ÜBERSICHT

Name Wappen Siegel Banner Verfassungen Gesetzgebung Landsgemeinde Bezirksgemeinde Abstimmungen Wahlen Parlamentarische Vorstösse Eckdaten Bevölkerung Geografie Diverses

BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 1. Mai 1921
Landesgemeinde vom 1. Mai 1921
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Isidor Meyer
Landschreiber: Friedrich Gisler
Geschäfte: Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Wahlen Obergericht / Wahlen Kriminalgericht / Wahlen Kreisgericht Uri / Wahlen Kreisgericht Ursern / Ersatzwahl in das Kreisgericht Ursern / Abänderung Art. 23 KV (Ausschluss Stimmrecht) und Art. 24 KV (Stimmfähigkeit) / Gesetz betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses / Gesetz über das Lehrlinngswesen / Staatsbeitrag an die Melioration der Reussebene / Schaffung der Stelle eines kantonalen Strassenaufsehers / Bürgerrechtsgesuch (Lebach) / Wahl eines Landesfürsprechers.

Bürgerrechtsgesuch (Lebach).
Antrag: «Die Landesgemeinde des Kantons Uri, auf gestelltes Gesuch des Herrn Ludwig Lebach, Großkaufmann, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft in Genf, hat, nachdem derselbe vom schweizerischen Bundesrat unterm 10. Mai 1919 die Bewilligung zur Erwerbung eines schweizerischen Kantons- und Gemeindebürgerrechtes erhalten, und gemäß Beschluß der Bürgergemeinde Sisikon vom 31. März 1921 auch das Bürgerrecht der Gemeinde Sisikon erworben hat, auf den Antrag des Landrates, beschlossen:
Dem Herrn Ludwig Lebach, geboren zu Arolsen (Deutschland) am 1. August 1868, deutscher Staatsangehöriger, Kaufmann, und dessen Ehefrau Koralie Karolina geb. Levy, geboren am 11. Februar 1881 zu Basel, wird das Kantonsbürgerrecht von Uri gegen Entrichtung einer Einkaufsgebühr von 1000 Fr. erteilt.»

  
Ergebnis: Auf Antrag des Landrates beschliesst die Landesgemeinde, dem Ludwig Lebach und dessen Ehefrau Koralie Karolina geb. Levy, wird das Kantonsbürgerrecht von Uri gegen Entrichtung einer Einkaufsgebühr von 1’000 Franken erteilt.

   
Quelle: Abl UR 1921, Nr. 15, 14.04.1921, nach S. 268, 1-21 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1921, Nr. 18, 05.05.1921, S. 301 ff. (Verhandlungen).

 
LANDSGEMEINDE URI

Übersicht

BEZIRKSGEMEINDE URI

Übersicht

VOLKSABSTIMMUNGEN

in bestimmtem Zeitraum
Volltextsuche
anders stimmende Gemeinden
Statistik



Offizielle Abstimmungsresultate

VERFASSUNGEN DES KANTONS URI

Verfassung von 1820
Verfassung von 1850
Verfassung von 1888
Verfassung von 1984

Verfassung nach Datum

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022