Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 13. Mai 1849
Bezirksgemeinde vom 13. Mai 1849
Lehnplatz, Altdorf
Landammann:
Karl Franz Lusser
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Wahl eines Mitgliedes des Siebnergerichts zu Reuss und Schächen / Vorschlag des Landrates betreffend die Reusskorrektion / Antrag des Landrates für bessere Benutzung der Allmend / Antrag des Landrates für eine bessere Verwendung des A Pro-Fideikommis-Gutes / Vorschlag des Landrates, betreffend Bürgerrecht alter Ansässen / Siebengeschlechtsbegehren der Alpgenossen von Sittlisalp / Siebengeschlechtsbegehren zu Gunsten der Armenverwaltung Altdorfs / Entlassung und Wahl des Landmarchers
Siebengeschlechtsbegehren zu Gunsten der Armenverwaltung Altdorfs
Antrag:
«Ein ehr. Siebengeschlecht stellt das Begehren, es möchte der Gemeinde Altdorf, zu Gunsten des neuerrichteten Armenarbeitshauses, das zwischen dem Bifang, dem äußern Gießen und dem Wege nach Seedorf liegende Stück Land auf der Altdorferbodenallmend auf 60 Jahre zur Benutzung überlassen werden, und zwar unter der Bedingung, daß auf den Fall späterer Abänderungen in der Benutzungsweise der Allmend, der dermalige Werth des bewilligten Stück Landes, der Gemeinde Altdorf m Anschlag gebracht werden möge. Der w. w. Landrath, in Anerkennung der lobenswerthen Anstrengungen der l. Gemeinde Altdorf für Hebung des Armenwesens, und der großen Opfer, denen sich dieselbe zur Erstellung eines geräumigen Armenhauses auf nachahmungswürdige Weise unterzogen hat, und in Erwägung, daß das wohlthätige Gedeihen dieses Institutes durch Anweisung von Pflanzland wesentlich unterstützet und befördert wird, kann nicht umhin, das obbemelte Begehren einer h. Gemeinde zur Gewährung bestens zu empfehlen. Die übliche Beaugenscheinigung durch zwei oberkeitliche Landsmarcher ist angeordnet, und es wird über das Ergebniß derselben der h. Bezirksgemeinde Bericht erstattet werden.»
Ergebnis:
Auf Antrag des Landrats bewilligt die Bezirksgemeinde der Gemeinde Altdorf zwischen dem Bifang, dem äussern Giessen und dem Wege nach Seedorf liegende Stück Allmendland zur 60jährigen Benutzung für ein neu zu errichtendes Armenarbeitshaus, jedoch unter der Bedingung, dass auf den Fall späterer Abänderungen in der Benutzungsweise der Allmend der dermalige Wert dieses Stück Landes, der Gemeinde Altdorf in Anschlag gebracht werden soll.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 069-074; Nr. 20, 16.05.1849, S. 095-097; Nr. 21, 23.05.1849, S. 099-101.
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