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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 5. Mai 1872
Landesgemeinde vom 5. Mai 1872
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Dominik Epp
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Revision der Bundesverfassung / Abänderung der Kantonsverfassung über das Repräsentationsverhältnis im Landrat und in den Bezirkrsräten / Abänderung des Paternitätsgesetzes / Gesetzesentwurf über das Assekuranzwesen / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Wahl eines Pannerherrn / Wahl eines Landessäckelmeisters / Wahl zweier Ständeräte / Erneuerungswahlen des Kantonsgerichts

Wahl zweier Ständeräte.
Antrag: «Wahl zweier Ständeräthe auf einjährige Amtsdauer.»
  
Ergebnis: Die bisherigen Ständeräte, Landesstatthalter Franz Lusser und Staatsanwalt Josef Huber erhalten auf einjährige Amtsdauer die Bestätigung.

   
Quelle: Abl UR 1872, Nr. 16, 18. April 1872, nach S. 114, 1-11 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1872, Nr. 19, 9. Mai 1872, S. 133 f. (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022