Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 3. Mai 1863
Landesgemeinde vom 3. Mai 1863
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Alexander Muheim
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Siebengeschlechtsbegehren betreffend das Tanzen / Wahl eines Suppleanten für das Kantonsgericht / Wahl der Regierungsräte / Wahl der Ständeräte
Siebengeschlechtsbegehren betreffend das Tanzen
Antrag:
«Dasselbe verlangt, daß die h. Landesgemeinde beschließen möchte: „Es sei das Tanzen bis 12 Uhr Abends jeweilen erlaubt."»
Ergebnis:
Infolge eines gestellten Siebengeschlechtsbegehrens wird in Abänderung des Art. 202 das Tanzen an den gesetzlich erlaubten Tagen von nachmittags bis spätestens bis Mitternacht gestattet.
Quelle:
Beratungsgegenstände zur Landsgemeinde vom 03.05.1863, in: Abl UR 1863, nach S. 94; Abl UR 1863, Nr. 18, 06.05.1863, S. 102.
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