Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Donnerstag, 9. Mai 1850
Bezirksgemeinde vom 9. Mai 1850
Lehnplatz, Altdorf
Landammann:
Dr. Karl Franz Lusser
Landschreiber:
Franz Lusser
Geschäfte:
Siebengeschlechtsbegehren um Herabsetzung des Ohmgeldes
Antrag:
«Ein ehr. Siebengeschlecht stellt folgendes Begehren: Es sei in theilweiser Abänderung des Gesetzes über Versteuerung und Unterhalt der Armen die darin enthaltene Ohmgeldserhöhung von Schl. 1 auf die Maaß Wein und Brantwein, und von Angster 2 auf die Maaß Bier und Most wieder aufzuheben, und daher das Ohmgeld auf den frühem Fuß vor 1843 zurückzusetzen.
Der Landrath,
In Erwägung, daß die h. Bezirksgemeinde in ihrem Gesetze über das Armenwesen vom 14. Mai 1843 die Verwandtschaftssteuern bis auf den 2ten Grad Vatermark beschränket, und dagegen der l. Armenpflege zu einigem Ersätze der deshalb vermehrten Ansprüche auf ihre Unterstützung als Hauptquelle eben diejenige Erhöhung der Verbrauchssteuer aufs Getränke gewährt hat, welche das l. Siebengeschlecht wieder aufzuheben anstrebet,
In Erwägung, daß bei Entziehung dieser Einnahmsquelle die Wirksamkeit der Armenpflege nicht nur gelähmt, sondern dieselbe ausser Standes gesetzt werden müßte, ihren schweren Obliegenheiten zu entsprechen,
In Erwägung, dass die Zustände des Landes vielmehr geeignet sind, eine erhöhte Thängkeit der Armenbehörde, noch bessere Hebung des Armenwesens, und zur Erreichung dessen auch eine Vermehrung statt eine Beschränkung, ihrer Hilfsmittel zu verlangen,
In Erwägung, daß die in Frage stehende Armensteuer weder eine unbillige, noch eine drückende, sondern eine angemeßene genannt werden darf, weil sie gar nicht auf einer einzelnen Volksklasse , sondern ans den Konsumenten, — da ja die Verkäufer und Wirthe im Preise den Ersatz wieder finden — nach Maßgabe des Getränkegenusses, der hinwiederum nicht selten zur Quelle der Armuth wird, lastet; stellt den gutächtlichen Antrag:
Es sei das Siebengeschlecht in seinem Begehren abzuweisen.»
Ergebnis:
Die Bezirksgemeinde beschliesst nach «nach angehörtem motivirtem Antrage» des Landrats auf Abweisung des Begehrens, dass das Siebengeschlechtsbegehren abzuweisen und der bisherige Ohmgeldsbezug beizubehalten sei.
Quelle:
Abl UR 1850, Nr. 16, 17.04.1850, S. 077-079.
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