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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 3. Mai 1863
Landesgemeinde vom 3. Mai 1863
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Alexander Muheim
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Siebengeschlechtsbegehren betreffend das Tanzen / Wahl eines Suppleanten für das Kantonsgericht / Wahl der Regierungsräte / Wahl der Ständeräte

Siebengeschlechtsbegehren betreffend das Tanzen
Antrag: «Dasselbe verlangt, daß die h. Landesgemeinde beschließen möchte: „Es sei das Tanzen bis 12 Uhr Abends jeweilen erlaubt."»
  
Ergebnis: Infolge eines gestellten Siebengeschlechtsbegehrens wird in Abänderung des Art. 202 das Tanzen an den gesetzlich erlaubten Tagen von nachmittags bis spätestens bis Mitternacht gestattet.

   
Quelle: Beratungsgegenstände zur Landsgemeinde vom 03.05.1863, in: Abl UR 1863, nach S. 94; Abl UR 1863, Nr. 18, 06.05.1863, S. 102.

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022