Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 3. Mai 1874
Landesgemeinde vom 3. Mai 1874
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Dominik Epp
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Revision der Bundesverfassung / Ohmgeld / Abänderung des Gesetzes über den Amtszwang / Kosten von Massregeln gegen Viehseuchen / Herabsetzung der Taxe der Viehgesundheitsscheine und Verminderung der Inspektionskreise / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Wahl eines Pannerherrn / Wahl eines Landeshauptmanns / Wahl eines Landessäckekmeisters / Wahl eines Bauherrn / Erneuerungswahl der Landschreiber, Fürsprecher und Landweibel / Wahl der Ständeräte / Erneuerungswahl des Kantonsgerichts
Kosten von Massregeln gegen Viehseuchen.
Antrag:
«Ein Siebengeschlecht verlangt, daß die Landesgemeinde beschließe:
1. Es seien bei Ausbruch von Viehkrankheiten, nach vorheriger Anzeige an die Polizeikommission, die Gemeinderäthe, innert deren Gebiet die Krankheit Auftritt, angewiesen, für Aufstellung tauglicher und zuverläßiger Wächter bei Verantwortlichkeit sofort Anzeige zu machen, Alles unter Oberaufsicht der Polizeidirektion.
2. Tic erwachsenden Kosten und Auslagen seien aus der Staatskasse zu bezahlen.
3. Die während des Jahres 1873 in dieser Richtung von einzelnen Gemeinden ganz oder theilweise bestrittenen Unkosten seien denselben aus der Kantonskasse vollständig wieder zurück zu vergüten.»
Ergebnis:
Auf Verlangen eines Siebengeschlechts wird § 8 der landrätlichen Vollziehungsverordnung betreffend polizeiliche Massregeln gegen Viehseuchen vom 21. März 1873 dahin abgeändert, dass die Kosten eines Gesundheitsscheines von 50 auf 20 Rappen zu ermässigen.
Quelle:
Abl UR 1874, Nr. 17, 23. April 1874, nach S. 144, 1-4 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1874, Nr. 20, 14. Mai 1874, S. 166 f. (Verhandlungen).
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