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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 2. Mai 1920
Landesgemeinde vom 2. Mai 1920
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Martin Gamma
Landschreiber: Friedrich Gisler
Geschäfte: Neuwahl des Regierungsrates / Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Entlassungsgesuch des Präsidents des Kreisgerichts / Ersatzwahl ins Kreisgericht Uri / Abänderung von Art. 28 KV (Volksbegehren) / Gesetz betreffend Beitragsleistungen an die Lehrerbesoldungen / Erhöhung des Kantonsbeitrages an das Kollegium / Inititaivbegehren (Lehrerbesoldungsgesetz) / Volksbegehren (Lehrlingsgesetz) / Initiativbegehren (Sonntagstanz am Kirchweihsonntag und bei Gesellschaftsanlässen) / Volksbegehren (Abgabe bei Tanzanlässen) / Bericht über die finanzielle Lage des Kantons / Bürgerrechtsgesuch (Fuchs) / Erneuerungswahl der Landschreiber / Erneuerungswahl der Landesfürsprecher / Erneuerungswahl der Landweibel.

Inititaivbegehren (Lehrerbesoldungsgesetz).
Antrag: «Jnitiativbegehren betreffend das Lehrerbesoldungsgesetz.
Ein mit 258 größtenteils beglaubigten Unterschriften aus 18 Gemeinden versehenes Jnitiativbegehren, welches rechtzeitig dem Landratspräsidium zugestellt wurde, verlangt, daß der Gesetzesentwurf des Erziehungsrates betreffend die Besoldung des Lehrpersonals an den Primarschulen des Kantons Uri der Landesgemeinde vom 2. Mai 1920 unterbreitet werde.

Der Landrat, in Erwägung, daß den Wünschen der Lehrerschaft durch die Vorlage eines Gesetzes über die Beitragsleistung des Kantons an die Lehrerbesoldungen entsprochen wird, beschließt:

Der h. Landesgemeinde sei beantragt, der vom Landrate aufgestellten Gesetzesvorlage über die Beitragsleistung des Kantons an die Lehrerbesoldungen gegenüber dem Entwurfe des Erziehungsrates den Vorzug zu geben.»

  
Ergebnis: Das Initiativbegehren betreffend das Lehrerbesoldungsgesetz wird von den Initianten zurückgezogen, nachdem sich die Lehrerschaft durch die Annahme des Gesetzes durch die Landsgemeinde sich als befriedigt erklärt.

Link zu dem durch die Landsgemeinde angenommenen Gesetzes betreffend Beitragsleistungen an die Lehrerbesoldungen

   
Quelle: Abl UR 1920, Nr. 16, 15.04.1920, nach S. 356, 1-24 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1920, Nr. 19, 06.05.1920, S. 413 ff. (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022