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Mittwoch, 30. September 2026

Mittwoch, 30. September 2015
Ein spektakulärer Schiffstransport über die Alpen
Ein seltener, spektakulärer Schiffstransport – 18,5 Meter lang, 3,45 Meter breit und 10,5 Tonnen schwer – führt über die Julier- und Berninapassstrasse. Innovative Hoteliers im Puschlav haben die Vision, ab 2016 auf dem Lago di Poschiavo ein Passagierschiff mit Gastronomie für ihre Gäste einzusetzen. Sie gründeten heuer den Verein «Amici del Lago di Poschiavo» mit breit abgestützter Trägerschaft unter Gewerbetreibenden und Anwohnern. Nun fehlte nur noch das passende betriebsbereite Schiff. Zufällig war auf der Aare in Solothurn vom Verein «schiffaare» das 50-Personen- Motorschiff Jurablick zu kaufen, da durch Veränderungen bei Brücken in Solothurn die freie Durchfahrt nicht mehr gewährleistet ist. Rasch wurde man handelseinig und gab dem künftigen Schiff auf dem Lago di Poschiavo den Namen «Sassalbo » – von dem markanten Berggipfel über Poschiavo. Als letzte Spur findet man am Bug des Schiffes noch die aufgesetzten Buchstaben «Rütli». Vor 98 Jahren bestellte die Schweizerische Sprengstoff AG Cheddite in Isleten bei der Firma Escher Wyss & Cie. in Zürich ein neues Personentransport- und Schleppboot. Dieses Dampfboot wurde nach Probefahrten auf dem Zürichsee im Oktober 1919 erst 1920 ausgeliefert und wurde am 6. Februar 1920 in Isleten feierlich auf den Namen «Rütli II» getauft. Schon 1921 wurde es auf einen Daimler-Benzolmotor umgebaut und war damit jederzeit betriebsbereit, wirtschaftlicher und weniger personalintensiv. Nebst Fabrikpersonaltransporten wurde es in erster Linie für das Schleppen des grossen Fabriknauens, ausgerüstet mit einem Säuretank und Presslufttank, vom Bahnumschlagplatz in Flüelen über den See zur Fabrik in Isleten eingesetzt. Durch die spezielle Schalenform mit einem flachen Heckteil und einem grossen Steuerruder war das «Rütli II» äusserst wendig. Nachdem Isleten 1951 über die neue Güterstrasse erreichbar war, wurden die fabrikeigenen Schiffe sukzessive liquidiert. Ferdinand Kaufmann erwarb 1959 das «Rütli II» und liess es zu einem Ausflugsboot für Gesellschaftsfahrten umbauen. Mit dem Glasaufbau verschwanden der wunderschöne Schiffsausbau mit Mahagoniholz und auch das markante Kamin. Der spritzverzinkte Schiffsrumpf wurde am Bug sowie im Heck abgeändert und musste mit Schottwänden ergänzt werden. Die zulässige Passagierzahl erhöhte sich von 35 auf 50 Personen. Nun verkehrte die «Flüelen» vom Stammplatz Flüelen aus mit Vereinen, Hochzeitsgesellschaften, Touristen et cetera in erster Linie auf dem Urnersee. 2009 erwarb «schiffaare» in Solothurn das MS Flüelen für ihre Schiffsflotte «Öufischiffe» und tauften es auf den Namen «Jurablick». Nun hat Ende September die noch rüstige Dame im stolzen Alter von 96 Jahren für einen neuen Einsatz als «Sassalbo» auf dem Lago di Poschiavo mutig und unbeschadet die Fahrt über die Alpen gewagt. Jetzt gilt es, in Le Prese noch einen Schiffsanlegesteg zu bauen und die Schiffsmannschaft auszubilden
Quellen / Literatur: UW 79, 10.10.2015, S. 27.

