Das Urner Wappenbuch
Einen Grundstein zur Erforschung des Urner Wappenwesens haben Kanzleidirektor Friedrich Gisler und der Zeichenlehrer Emil Huber mit ihrem Urner Wappenbuch geleistet. In dem Katalog von heraldischen Wappendarstellungen sind 319 Wappen von 216 Geschlechtern abgebildet. Im Inhaltsverzeichnis hat Friedrich Gisler summarisch die Fundorte der Wappen angegeben. Betreffend Herkunft der Wappen lassen sich im Urner Wappenwesen drei Kategorien bilden. Die erste Kategorie umfasst die Wappen, welche mit Hilfe von besiegelten Urkunden eindeutig einer oder mehreren Personen zugewiesen werden können. Eine häufige Quelle bilden hier die Altgülten, welche vom Landammann oder Landschreiber besiegelt wurden. In seinem Forschungseifer ging der emsige Kanzleidirektor soweit, dass er bei den Altgülten - seine Publikation eines Urner Wappenbuches vor Augen - leider die Siegel von Pergament und Papier trennte. In dieser Tat hat allerdings nicht der Wert seiner Arbeit bestanden, sondern indem er - wie in seinem Nekrolog zu lesen – «jahrzehntelang mit Bienenfleiss» alle Hinweise zu Wappen und deren Träger gesammelt und Skizzen von Familienwappen erstellt hat. Er forschte vor allem in den Staatsarchiven Uri und Zürich sowie in regionalen Tessiner Archiven. Daneben suchte er Hinweise in unzähligen Geschichtswerken und heraldischen Büchern. Von den Landammännern und Landschreibern gleichen Geschlechts wurde nicht immer dasselbe Wappen verwendet. Die inoffizielle Rangliste der Wappenvarianten führen die Müller (6) vor den Schmids (5) und Zumbrunnen (4) an. Letzterer Namen ist auch Hinweis dafür, dass das heraldische Werk auch Wappen von Geschlechtern enthält, welche schon lange ausgestorben sind und sich nur noch als Flurnamen in Erinnerung halten. Bei dieser Kategorie von personenbezogenen Wappen macht es die Ahnenforschung möglich, herauszufinden, welche Stammlinie im streng rechtlichen Sinne zur Führung dieses bestimmten Wappens berechtigt ist.
Die zweite Kategorie bilden diejenigen Wappen, welche zwar keiner Person, mit Bestimmtheit jedoch einer Urner Linie eines Geschlechtsnamens zugewiesen werden können. Als Vorlage dienten dabei vor allem die älteren Wappenbücher von Karl Franz Schmid (+ 1824) und Maximus Nell (+ 1878) sowie der Wappenrodel der Gesellschaft zum Straussen in Altdorf aus dem Jahre 1642. Weitere Hinweise lieferten historische Werke sowie private Quellen wie etwa Stammbäume, Hausmarken oder Ex Libris. Der Übergang zur dritten Kategorie ist fliessend. Hier wurden die Wappen von einer ausserkantonalen Linie übernommen oder mangels Wappen von irgendeinem Heraldiker konstruiert. In diese Kategorie fallen vor allem die Hintersässen und Heimatlosen, welchen gemäss Dekret vom 30. Juni 1856 das Urner Landrecht erteilt worden ist, und welche zum Teil im Urner Wappenbuch aufgeführt sind. Das Urner Wappenbuch ordnet die Familienwappen nicht einzelnen Personen, sondern den Familiennamen zu. Über die genaue Herkunft der Familienwappen sowie über die Ausbildung der Varianten macht das Buch keine Aussagen. Exaktere, personenbezogene Hinweise liefert Friedrich Gisler in seinem Buch «Wappen und Siegel der Landammänner von Uri», welches 1941 erschienen ist. Friedrich Gisler rühmt sich die Wappen aller urkundlich erwähnten Urner Landammänner zusammengetragen zu haben.
Friedrich Gisler wollte Jahre nach dem Tod von Emil Huber im Jahre 1934 das Urner Wappenbuch im Druck herausgeben. Genauere Angaben zu den einzelnen Wappen lagen im Manuskript vor. Die Orell Füssli AG in Zürich verlangte in dem Verlagsvertrag von 1942 eine garantierte Minimalauflage von 300 Exemplaren. Doch da Friedrich Gisler nach seiner Demission als Kanzleidirektor fast erblindete, konnte er an eine Herausgabe des Urner Wappenbuches nicht mehr denken. Friedrich Gisler hatte an seinem Lebensabend seine ganze Materialiensammlung dem Kanton Uri testamentarisch vermacht und von der Urner Regierung als Gegengeschenk für seine wertvolle Forschungsarbeit 4000 Franken erhalten. Damit gelangte das Urner Wappenbuch in das Staatsarchiv Uri.
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