist die Besteuerung der Korporationen als juristische Personen vorgesehen. Der progressive Steuertarif der Grundstückgewinnsteuer soll durch einen linearen Steuersatz ersetzt werden. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, den Steuerfreibetrag von 7000 auf 10 000 Franken zu erhöhen. Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer will der Regierungsrat den progressiven Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzen und gleichzeitig den Steuerfreibetrag von 5000 auf 15 000 Franken erhöhen. Zudem sollen Stiefkinder in steuerlicher Hinsicht den direkten Nachkommen und die Konkubinatspaare den Ehepaaren gleichgestellt werden. Auswirkungen Der erwartete jährliche Steuerausfall beträgt für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen oder deren Kirchgemeinden insgesamt rund 6,4 Millionen Franken. Dieser Ausfall wird durch Steuermehrerträge infolge der allgemeinen Neuschätzung der Grundstücke ab 2011 teilweise kompensiert. Der erwartete jährliche Ausfall für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen oder deren Kirchgemeinden beträgt nach Verrechnung mit diesem Mehrertrag rund 2,5 Millionen Franken.
Quellen / Literatur: UW 36, 12.5.2010

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 13.08.2026