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Mittwoch, 30. September 2015
Engerlinge werden bekämpft
Maikäferlarven, die sogenannten Engerlinge, verursachen durch Wurzelfrass in Wiesen grosse Ertragsausfälle und können sogar zu verstärkter Erosion durch schlechte Grasnarben beitragen. Die Schäden sind vor allem im Jahr nach dem Flug (Uri: 2015) besonders ausgeprägt. Dieses Jahr, für Uri das Jahr 2016, wird deshalb auch als Hauptschadenjahr bezeichnet. Bei starkem Engerlingsbefall können bereits im Herbst des Flugjahres grössere Schäden entstehen.
Die Forderung nach einem biologischen Bekämpfungsverfahren führte in den 1980er-Jahren zur Entwicklung eines Produktes auf der Basis des engerlingstötenden Pilzes Beauveria brongniartii (weisse Muskardine). Das Produkt besteht aus Gerstenkörnern, die vom Pilz bewachsen sind. Diese Pilzkörner werden mit Sämaschinen in befallene Flächen eingearbeitet. Im Boden bilden sich Pilzsporen, die die Engerlinge mit der tödlichen Krankheit infizieren. Das an der eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART) entwickelte Produkt ist als Pflanzenschutzmittel bewilligt und seit 1991 kommerzialisiert.
Schon seit Langem sind die Engerlinge im Kanton Uri gefürchtete Schädlinge, die bei starkem Auftreten nebst grossen Ertragsausfällen auf vielen steileren Flächen auch ein Befahren mit Landmaschinen und das Beweiden mit Vieh verunmöglichen können. In mehreren Kampagnen wurden deshalb Landwirtschaftsflächen mit dem Beauveria-Pilz behandelt. Da aber noch immer viele Flächen gar nie behandelt wurden, plant der landwirtschaftliche Beratungsdienst für das Hauptschadenjahr 2016 eine erneute Bekämpfungskampagne. An den Kosten müssen sich die Landwirte beteiligen. Um die Bekämpfungskampagne planen zu können, müssen Landwirte die gewünschten Flächen bis Ende Oktober anmelden. Ebenfalls müssen auf den betroffenen Flächen in einem Probefenster die Anzahl Engerlinge gezählt und auf dem Anmeldeformular vermerkt werden.

Quellen / Literatur: UW 76, 30.09.2015, S. 16.

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Mittwoch, 30. September 2015
Eyschachen gehörte ganz den Urner Ziegen und Schafen
An der Kleinviehausstellung werden dieses Jahr 279 Ziegen und 326 Schafe aufgeführt. Bei den Toggenburger Ziegen war es «Milena», bei den Gämsfarbigen Ziegen «Noblesse», beide von Tino und Valo Gisler, Bürglen, und bei den Saanenziegen wurde «Tess» von Josef und Martin Herger, Volligen, Seelisberg, zur «Miss» gewählt. Auch bei den Schafen wurden die begehrten Titel vergeben: Thomas Epp freute sich schliesslich an seiner «Jung-Miss», dem Weissen Alpenschaf Ladina, und Edy Baumann an seiner «Miss» mit dem Namen «Biene». Bei den Widdern konnten Edy und Remo Baumann gleich nochmals mit dem «Jung-Mister» und dem «Mister», Widder Fürst, abräumen.
Quellen / Literatur: UW 77, 3.10.2015, S. 17.

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Mittwoch, 30. September 2015
Neue Hausärzte dürfen auf Subventionen hoffen
Der Kanton soll mehr Möglichkeiten erhalten, um die Ansiedlung von neuen Hausärztinnen und Hausärzten in Uri zu fördern. Der Landrat heisst eine entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes gut. Gemäss Gesetzesentwurf werden damit die Fördermöglichkeiten von Kanton und Gemeinden deutlich ausgeweitet. Zu den neuen Fördermöglichkeiten zählen auch à-fonds-perdu-Beiträge – faktisch Subventionen – an einzelne Grundversorger. Der Landrat entscheidet sich mit 39 zu 22 Stimmen, diese Möglichkeit im Gesetz zu belassen.
Quellen / Literatur: UW 77, 3.10.2015, S. 20.

