Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 3. Mai 1874
Landesgemeinde vom 3. Mai 1874
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Dominik Epp
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Revision der Bundesverfassung / Ohmgeld / Abänderung des Gesetzes über den Amtszwang / Kosten von Massregeln gegen Viehseuchen / Herabsetzung der Taxe der Viehgesundheitsscheine und Verminderung der Inspektionskreise / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Wahl eines Pannerherrn / Wahl eines Landeshauptmanns / Wahl eines Landessäckekmeisters / Wahl eines Bauherrn / Erneuerungswahl der Landschreiber, Fürsprecher und Landweibel / Wahl der Ständeräte / Erneuerungswahl des Kantonsgerichts
Ohmgeld.
Antrag:
«Der Landrath, in Betracht: daß das Budget infolge der Gotthardbahn-Subvention in außergewöhnlichem Maße belastet wird, und daß es daher gewiß sehr zu rechtfertigen ist, daß der Staat vom Ohmgeld, das des Bahnbaues wegen eine erhöhte Einnahme abwirft, etwelchen Ersatz für seine Auslagen findet; in Betracht, daß der finanzielle Zustand der Armenpflegen gegenwärtig durchaus befriedigend ist, so daß sie mit dem jährlichen Staatsbeitrage von fixen Fr. 12,000, welche Summe übrigens dem Durchschnitte des Jahresbeitrages der letzten 10 Jahre ziemlich entspricht, ganz gut wie bisher auskommen werden, beantraget der h. Landesgemeinde die Abänderung von Dispositiv 2 ihres Beschlusses vom 2. Mai 1852, betreffend Kantonalisirung des Ohmgeldes (Amtl. Samml. Bd. V S. 205), welches fortan lauten soll:
Behufs Hebung des Armenwesens bezahlt der Staat aus dem Ohmgeldsertrag jährlich die fixe Summe von Fr. 12,000, wovon 9/10 der Armenpflege des Bezirks Uri und 1/10 derjenigen von Ursern zufallen.»
Ergebnis:
Der Abänderung des Landesgemeindebeschlusses vom 2. Mai 1852 betreffend die Kantonalisierung des Ohmgeldes wird zugestimmt.
Quelle:
Abl UR 1874, Nr. 17, 23. April 1874, nach S. 144, 1-4 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1874, Nr. 20, 14. Mai 1874, S. 166 f. (Verhandlungen).
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