Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 29. Oktober 1854
Ausserordentliche Landesgemeinde vom 29. Oktober 1854
Landleutematte, Altdorf
Landammann:
Alexander Muheim
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Wahl eines Mitglieds des Nationalrats / Vorschlag des Landrats zur Unterstützung der Schweizerischen Zentraleisenbahn / Siebengeschlechts-Begehren betreffend Einführung von schweizerischem Mass und Gewicht / Erneuerungswahl von 14 eidgenössischen Geschworenenrichtern
Vorschlag des Landrats zur Unterstützung der Schweizerischen Zentraleisenbahn
Antrag:
«Der Landrath des Kantons Uri.
In Erwägung, daß das Direktorium der schweizerischen Zentralbahn in Basel, durch Vertrag mit der Regierung Luzerns die Verpflichtung übernommen hat, die Eisenbahnlinie von Olten bis zur Emmenbrücke bis am 1. Juli 1856 und von der Emmenbrücke bis Luzern bis zum Juli 1858 herzustellen, wofern der Kanton Luzern, im Vereine anderer bei der Ausführung dieser Linie belheiligten Ortschaften, zur Betheiligung am Unternehmen der schweizerischen Zentralbahn, im Betrage von zwei Millionen Franken, mittelst Uebernahme von 4000 Gesellschafts-Aktien von je Fr. 500, sich ebenfalls verpflichte,
In Erwägung, daß die Regierung Luzerns, unter Hinweis auf ihre dermaligen ungünstigen Finanzverhältnisse außer Standes sich erklärend, eine solche Verpflichtung allein übernehmen zu können, mit dem nachdrücklichen Begehren um eine namhafte Betheiligung hiesigen Kantons eingekommen ist;
In Erwägung, daß die möglichst schnelle Erstellung einer Eisenbahnlinie von Basel nach der St. Gotthardsroute, im Hinblicke auf die Bestrebungen anderer Konkurrenzpässe, unverkennbar als eine materielle Lebensfrage des hiesigen Kantones zu betrachten ist,
In Erwägung, daß sich unter gegenwärtigen Verhältnissen kein anderes sicheres Auskunftsmittel zeigt, fragliche Eisenbahn unter günstigere Konditionen und bessern Garantien als die anerbotenen, in's Leben zu rufen;
In Erwägung, daß die Stadt Zofingen und die Stadt- und Korporationsgemeinden von Luzern bereits für eine Betheiligung von einer Million Franken sich erklärt haben, und daß demnach nunmehr die Deckung einer andern Million erforderlich ist;
In Erwägung, daß Ehre und Nutzen des Landes Uri gebieten, auch seinerseits ein Opfer nicht zu verweigern, um dein Gedeihen eines so großartigen, vielversprechenden Unternehmens möglichsten Vorschub zu leisten,
In Erwägung, daß ein etwaiger Ausfall in den Zinsen der zu übernehmenden Aktien in den mannigfachen Vortheilen, die die Bahn den Bürgern zu gewähren im Falle ist, einen überwiegenden Ersatz finden wird,
Auf den Antrag des Regierungsrathes, beschließt:
Der h. Landesgemeinde gutachtlich vorzuschlagen, daß sie beschließe:
1) Der Kanton Uri verpflichte sich zum Zwecke der Fortsetzung der Eisenbahn von Olten nach Luzern im Betrage von Fr. 100’000, mittelst Uebernahme von 200 Gesellschaftsaktien, im Sinne des vom Direktorium vorgeschlagenen Vertrages vom 7. und 8. August d. J., bei dem Zentralbahnunternehmen sich zu betheiligen.
2) Der Regierungsrath sei ermächtigt die zur Einzahlung dieser Summe nöthigen Anleihen zu kontrahiren.»
3) «Die Regierung Luzerns bleibe bei der Erklärung, daß auf den Fall, wo die zu deponirende Kaution dem Staate anheimfallen sollte, dem Kanton Uri der seiner Betheiligung entsprechende Antheil der Mehrkaution von Fr. 250’000 zugesichert sei, behaftet.»
Ergebnis:
In Genehmigung des diesjährigen landrätlichen Vorschlages wird beschlossen, zum Zwecke der Fortsetzung der Eisenbahn von Olten nach Luzern, im Betrage von 100'000 mittels Übernahme von 200 Gesellschaftsaktien, beim Zentralbahnunternehmen sich zu beteiligen.
Quelle:
Abl UR 1854, Nr. 42, 18.10.1854, nach S. 210 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1854, Nr. 47, 22.11.1854, S. 239 (Verhandlungen).
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