Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 2. Mai 1869
Landesgemeinde vom 2. Mai 1869
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Joseph Arnold
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Abänderung des Paternitätsgesetzes / Gehalt der Kanzleibeamten und Landweibel / Verminderung der Eide / Stempelgebühren / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Wahl eines Landessäckelmeisters / Wahl zweier Ständeräte / Wahl eines Mitgliedes des Kantonsgerichtes / Landweibelwahlen
Verminderung der Eide.
Antrag:
«Es wird der h. Landesgemeinde vorgeschlagen, daß sie zur Verminderung der Eide beschließe:
Alle durch das Gesetz geforderten Amtseide sind durch die betreffenden Beamten während der jedesmaligen Amtsdauer nur einmal zu leisten.»
Ergebnis:
Zur Verminderung der Eide wird auf Antrag des Landrats beschlossen, dass alle durch das Gesetz geforderten Amtseide sind durch die betreffenden Beamten während der jedesmaligen Amtsdauer nur einmal zu leisten.
Quelle:
Abl UR 1869, Nr. 15, 15.04.1869, nach S. 152 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1869, Nr. 18, 06.05.1869, S. 176 (Verhandlungen).
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