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BEZIEHUNGEN

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Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden

Sonntag, 3. Mai 1885
Landesgemeinde vom 3. Mai 1885
Ort: Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Gustav Muheim
Landschreiber: Gisler
Quelle: Abl UR 1885, Nr. 16, 16.04.1885, nach S. 204, 1-7 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1885, Nr. 19, 07.05.1885, S. 231 f. (Verhandlungen).

GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE

Kantonssteuer.
Zur Bestreitung der ordentlichen Ausgaben der Staatsverwaltung und sukessiven Tilgung alter Anleihen wird auf Antrag des Landrates beschlossen: Der Fortbezug einer halben Landessteuer, nämlich einer Vermögenssteuer von einem halben Franken von Fr. 1000, einer Erwerbs- und Einkommensteuer von 1/4 Franken von Fr. 100, und einer Kopfsteuer von einem halben Franken von jedem 20-jährigen männlichen Kantonseinwohner wird für das Jahr 1885 bewilligt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Gesetzesvorschlag über die Landsgemeinde.
Der Gesetzesvorschlag über die Landesgemeinde wird nach Vorschlag angenommen mit der einzigen Abänderung, dass in Artikel 14 das Requisit der Beglaubigung der Unterschriften der Siebengeschlechtsbegehren gestrichen wird.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Gehalt der Kantonsbeamten.
Auf Vorschlag des Landrates wird beschlossen: Der jährliche Gehalt des Landammanns beträgt Fr. 300, des Landesstatthalters Fr. 100 und des Landessäckelmeisters Fr. 300.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Begehren des Bezirksrats für Übernahme des Unterhalts der Strasse Treib-Emmetten.
Auf das Begehren des Bezirksrates von Uri, die Straße Treib bis an die Grenze Nidwaldens als Kantonsstrasse zu erklären und deren künftigen Unterhalt vom Staate zu übernehmen, wird «Nicht-Eintreten» beschlossen.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Gesuch um Aufnahme ins Kantonsbürgerrecht (Loretz).
Dem Gallus Loretz, von Vals (GR), Hintersäss in Altdorf, wird auf gestelltes Gesuch die Aufnahme ins Kantonsbürgerrecht mit Bezahlung einer Taxe von 100 Franken bewilligt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Landammanns.
Landammann Gustav Muheim wird als Landammann auf einjährige Dauer bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Landesstatthalters.
Landesstatthalter Karl Müller wird als Landesstatthalter auf einjährige Dauer bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl eines Landsäckelmeisters.
Landessäckelmeister Jauch wird in seinem Amt auf einjährige Dauer bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl von zwei Regierungsräten.
Die im Austritt befindlichen Regierungsräte J. J. Gamma von Schattdorf und Josef Maria Bissig von Unterschächen werden auf dreijährige Amtsdauer wieder bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Wahl der Ständeräte.
Als Ständeräte werden Landammann Gustav Muheim und Staatsanwalt Franz Schmid auf ein Jahr bestätigt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Ersatzwahl eines Suppleanten des Kantonsgerichts.
Zu einem Suppleanten des Kantonsgerichts wird Ratsherr Josef Maria Ziegler von Seelisberg auf dreijährige Amtsdauer gewählt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Fürsprecherwahlen.
Zu Landesfürsprechern werden Franz Muheim und Karl Huber, beide von Altdorf, ernannt.
Quelle:
> Antrag und Unterlagen
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022