LB UR (1826) Bd II S. 128-129
Busse wegen Übernutzung der Hüttenrechte (zu Art. 385 LB)
«Auf die verlangte Erläuterung des Gesetzes, Art. 385, ob nemlich die in demselben aufgesetzte Strafe nur auf den Fehler überhaupt oder aber auf jede Kuh, welche über das Gesetz aufgetrieben wird, zu verstehen und anzuwenden sei, wurde beschlossen:
Es sei die im Art. 385 aufgesetzte Buße von Gl. 25 nicht auf den Fall überhaupt, sondern auf jedes Stück, das auf ein oder zwei Hüttengerechtigkeiten mehr aufgetrieben wird, als das Gesetz gestattet, anzuwenden und zu vollziehen.»
> Art. 385 (LB UR (1826) Bd II S. 128-129)
Beschluss Landrat vom 28. Dezember 1832.
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