Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 3. Mai 1874
Landesgemeinde vom 3. Mai 1874
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Dominik Epp
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Revision der Bundesverfassung / Ohmgeld / Abänderung des Gesetzes über den Amtszwang / Kosten von Massregeln gegen Viehseuchen / Herabsetzung der Taxe der Viehgesundheitsscheine und Verminderung der Inspektionskreise / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Wahl eines Pannerherrn / Wahl eines Landeshauptmanns / Wahl eines Landessäckekmeisters / Wahl eines Bauherrn / Erneuerungswahl der Landschreiber, Fürsprecher und Landweibel / Wahl der Ständeräte / Erneuerungswahl des Kantonsgerichts
Herabsetzung der Taxe der Viehgesundheitsscheine und Verminderung der Inspektionskreise.
Antrag:
«Ein Siebengeschlecht stellt das Verlangen: es seien §§ 8 und 2 der landräthlichen Verordnung betreffend polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen vom 21. März 1873 dahin abzuändern:
1. Seien die Kosten eines Gesundheitsscheines von Rp. 50 auf Rp. 20 zu ermäßigen.
2. Daß zur Kontrolirung des Viehverkehres der Kanton Uri blos in zwei Inspektionskreise Uri und Ursern eingetheilt werde.»
Ergebnis:
Das Begehren auf Verminderung der Inspektionskreise auf zwei — Uri und Ursern — wird von der Landesgemeinde abgewiesen.
Quelle:
Abl UR 1874, Nr. 17, 23. April 1874, nach S. 144, 1-4 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1874, Nr. 20, 14. Mai 1874, S. 166 f. (Verhandlungen).
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