LEBENSBEREICHE

Allgemeines Alter Arbeit und Wirtschaft Bauen, Wohnen, Haushalt Bildung und Schule Das liebe Geld Digitalisierung Essen und Trinken Familie Gesellschaft und Soziales Mode Gesundheit Jugend Kommunikation, Medien Militär, Landesverteidigung Mobilität und Verkehr Recht und Justiz Religion und Glauben Sicherheit und Ordnung Sport und Freizeit Staat und Politik Straftaten Umwelt Unfälle

Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen

LB UR (1842) Bd III S. 069
Scheibenschiessen für Hintersässen (zu Art. 232 LB)
Sonntag, 1. Mai 1831
   
«In Folge der zwischen den hohen Ständen Uri und Graubünden genehmigten Uebereinkunft in Bezug auf die beiden Hintersaßen-Geschlechter Lorez und Furger wurde dann ferner beschlossen, daß auch die den Geschlechtern Lorez und Furger zugestandene Begünstigung, vermöge welcher dieselben gegen jährliches Anhalten und Bezahlung von Gl. 1 Sch. 10 an dem Scheibenschießen Antheil nehmen, und auch dieses jährliche Anhalten und Bezahlen mit Erlegung von Gl. 25 Kapital loskaufen können, in Abänderung des Art. 232 Landbuchs auf alle vor 1798 im Lande Angesessenen ausgedehnt werden soll.»

> Art. 232 (LB UR (1823) Bd I S. 212)

    
Beschluss Landsgemeinde vom 1. Mai 1831
-------------------------

 

 
JUSTIZWESEN

Allgemeines
Rechtsbegriffe

GERICHTSWESEN

Die Gerichtsbarkeit in Uri
Das Obergericht
Das Landgericht Uri
Das Landgericht Ursern
Staatsanwaltschaft und Verhöramt
Jugendgerichtsbarkeit
Schlichtungsbehörde

Ehemalige Gerichtsinstanzen

BUNDESGESETZGEBUNG

Bundesverfassung (externer Link)
Gesetzgebung (externer Link)

KANTONALE GESETZGEBUNG

Verfassungen
Gesetzgebung (externer Link)

Das alte Urner Landbuch
Das Urner Landbuch von 1823 ff.
Amtliche Sammlung der Gesetze
Das Landbuch von 1891
Sammlung der Gesetze, 1891-1958
Das Urner Rechtsbuch (Link)

STRAFRECHT

Allgemeines
Polizei
Strafrecht
Strafgerichtsbarkeit
Strafanstalten und Richtstätten

STRAFTATEN

Kriminalstatistik
Einzelne Delikte mit Statistik
Todesstrafe

GRUNDRECHTE

Bürgerrecht
Stimm- und Wahlrecht





Amtszwang

 

 

 

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 26.8.2018