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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 7. Mai 1871
Landesgemeinde vom 7. Mai 1871
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Dominik Epp
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Kantonsspital / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Entlassungsgesuch, eventuell Neuwahl des Pannerherrn / Wahl eines Landessäckelmeisters / Entlassungsgesuch, eventuell Neuwahl des Bauherrn / Wahl zweier Ständeräte / Wahlen ins Kantonsgericht / Wiederbesetzung einer Landschreiberstelle.

Kantonsspital.
Antrag: «Im Jahre 1845 stiftete Herr Altlandammann Pannerherr Karl Emanuel Müller sel. durch freiwillige Schenkung von Gl. 3,000 einen Fond zur- Errichtung eines Krankenspitales für den Bezirk Uri. Im Jahre 1867 brachte ebenderselbe dem Landrathe den weitern Entschluß zur Kenntniß: besagten Fond, der inzwischen durch Zins und Zinseszins, nebst andern spätern Legaten, auf die Summe von Fr. 50,768.50 angewachsen war, mit freiwilliger Zulage des betreffenden Zehntheiles, im Einverständnisse des Bezirksrathes von Uri, zu einem Kantonsspitalfonds umzuwandeln, sowie auch mit Jntaktlassung dieses Fondes aus eigene Kosten (vorbehältlich der unentgeldlichen Anweisung des nöthigen Bauholzes in Bezirkswaldungen) ein entsprechendes Gebäude auf dem Schießhüttenplatze in Altdorf als Kantonsspital zu erstellen. Der Landrath nahm dieses großmüthige Anerbieten mit dankbarer Anerkennung an, und sowohl Herr Pannerherr Karl Emanuel Müller, als auch nach dessen Ableben seine Familie bestrebten sich, demselben auf pünktliche und uneigennützige Weise in jeder Beziehung nachzukommen, so zwar, daß der Kantonsspital gegenwärtig nach dem Willen des Stifters in seinem Baue vollendet dasteht, und mit einem mittlerweilen durch Zinsen und anderseitige edle Vergabungen (worunter namentlich eine solche von Fr. 10,000 von Seite der Erben des Herrn Altlandammann Alexander Muheim sel. ihre Erwähnung verdient) auf die Summe von zirka Fr. 80,000 angestiegenen Betriebsfond jüngst der Regierung zu Handen des Landes Uri zur Uebernahme und künftigen Verwaltung auf Grundlage der Statuten vom 1. September 1848 anheimgestellt wurde, infolge dessen die Eröffnung und stiftungsgemäße Verwendung dieser wohlthätigen Anstalt in nahe Aussicht genommen werden kann.
Der Landrath findet für angemessen, der h. Landesgemeinde von dieser großartigen Schenkung Kenntniß zu geben, und damit den Antrag zu verbinden, daß sie im Namen des Volkes von Uri den Dank zu Handen der verehrl. Familie des Stifters, Herrn Altlandammann Pannerherr Karl Emanuel Müller sel., votire.»

  
Ergebnis: Die Landesgemeinde, in Übereinstimmung mit dem Antrag des Landrats, beschliesst mit «Einmuth» von der grossartigen Schenkung für die Errichtung eines Kantonsspitals Notiz zu nehmen und hierfür im Namen des Urner Volkes den Dank und die Anerkennung zu Handen der Familie des Stifters Altlandammanns Ingenieur Karl Emanuel Müller mittels einer ihr zu übergebenden sowie auch ins Kantonsarchiv zu deponierenden Urkunde auszusprechen.

   
Quelle: Abl UR 1871, Nr. 16, 20. April 1871, nach S. 106 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1871, Nr. 19, 11. Mai 1871, S. 126 f. (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022