Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 2. Mai 1875
Landesgemeinde vom 2. Mai 1875
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Franz Lusser
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Entwurf eines Steuergesetzes / Vollmachtsbegehren für ein Staatsanleihen / Anfrage über Revision der Kantonsverfassung / Begehren von Göschenen für Trennung von Wassen / Begehren betreffend Abstimmung über kantonale Gesetzesvorlagen / Bürgerrechtsaufnahmen / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Entlassungsgesuch des Pannerherrn / Wahl eines Landessäckelmeisters / Wahl eines Suppleanten des Kantonsgerichts
Entwurf eines Steuergesetzes
Antrag:
Entwurf eines Steuergesetzes in Anwendung des § 21 der Kantonsverfassung-
Steuergesetz des Kantons Uri Abl UR 1875 nach S. 208 (Beilage, 01-07))
Ergebnis:
Die Behandlung des Entwurfs eines Steuergesetzes wird auf Verlangen eines Siebengeschlechtsbegehren an eine ausserordentliche Landesgemeinde, die im nächsten Juni vor der Alpfahrt an einem vom Landrat zu bestimmenden Tage sich besammeln wird, verschoben.
Quelle:
Abl UR 1875, Nr. 16, 22.04.1875, nach S. 120, 1-8 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1875, Nr. 18, 06.05.1875, S. 134 f. (Verhandlungen).
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