ÜBERSICHT

Name Wappen Siegel Banner Verfassungen Gesetzgebung Landsgemeinde Bezirksgemeinde Abstimmungen Wahlen Parlamentarische Vorstösse Eckdaten Bevölkerung Geografie Diverses

BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden

Sonntag, 5. Mai 1850
Kantonsgemeinde vom 5. Mai 1850
Ort: Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Karl Franz Lusser
Landschreiber: Gisler
Quelle: Abl UR 1850, Nr. 16, 17.04.1850, S. 079-083.

GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE

Verfassungsrevision
Die von der Verfassungskommission entworfene Verfassung für den Kanton Uri wird von der Landsgemeinde angenommen und zum Grundgesetz des Kantons erklärt. Die von der Landesgemeinde heute zu wählenden Mitglieder des Regierungsrates übernehmen sofort die Verrichtungen des Regierungsrates von sich aus, bis der Regierungsrat durch die dem Landrat vorbehaltenen Wahlen der übrigen Mitglieder des Regierungsrates vollständig ergänzet sein wird. Der neugewählte Landrat wird beauftragt und bevollmächtigt, diejenigen Anordnungen zu treffen und diejenigen Gesetze auf den Vorschlag der Gesetzesrevisionskommission unter Vorbehalt der späteren Sanktion der Landesgemeinde zu erlassen, die zur Durchführung der Verfassung einstweilen nötig sein werden.
Ein Protest von Ursern gegen die Verfassung wird, weil in «ungeziemenden Ausdrücken» abgefasst, zurückgewiesen.

Quelle: Abl UR 1850, Nr. 16, 17.04.1850, S. 77; Nr. 19, 08.05.1850, S. 99.
> Antrag und Unterlagen
-------------------------     
Freie Schiffahrt
Nachdem das Bundesgesetz die freie Schifffahrt längs der Wasserstrasse von Luzern nach Flüelen erklärt hat, beschliesst die Landsgemeinde «Notiz am Protokolle zu nehmen.
Quelle: Abl UR 1850, Nr. 16, 17.04.1850, S. 77; Nr. 19, 08.05.1850, S. 99.
> Antrag und Unterlagen
-------------------------     
Siebengeschlechtsbegehren über das Hypothekarwesen
Auf das Begehren eines Siebengeschlechtes wird beschlossen, den vorjährigen Beschluss der Landesgemeinde betreffend Einführung einer Hypothekenordnung wieder aufzuheben.
Quelle: Abl UR 1850, Nr. 16, 17.04.1850, S. 78 ff.; Nr. 19, 08.05.1850, S. 99.
> Antrag und Unterlagen
-------------------------     
Wahl von drei Mitgliedern des Regierungsrates
Nach den erfolgten üblichen Abdankungen wreden drei neue Regierungsräte (?) auf verfassungsmässige Amtsdauer gewählt.
Quelle: Abl UR 1850, Nr. 16, 17.04.1850, S. 79; ; Nr. 19, 08.05.1850, S. 99.
> Antrag und Unterlagen
-------------------------     

 

 

 

 
LANDSGEMEINDE URI

Übersicht

BEZIRKSGEMEINDE URI

Übersicht

VOLKSABSTIMMUNGEN

in bestimmtem Zeitraum
Volltextsuche
anders stimmende Gemeinden
Statistik



Offizielle Abstimmungsresultate

VERFASSUNGEN DES KANTONS URI

Verfassung von 1820
Verfassung von 1850
Verfassung von 1888
Verfassung von 1984

Verfassung nach Datum

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022