Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 10. Mai 1863
Bezirksgemeinde vom 10. Mai 1863
Lehnplatz, Altdorf
Landammann:
Alexander Muheim
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Bestätigung und Wahl der Bezirksräte / Antrag für Überweisung der Allmend-Begehren an Bezirksrat / Ersatzwahl eines Suppleanten des Bezirksgerichts / Strasse nach dem Schächental
Strasse nach dem Schächental
Antrag:
«Der Bezirksrath, in Erwägung, daß die Korrektion der Schächenthalerstraß in der Weise vorgerückt ist, daß der Verkehr mit leichten Fuhrwerken von Bürgeln bis Weiterschwanden in entsprechender Weis ermöglichet ist;
In Erwägung, daß nun die Gemeinden Spiringen und Unterschächen mit dem Ansuchen um weitere Fortsetzung dieser Straße eingekommen sind;
In Erwägung, daß hiedurch der erhebliche Vortheil erzielt werden kann, daß die Gemeinden Spiringen und Unterschächei eine ununterbrochene Verbindung mit den Fahrstraßen des übrigen Kantonstheiles erhalten,
Beantragt, daß die h. Bezirksgemeinde beschließe:
Es sei dem Bezirksrathe die Vollmacht und der nöthig Kredit für weitere planmäßige Fortsetzung der Straßenkorrektion von Weiterschwanden bis Unterschächen ertheilt.»
Ergebnis:
Die Bezirksgemeinde beschliesst, dem Bezirksrat die Vollmacht und der notwendige Kredit für die weitere planmässige Fortsetzung der Strassenkorrektion von Witterschwanden bis Unterschächen zu erteilen, jedoch mit Vorbehalt des Artikels 3 des Konferenzprotokolles vom 19. Juli 1862.
Quelle:
Beratungsgegenstände in: Abl UR 1863, nach S. 102; Abl UR 1863, Nr. 19, 13.05.1863, S. 122.
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