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Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 2. Mai 1869
Landesgemeinde vom 2. Mai 1869
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Joseph Arnold
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Abänderung des Paternitätsgesetzes / Gehalt der Kanzleibeamten und Landweibel / Verminderung der Eide / Stempelgebühren / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Wahl eines Landessäckelmeisters / Wahl zweier Ständeräte / Wahl eines Mitgliedes des Kantonsgerichtes / Landweibelwahlen

Stempelgebühren.
Antrag: « Der Landrath beantragt der h. Landesgemeinde, zu beschließen: Es sei in Abänderung der bestehenden Vorschriften über das Stempelpapier die Gebühr für einen Bogen auf Rp. 50, für ¼ Bogen auf Rp. 20, und für 1/8 Bogen auf Rp. 10 zu erhöhen. Der ½ Bogen ist künftig nicht mehr auszugeben.»
  
Ergebnis: Der Antrag des Landrats betreffend die Stempelgebühren wird nicht angenommen.

   
Quelle: Abl UR 1869, Nr. 15, 15.04.1869, nach S. 152 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1869, Nr. 18, 06.05.1869, S. 176 (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022