Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 1. Mai 1864
Landesgemeinde vom 1. Mai 1864
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Alexander Muheim
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Die Wahl eines Landammanns / Die Wahl eines Landesstatthalters / Die Wahl eines Pannerherrn / Die Wahl eines Landesseckelmeisters / Die Wahl der zwei Ständeräte / Erneuerungswahlen für das Kantonsgericht
Erneuerungswahlen für das Kantonsgericht
Antrag:
«Nach § 68 der Kantonsverfassung befinden sich im Austritt:
A. Mitglieder: 1) Herr Altlandammann Karl Muheim, von Altdorf, Präsident. 2) Herr Altthalammann Joseph Fidel Christen von Andermatt. 3) Rathsherr Kaspar David Gamma von Wassen. 4) Rathsherr Johann Furrer von Silenen, welcher gestorben, ist durch ein auf zweijährige Amtsdauer zu wählendes Mitglied zu ersetzen.
B. Suppleanten: 1) Herr Altrathsherr Karl Arnold von Spiringen. 2) Rathsherr Jos. Maria Epp von Erstfeld. 3) Aidemajor Joseph Jauch von Altdorf.»
Ergebnis:
Ins Kantonsgericht werden auf gesetzliche Amtsdauer gewählt, als Mitglieder Altlandammann Karl Muheim von Altdorf als Präsidenten; Alttalammann Josef Fidel Christen von Andermatt; Ratsherr Kaspar David Gamma von Wassen; Altdorfvogt Josef Müller von Altdorf (dieser als Ersatz für Herrn Ratsherrn Johann Furrer sel. von Silenen auf zweijährige Amtsdauer); als Suppleanten Altregierungsrat Franz Josef Aschwanden von Seelisberg; Ratsherr Josef Maria Epp von Seelisberg; Herr Aidemajor Joseph Jauch von Altdorf.
Quelle:
Abl UR 1864, nach S. 96; Abl UR 1864, Nr. 19, 11.05.1864, S. 117 f.
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