Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 7. Mai 1922
Landesgemeinde vom 7. Mai 1922
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Isidor Meyer
Landschreiber:
Friedrich Gisler
Geschäfte:
Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Entlassungsgesuch als Ersatzmann des Obergerichts / Wahlen Obergericht / Wahlen Kriminalgericht / Wahlen Kreisgericht Uri / Wahlen Kreisgericht Ursern / Abänderung von Art. 24 I KV (Wahlfähigkeit) / Änderung des Gesetzes über die Urner Kantonalbank / Erhöhung des Sitzgeldes der Behörden / Erhöhung des Gehalts des Kanzleidirektors / Volksbegehren (Erhöhung des Existenzminimums) / Volksbegehren (Änderung des Steuergesetzes) / Bericht über die finanzielle Tragweite der Kriegsfürsorgemassnahmen im Kanton Uri / Bürgerrechtsgesuch (Huber) / Bürgerrechtsgesuch (Reatti) / Wahl eines Landschreibers.
Volksbegehren (Änderung des Steuergesetzes).
Antrag:
«Für den Fall, daß das vorstehende Volksbegehren auf Erhöhung des Existenzminimums angenommen und Art. 11, lit. e, des Steuergesetzes eine Änderung erfahren sollte,
hat der Landrat des Kantons Uri, in Erwägung:
daß der Ausfall des Steuererträgnisses, der durch Erhöhung des Existenzminimums bewirkt wird, unbedingt wieder eingebracht werden muß; beschlossen:
Der h. Landesgemeinde wird beantragt, gleichzeitig die Art. 13 und 18 des Steuergesetzes abzuändern in dem Sinne, daß die Kopfsteuer von 2 Fr. auf 3 Fr. angesetzt und der Steuerfuß für die Einkommenssteuer durchgehends bei allen bisherigen Ansätzen um 20 Rappen erhöht wird.»
Ergebnis:
Der Eventualantrag des Landrates, das Steuergesetz abzuändern, wird von der Landesgemeinde abgelehnt.
Quelle:
Abl UR 1922, Nr. 16, 20.04.1922, nach S. 304, 1-14 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1922, Nr. 19, 11.05.1922, S. 337 ff. (Verhandlungen).
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