Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen
LB UR Bd 05 (1893) S. 408-409
Landsgemeindebeschluss betreffend das Sitzgeld der Behörden
Sonntag, 6. Mai 1900
«Die Landesgemeinde des Kantons Uri beschließt:
Das Sitzgeld für alle vom Staate zu entschädigenden Behörden wird von Fr. 2. auf Fr. 3. erhöht, in der Meinung, daß eine Uebersitzung wie bisher mit Fr, 1 zu berechnen ist.
Landammann und Regierungsrath des Kts. Uri beschließen:
Vorstehender Beschluß soll behufs Vollziehung in üblicher Weise promulgirt und in die Gesetzessammlung ausgenommen werden.» Link zum Landsgemeindebeschluss vom 6. Mai 1900
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