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Mittwoch, 30. September 2015
Regierung hält Volksinitiative für ungültig
Mit einer Initiative möchten 1002 Urnerinnen und Urner erreichen, dass in Zukunft die Gemeinden dem Landrat Konzessionsgesuche unterbreiten. Bisher war dies dem Regierungsrat vorbehalten. Ein Grund für die Initiative ist die Befürchtung, dass die Regierung vor allem Projekte des EW Altdorf bevorzuge. Dies wird insbesondere damit begründet, dass gleich mehrere Regierungsräte im Verwaltungsrat des EWA sitzen. Die Gemeinden sollen deshalb mehr Entscheidungskompetenz erhalten. Die Initiative wurde im Februar dieses Jahres eingereicht, vors Volk kommen soll sie aber nach dem Willen der Regierung nicht. Sie beantragt dem Landrat, das Volksbegehren für ungültig zu erklären. Unter anderem begründet die Regierung dies damit, dass die Initiative die Gewaltentrennung und den hierarchischen Stufenaufbau staatlicher Einheiten verletze. Das Begehren greife «in problematischer Art und Weise in die Hoheits- und Verfügungsrechte des Kantons Uri ein», betont die Regierung. Konkret wäre es dem Kanton als verleihungsberechtigtes Gemeinwesen künftig nicht mehr möglich, selbstständig über die Gewässernutzungsrechte zu verfügen. Die Hoheit an den Gewässern müsste aufgrund der Initiative konsequenterweise vom Kanton respektive der Korporation an die Gemeinden übergehen. Das wiederum gehe weit über den eigentlichen Initiativtext hinaus – was rechtsstaatlich bedenklich sei. Indem künftig die betroffene Gemeinde dem Landrat ein Konzessionsgesuch unterbreitet, wird der Regierungsrat seiner hierarchischen Funktion als leitende und oberste vollziehende Behörde des Kantons Uri enthoben, und es wird die verfassungsmässige Kompetenzordnung unterwandert. Die Initiative verstosse damit gegen übergeordnetes Recht, so das Fazit der Regierung. Ein weiteres Problem ortet die Regierung bei der Initiative in Bezug auf die Gewaltentrennung. Diese werde ausgehebelt, indem den Gemeinden ein direkter Zugang zum Parlament gewährt werde. Einzig der Regierung stehe als stufenmässig gleichrangiges Organ eine direkte Einflussnahme im Parlament zu. Zudem verlange die Initiative auch eine Änderung der Geschäftsordnung des Landrates. Diese wiederum untersteht gar nicht dem Initiativrecht. Selbst wenn der Landrat zum Schluss kommen sollte, die Initiative für gültig zu erklären, so seien die Auswirkungen der Initiative «unverhältnismässig, unnötig und unzweckmässig », betont die Regierung. Künftig müssten Kanton und Korporation auf die Wasserzinseinnahmen von rund 25 Millionen Franken pro Jahr verzichten. Dieses Geld ginge an die Gemeinden. Die Auswirkungen auf den innerkantonalen Finanzausgleich sowie auf den kantonalen Finanzhaushalt wären enorm. Darüber abstimmen kann das Urner Volk nun aber nicht. Auf Antrag der Regierung erklärt der Landrat das Volksbegehren nämlich für ungültig. Der Entscheid fiel mit 57 zu 1 Stimmen (vier Enthaltungen) äusserst deutlich.
Quellen / Literatur: UW 66, 26.08.2015, S. 2; UW 77, 3.10.2015, S. 3.

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Mittwoch, 30. September 2015
Uri erhält deutlich weniger Geld aus Finanzausgleich
Finanzdirektor Josef Dittli präsentiert das Kantonsbudget. Bei einem Gesamtaufwand von 401,5 Millionen Franken rechnet der Kanton mit einem kleinen Gewinn von rund 400000 Franken. Das ist nicht selbstverständlich, wie Josef Dittli klarstellte. Der Grund: Der Kanton Uri ist in den vergangenen Jahren ressourcenstärker geworden. Und das hat nun Folgen. Uri erhält im kommenden Jahr rund 4,9 Millionen Franken weniger aus dem nationalen Finanzausgleich (NFA). Neben der Kürzung des Finanzausgleichs wird Uri 2016 wohl auch auf die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank verzichten müssen. Damit fehlen weitere 3 Millionen Franken im Budget. Dass man trotz der fehlenden Millionen immer noch leicht schwarze Zahlen budgetiert, hat mehrere Gründe. Der Wichtigste: Uri nimmt deutlich mehr Steuern ein. Im Vergleich zum Budget 2015 rechnet der Kanton mit Mehreinnahmen von rund 5 Millionen Franken, dies insbesondere bei den natürlichen Personen. Rückläufig sind hingegen die Quellensteuern – dies aufgrund des Endes der Neat-Baustelen in Uri. Die Nettoinvestitionen belaufen sich im kommenden Jahr auf 22 Millionen Franken. Das sind rund 6 Prozent weniger als im Vorjahr. Den Hauptposten bei den Investitionen bilden weiterhin die Strassen mit netto 10,4 Millionen Franken. In die Berufsfachschule investiert der Kanton 2,5 Millionen Franken, in die Landwirtschaft 1,6 Millionen. Aufgrund des geringeren budgetierten Gewinns rechnet der Kanton mit einem deutlich tieferen Selbstfinanzierungsgrad von 57,4 Prozent. Das dürfte sich auch auf das Nettovermögen auswirken, welches sich um mehrere Millionen Franken verringern dürfte. Der Ausblick auf das Rechnungsergebnis 2015 zeigt aber, dass sich die Zahlen zum Nettovermögen durchaus noch verändern können. Statt des budgetierten Gewinns von 5,4 Millionen Franken rechnen die Behörden nämlich mit einem deutlich höheren Ertragsüberschuss. Dies aufgrund von Mehreinnahmen bei den Steuern. Mit seiner «schwarzen Null» im Budget steht der Kanton Uri erneut gesamtschweizerisch sehr gut da. Die umliegenden Kantone, Schwyz (–53,7 Millionen Franken), Nidwalden (–2,4 Millionen), Obwalden (–8 Millionen), Glarus (–12,8 Millionen) sowie Tessin (–87,9 Millionen), rechnen allesamt für 2016 mit einem teilweise beträchtlichen Defizit.
Quellen / Literatur: UW 77, 3.10.2015, S. 6.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 13.08.2026