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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 3. Mai 1874
Landesgemeinde vom 3. Mai 1874
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Dominik Epp
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Revision der Bundesverfassung / Ohmgeld / Abänderung des Gesetzes über den Amtszwang / Kosten von Massregeln gegen Viehseuchen / Herabsetzung der Taxe der Viehgesundheitsscheine und Verminderung der Inspektionskreise / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Wahl eines Pannerherrn / Wahl eines Landeshauptmanns / Wahl eines Landessäckekmeisters / Wahl eines Bauherrn / Erneuerungswahl der Landschreiber, Fürsprecher und Landweibel / Wahl der Ständeräte / Erneuerungswahl des Kantonsgerichts

Revision der Bundesverfassung.
Antrag: «Der Landrath stellt an die h. Landesgemeinde, welche das Standesvotum über den Entwurf einer neuen Bundesverfassung, vom 31. Januar 1874, abzugeben hat, den Antrag: es sei das Ergebniß der Volksabstimmung im Kanton Uri, vom 19. April, für dermalen als Standesvotum zu erklären.»
  
Ergebnis: Die Landsgemeinde genehmigt den Antrag des Landrates, das Ergebnis der Volksabstimmung im Kanton Uri vom 19. April 1874 über den Entwurf einer neuen Bundesverfassung (92,09 % Nein) als Standesvotum zu erklären.

   
Quelle: Abl UR 1874, Nr. 17, 23. April 1874, nach S. 144, 1-4 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1874, Nr. 20, 14. Mai 1874, S. 166 f. (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022