Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 1. Mai 1921
Landesgemeinde vom 1. Mai 1921
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Isidor Meyer
Landschreiber:
Friedrich Gisler
Geschäfte:
Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Wahlen Obergericht / Wahlen Kriminalgericht / Wahlen Kreisgericht Uri / Wahlen Kreisgericht Ursern / Ersatzwahl in das Kreisgericht Ursern / Abänderung Art. 23 KV (Ausschluss Stimmrecht) und Art. 24 KV (Stimmfähigkeit) / Gesetz betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses / Gesetz über das Lehrlinngswesen / Staatsbeitrag an die Melioration der Reussebene / Schaffung der Stelle eines kantonalen Strassenaufsehers / Bürgerrechtsgesuch (Lebach) / Wahl eines Landesfürsprechers.
Schaffung der Stelle eines kantonalen Strassenaufsehers.
Antrag:
«Der Landrat hat am 10. Februar 1921 zur bessern Beaufsichtigung und Kontrolle des Straßenunterhaltes die Stelle eines „kant. Straßenaufsehers" geschaffen, unter Vorbehalt der Genehmhaltung durch die Landesgemeinde.
Die Landesgemeinde, in Gemäßheit von Art. 52, lit. f, der Kantonsverfassung, beschließt:
Dem Landratsbeschluß vom 10. Februar 1921 sei die Sanktion erteilt.»
Ergebnis:
Der Landratsbeschlus über die Schaffung der Stelle eines kantonalen Strassenaufsehers wird von der Landesgemeinde sanktioniert.
Quelle:
Abl UR 1921, Nr. 15, 14.04.1921, nach S. 268, 1-21 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1921, Nr. 18, 05.05.1921, S. 301 ff. (Verhandlungen).
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