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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 2. Mai 1869
Landesgemeinde vom 2. Mai 1869
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Joseph Arnold
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Abänderung des Paternitätsgesetzes / Gehalt der Kanzleibeamten und Landweibel / Verminderung der Eide / Stempelgebühren / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Wahl eines Landessäckelmeisters / Wahl zweier Ständeräte / Wahl eines Mitgliedes des Kantonsgerichtes / Landweibelwahlen

Wahl eines Mitgliedes des Kantonsgerichtes.
Antrag: «Wahl eines Mitgliedes des Kantonsgerichtes, auf dreijährige Amtsdauer für den die letztjährige Wiederwahl mit Berufung auf §. 4 des Amtszwanggesetzes ablehnenden Hrn. Altthalammann Joseph Fidel Christen von Andermatt.»
  
Ergebnis: Als Mitglied des Kantonsgerichts wird für den ablehnenden alt Talammann Joseph Fidel Christen von Andermatt auf dreijährige Amtdauer alt Statthalter Sebastian Müller, von Hospental, gewählt.

   
Quelle: Abl UR 1869, Nr. 15, 15.04.1869, nach S. 152 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1869, Nr. 18, 06.05.1869, S. 176 (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022