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Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Donnerstag, 9. Mai 1850
Bezirksgemeinde vom 9. Mai 1850
Lehnplatz, Altdorf
Landammann: Dr. Karl Franz Lusser
Landschreiber: Franz Lusser
Geschäfte:

Kreditbegehren für die Reusskorrektion
Antrag: «Kreditbegehren für die Reußkorrektion. Die h. Bezirksgemeinde hat am 13. Mai vorigen Jahres nachstehenden Beschluß gefaßt:
An das Werk der Korrektionirung des Reußflusses sei sofort Hand anzulegen, indem dieselbe mit der Geradeleitung des „Flusses von der Seedorfnerbrucke bis in See nach dem Plane des Hrn. alt RRath Ing. Müller begonnen, und auch weiter gegen die Attinghausnerbrücke zu, fortgesetzt werden soll, soweit die hiezu verfügbaren Mittel ausreichen. Wenn diese nicht mehr hinreichen, so ist für die weitern Geldbeiträge, die Bewilligung der Bezirksgemeinde einzuholen, der die Schlußnahmen über die weitere Fortsetzung der Korrektion vorbehalten bleiben.
Der Landrath hat diesem Auftrage insoweit entsprochen, als er die planmäßige Korrektionirung des Reußflusses von der Seedorfnerbrücke abwärts bis in See nach zweimaliger Ausschreibung an Herrn Baumeister Mart. Gisler von Flüelen, als dem Mindestbietenden, um die Summe von Frk. 106’500 akkordirt, und den Beginn der Arbeiten angeordnet hat. Da nun aber nach angestellter Berechnung aller verfügbaren Geldmittel dieselben um Frk. 18 à 20’000 nicht ausreichen werden, die erforderliche Kostensumme zu decken, so kommt der Landrath nach Anweisung des angeführten Bezirksgemeindebeschlusses mit dem Begehren, um die Gestattung der hiezu erforderlichen Kredites bei der h. Bezirksgemeinde ein. Da die h. Bezirksgemeinde durch ihre letztjährige Schlußnahme ihren Willen zur Vollführung der Reußkorrektion in der oben angegebenen Flußabtheilung ausgesprochen hat.
Da dieser Zweck erreichbar ist, wenn wir mit den großmüthige Gaben edler Menschenfreunde unsern, im Verhältnisse zu jenen, nur kleinen Beitrag vereinigen, wie es die Ehre und der Nutzen des Landes gebieten,
Da ferner auch zu berücksichtigen ist, daß der mit diesen Arbeiten verbundene Verdienst wieder dem Landmanne zufließt,
So darf der Landrath die zuversichtliche Erwartung hegen, es werde diese Kreditbewilligung, deren Betrag sich übrigens auf den Zeitraum von 3 Jahren vertheilen würde, ohne Anstand ertheilt werden, wofür der Landrath hiemit seinen gutächtlichen Antrag stellt.»

  
Ergebnis: Die Bezirksgemeinde bewilligt den nachgesuchten Kredit von 18'000 bis 20’000 Franken zur Bewerkstelligung der Reusskorrektion von der Seedorfer Brücke bis in den See.

   
Quelle: Abl UR 1850, Nr. 16, 17.04.1850, S. 077-079.

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022