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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden

Sonntag, 2. Mai 1858
Landesgemeinde vom 2. Mai 1858
Ort: Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Alexander Muheim
Landschreiber: Gisler
Quelle: Abl UR 1858, Nr. 15, 14.04.1858, nach S. 70 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1858, Nr. 19, 12.05.1858, S. 87 f. (Verhandlungen).

GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE

Änderung Erbgesetz.
Infolge Anzeige der Bundesversammlung den §. 2 des Erbgesetzes vom 4. Mai 1856, in Bezug des vorbehaltenen Gegenrechts gegen Angehörige anderer Kantone, wo abweichende Erbgesetze bestehen, als unvereinbar mit Art. 48 der Bundesverfassung erklärt wurde, wird dieser Paragraph Folgendermassen abgeändert: «Angehörige anderer Kantone oder auswärtiger Staaten geniessen überhaupt das gleiche Erbrecht, wie die hiesigen Landleute, letztere — Angehörige auswärtiger Staaten — jedoch nur, sofern sie gehörig beweisen, dass unsere Landleute auch in ihren Ländern im gegebenen Falle, in gleicher Weise, zur Erbschaft zugelassen werden, widrigenfalls das Gegenrecht gegen sie beobachtet werden soll.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Siebengeschlechtsbegehren betreffend Änderung des Gesetzes über den Amtszwang.
(keine Angaben)
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Erneuerungswahl für den Regierungsrat.
Landammann Karl Emanuel Müller, Landesstatthalter Johann Infanger, Landesseckelmeister Alois Müller, Bauherr Ambros Trachsel werden auf eine neue gesetzliche Amtsdauer bestätigt. Zum Landeshauptmann wird gewählt: Kommandant Josrph Arnold.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Erneuerungswahlen für das Kantonsgericht.
Ins Kantonsgericht werden gewählt: a. Mitglieder: 1. alt Landeshauptmann Dominik Epp, von Altdorf. 2. Dr. Franz Müller, von Altdorf. 3. Ratsherr Karl Infanger, von Bauen. b. Suppleanten: Josef Gisler-Curti, von Altdorf; Dorfvogt Albin Z'graggen, von Silenen.
Quelle: Abl UR 1858, Nr. 15, 14.04.1858, nach S. 70 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1858, Nr. 19, 12.05.1858, S. 87 f. (Verhandlungen).
> Antrag und Unterlagen
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Erneuerungswahl der Ständeräte.
Zu Ständeräten werden die bisherigen Joseph Arnold und Josef Fidel Christen bezeichnet.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wiederbesetzung der vierten Landschreiberstelle.
Zum vierten Landschreiber wird Hauptmann Karl Müller von Altdorf gewählt.
Quelle: Abl UR 1858, Nr. 15, 14.04.1858, nach S. 70 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1858, Nr. 19, 12.05.1858, S. 87 f. (Verhandlungen).
> Antrag und Unterlagen
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022