Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen
LB UR Bd 08 (1916-1921) S. 201-202.
Sitzgeld der kantonalen Behörden
Sonntag, 5. Mai 1918
«Die Landesgemeinde des Kantons Uri,in Abänderung des Landesgemeindebeschlusses betreffend das Sitzgeld der Behörden vom 6. Mai 1900, auf den Antrag des Landrates, beschließt:
Das Sitzgeld der kantonalen Behörden beträgt 5 Fr. und für jede weitere Sitzung am gleichen Tage 3 Fr.
Dauert eine Ganztagsitzung mindestens bis 5 Uhr nachmittags, erfolgt ein Zuschlag von 1 Franken.
Vorstehender Landesgemeindebeschluß wird promulgiert, in Vollzug gesetzt und in die amtliche Sammlung aufsgenommen.»
Link zum Landsgemeindebeschluss vom 6. Mai 1900
Landsgemeindebeschluss vom 5. Mai 1918.
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