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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 6. Mai 1928
Landesgemeinde vom 6. Mai 1928 (letzte Urner Landsgemeinde)
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Josef Werner Lusser
Landschreiber: Friedrich Gisler
Geschäfte: Wahl des Regierungsrates / Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Ersatzwahl in das Obergericht / Erhöhung dss Staatsbeitrages an die Gemeindearmenpflegen / Gesetz über die Arbeitslosenversicherung im Kanton Uri / Volksbegehren betreffend Abschaffung der Landsgemeinde / Volksbegehren betreffend geheimer Wahl der Ständeräte / Volksbegehren betreffend Bau einer Fahrstrasse von Wassen ins Meiental / Volksbgehren betreffend Aufhebung des Amts des Revierförsters, Volkswahl des Oberförsters / Bürgerrechtsgesuch (Walker) / Erneuerungswahl der Landschreiber / Erneuerungswahl der Landesfürsprecher / Neuwahl eines Landesfürsprechers / Erneuerungswahl der Landweibel.

Volksbegehren betreffend Bau einer Fahrstrasse von Wassen ins Meiental.
Antrag: «Ein Volksbegehren aus acht Gemeinden mit 371 beglaubigten Unterschriften lautet:

Die unterzeichneten Stimmfähigen stellen zuhanden der nächsten Landsgemeinde folgendes Begehren:

Die Landsgemeinde möge erkennen:
1. Es sei grundsätzlich der Bau einer Fahrstraße von Wassen ins Meiental zu beschließen, und als erstmaliger Kredit die aus der Verdoppelung der Bundessubvention an die Alpenstraßen ausgeschiedene Summe, von 60’000 Franken zu bewilligen und zu verwenden.
2. Landrat und Regierung erhalten Auftrag und Vollmacht, im Einvernehmen mit den Bundesbehörden, die Wahl des Projektes, dessen Finanzierung und Ballführung ungesäumt an die Hand zu nehmen und diese Beschlüsse sofort in Kraft treten zu lassen.

Begründung:

Es ist heute ohne Zweifel, daß das Meiental das ärmste Tal im Kanton vorstellt, als ein absterbendes Tal bezeichnet werden muß. Die Einwohner gehen dem Ruin entgegen. Das Bedürfnis und die Notwendigkeit einer Fahrstraße ins Meiental liegen auf der Hand. Wenn auch gute Verkehrswege noch lange nicht vollständige Hebung der armen Zustände bringen, so bilden sie doch eines der Mittel zur Förderung des Verkehrs und zur Besserung der Verhältnisse. Längst versprach man dem Meiental bessere und leichtere Zugangsgelegenheit. Der Bau verschafft auch Arbeitsgelegenheit für weitere Kreise. Die Einwohner des Meientales bilden einen Teil des Urnervolkes. Das Urnervolk aber möge diesem notleidenden Volksteil beispringen und ihn tatkräftig unterstützen.

Der Landrat des Kantons Uri, in Erwägung:
daß nach Landratsbeschluß vom 6. Oktober 1927 bereits ein Betrag von 60’000 Fr. zinstragend angelegt wurde für angemeldete Projekte und zwar vorab für das Projekt einer Güterstraße ins Meiental;
daß der Regierungsrat auch ein Projekt für eine Güterstraße Wassen-Meien ausarbeiten ließ, welches bereits den Bundesbehörden zur Begutachtung und Subventionierung eingereicht worden ist;
daß es aber nicht ausgeschlossen ist, daß an dem Projekte noch Abänderungen getroffen werden, was den Kostenpunkt ganz bedeutend verändern könnte;
daß bis dato über die Beitragsleistung der Korporation Uri noch keine bestimmten Zusicherungen da sind und auch von Seite des Bundes eine bezügliche Erklärung noch aussteht;
daß daher über die finanzielle Belastung, welche dem Kanton durch die Ausführung des Projektes erwachsen wird, heute noch nichts Bestimmtes gesagt werden kann;
daß es auf alle Fälle ratsam ist, die Sache eingehend zu prüfen und die Ausführung des Projektes, welches dem Kanton große Opfer auferlegt, nicht zu überstürzen, um unliebsame Überraschungen und Nachwehen, wie sie sich z. B. bei der Gurtnellerstraße ergeben haben, zu verhüten; beschließt:

Der h. Landsgemeinde sei in Abänderung des vorliegenden Volksbegehrens folgender Beschlussesantrag zur Annahme empfohlen:
1. Es sei ein Baufond für eine Güterstraße von Wassen ins Meiental anzulegen und als erstmaliger Beitrag die zugeschiedenen 60’000 Fr. zu bewilligen.
2. Der Landrat und Regierungsrat erhalten Auftrag und Vollmacht, im Einvernehmen mit den subventionierenden Behörden ein endgültiges Projekt zu bestimmen und dasselbe mit Finanzplan dem Volke zum Entscheide vorzulegen.»

  
Ergebnis: Der Landrat und Regierungsrat erhalten von der Landsgemeinde Auftrag und Vollmacht, im Einvernehmen mit den subventionierenden Behörden ein endgültiges Projekt zu bestimmen und dasselbe mit Finanzplan dem Volke zum Entscheid vorzulegen. Von Korporationsrat Alois Bomatter, Schattdorf wird folgender Antrag gestellt: 1. Landrat und Regierungsrat erhalten Auftrag zum Bau einer Güterstrasse von Wassen nach Meien. Es wird dafür ein Betrag von 200’000 Franken aus Staatsmitteln bewilligt. In dieser Summe sind die bereits für diesen Zweck bei Seite gelegten 60’000 Franken einbegriffen. 2. Sollte die Prüfung des Detailprojektes ergeben, daß die Strasse den Kanton auf mehr als 200’000 Franken zu stehen kommt, so ist das Volk über Strassenbau und Finanzierung erneut zu befragen. 3. Beim Bau sind einheimische Arbeitslose in erster Linie zu beschäftigen. Nach zweimaliger Abscheidung wird das Volksbegehren im Sinne des landrätlichen Antrages angenommen.

   
Quelle: Abl UR 1928, Nr. 16, 19.04.1928, nach S. 276, 1-29 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1928, Nr. 19, 10.05.1928, S. 309 ff. (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022