Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Sonntag, 6. Mai 1928
Landesgemeinde vom 6. Mai 1928 (letzte Urner Landsgemeinde)
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Josef Werner Lusser
Landschreiber:
Friedrich Gisler
Geschäfte:
Wahl des Regierungsrates / Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Ersatzwahl in das Obergericht / Erhöhung dss Staatsbeitrages an die Gemeindearmenpflegen / Gesetz über die Arbeitslosenversicherung im Kanton Uri / Volksbegehren betreffend Abschaffung der Landsgemeinde / Volksbegehren betreffend geheimer Wahl der Ständeräte / Volksbegehren betreffend Bau einer Fahrstrasse von Wassen ins Meiental / Volksbgehren betreffend Aufhebung des Amts des Revierförsters, Volkswahl des Oberförsters / Bürgerrechtsgesuch (Walker) / Erneuerungswahl der Landschreiber / Erneuerungswahl der Landesfürsprecher / Neuwahl eines Landesfürsprechers / Erneuerungswahl der Landweibel.
Bürgerrechtsgesuch (Walker).
Antrag:
«Die Landsgemeinde des Kantons Uri, auf gestelltes Gesuch des Otto Walker, Wirt, ledig, von Bellach, Kanton Solothurn, wohnhaft in Spiringen-Urnerboden, geb. den 6. April 1904 auf Urnerboden, nachdem derselbe von der Gemeindeversammlung Seedorf am 12. Februar 1928 das Gemeindebürgerrecht erhalten hat, auf Antrag des Landrates, beschließt:
Dem Herrn Otto Walker, von Bellach, Sohn des Otto Alois Walker sel. und der Salome Magdalena geb. Zwyßig sel., auf Urnerboden, sei das Landrecht gegen Entrichtung einer Einkaufsgebühr von 300 Fr. erteilt.»
Ergebnis:
Otto Walker, von Bellach, Urnerboden, wird gegen Entrichtung einer Einkaufsgebühr von 300 Franken das Landrecht erteilt.
Quelle:
Abl UR 1928, Nr. 16, 19.04.1928, nach S. 276, 1-29 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1928, Nr. 19, 10.05.1928, S. 309 ff. (Verhandlungen).
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